Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 70% pro Kalenderjahr

HanseMerkur KVS1, EKV2, PSV im Überblick

Der offene Unisex-Tarif KVS1, EKV2, PSV der HanseMerkur bietet umfassende Leistungen der neuen Welt mit attraktiven Eckpunkten: GOÄ-Höchstsätze von bis zu 3,5-fach für ärztliche Leistungen, Einbettzimmer im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung und über-GOÄ-Erstattung, 100% Zahnbehandlung sowie 80% Zahnersatz bis 4.000 EUR jährlich (ab dem 7. Versicherungsjahr). Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR und umfangreicher Absicherung ambulanter Leistungen positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für Versicherte, die Wert auf breite ärztliche Wahlfreiheit und hochwertige Versorgung legen.

Interne Tarifwechsel nach §204 VVG bleiben für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers möglich und können häufig zu niedrigeren Prämien führen. Als offener Tarif profitiert die KVS1 von einer aktiven Neukundengewinnung und einer stabiler strukturierten Risikogemeinschaft, was tendenziell moderat steigende Beiträge begünstigt. Dennoch lohnt sich eine Prüfung von Optimierungsalternativen, besonders wenn der Selbstbehalt oder die Leistungsbreite nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Wechseloptionen unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif empfiehlt.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

KVS1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVS1: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVS1: 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVS1: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.000,-EUR für Sprechhilfen
  • 1.000,-EUR für Hörhilfen
  • 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
Ärztliche Behandlung

KVS1: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.

  • 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.

Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVS1: 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

KVS1: Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.

Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

EKV2: Erstattet werden für Versicherte ab Alter 18 Jahre

  • ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
  • bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.

Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis vor Auslandsreisen bis max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVS1+PSV: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVS1+PSV: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

KVS1, PSV: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVS1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVS1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

EKV2: Erstattet werden ab dem 7.Versicherungsjahr zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 80% für

  • Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

Fällt im Haupttarif eine Selbstbeteiligung

  • für professionelle Zahnreinigung an, wird diese zu 100%, max. 120,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie an, wird diese zu 100% erstattet.

Bei Anspruch auf eine Pauschalleistung im Haupttarif wird

  • professionelle Zahnreinigung zu 100%, max. 120,-EUR erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie 100%, max. 1.000,-EUR erstattet.
Summenbegrenzung

KVS1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.

EKV2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen mit der Leistung des Haupttarifes max.

  • 10.000,-EUR jährlich im 7.-14.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVS1: Nicht erforderlich.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein offener Tarif bei der HanseMerkur?

Der KVS1, EKV2, PSV ist ein offener Tarif, der kontinuierlich neue Kunden aufnimmt. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft durch regelmäßige Neuzugänge verjüngt wird und eine ausgewogene Altersstruktur besteht. Dadurch entwickeln sich die Beitragssätze tendenziell moderater als bei geschlossenen Tarifen, wo die Versichertenzahl sinkt und die Alterung der verbleibenden Gruppe zu stärkeren Prämiensprüngen führt.

Für bestehende Versicherte der HanseMerkur ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin möglich. Allerdings können auch offene Tarife - insbesondere wenn die volle Leistungspalette nicht genutzt wird - durch einen gezielten Wechsel optimiert werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt die versteckten Sparpotenziale und kann auch offene Tarife der HanseMerkur analysieren, um Ihre individuelle Situation besser abzubilden.

Tarifwechsel im KVS1, EKV2, PSV: Wann lohnt er sich?

Der Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur ist eine echte Chance, wenn Sie Ihre Prämie senken oder Ihre Leistungen anpassen möchten. In vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen werden; ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind, hängt vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die verfügbaren Alternativen und zeigt Ihnen die besten Optionen auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine persönliche Empfehlung für Ihren HanseMerkur-Tarif: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im KVS1, EKV2, PSV: So reagieren Sie richtig

Auch offene Tarife wie der KVS1 sind nicht vor Beitragserhöhungen gefeit. Die medizinischen Kosten in Deutschland steigen kontinuierlich, und Versicherer müssen diese Steigerungen weitergeben. Als offener Tarif der neuen Welt profitiert die KVS1 zwar von einer stabileren Risikogemeinschaft, dennoch führen Kostensteigerungen in Arznei-, Heil- und Hilfsmittelbudgets oft zu Prämienanpassungen - auch für gut strukturierte Kollektive.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann eine attraktive Gegenmaßnahme sein: häufig bieten günstigere Tarife derselben Versicherung vergleichbare oder nur marginal reduzierte Leistungen. In Ihrer persönlichen Situation werden Altersrückstellungen in vielen Fällen ganz oder teilweise erhalten. Vergleichen Sie die verfügbaren Alternativen: Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Prämienentwicklung der HanseMerkur-Tarife und hilft Ihnen, die wirtschaftlichsten Optionen zu identifizieren. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine maßgeschneiderte Empfehlung: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVS1, EKV2, PSV

Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zu 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen ab; für technische Leistungen bis 2,5-fach, für Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen werden mit bis zu 100 EUR pro 36 Monate erstattet, Psychotherapie mit 70% für bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. Stationär sichert der Tarif Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung sowie Erstattungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. In der Zahnversicherung: 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz bis 4.000 EUR jährlich ab dem 7. Versicherungsjahr; Kieferorthopädie mit 80% ist ebenfalls mitversichert.
Der Tarif ist offen, nimmt also kontinuierlich neue Kunden auf. Das sorgt für eine jüngere, stabilere Risikogemeinschaft als in geschlossenen Tarifen. Dadurch fallen die Beitragssteigerungen tendenziell moderater aus. Für bestehende Versicherte der HanseMerkur eröffnet die offene Stellung zusätzliche Chancen bei einem internen Tarifwechsel, denn es gibt mehr Ausweich- und Optimierungstarife zur Auswahl.
Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt ambulant, stationär und für Zahnleistungen. Mit diesem Selbstbehalt positioniert sich der Tarif im mittleren Segment: nicht kostenfrei wie Tarife mit 0 EUR SB, aber deutlich niedriger als Premium-Tarife mit 1.000+ EUR. Der 500er-Selbstbehalt ist eine gängige Zwischenposition, die Prämie und Leistungsexposure ausbalanciert.
Ja, ein Wechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur ist möglich und kann häufig die Prämie senken. In vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise mitgenommen werden, und Leistungen bleiben vergleichbar oder verbessern sich sogar. Ob Gesundheitsfragen neu erforderlich sind und welche Altersrückstellungen konkret übernommen werden, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Alternativen für Sie sinnvoll sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn Sie die volle Leistungspalette (3,5-fach GOÄ, Einbettzimmer, hohe Zahnquoten) nicht ausschöpfen oder wenn eine Beitragserhöhung ansteht. Besonders bei älteren Versicherten oder solchen mit stabilen Gesundheitsverhältnissen lohnt sich eine Prüfung einfacherer, günstigerer Tarife. Auch wer mit dem 500-EUR-Selbstbehalt weniger gut zurechtkommt, kann Tarife mit niedrigerem oder höherem Selbstbehalt in Erwägung ziehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihr persönliches Profil und empfiehlt die beste Lösung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert