Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 70% pro Kalenderjahr

HanseMerkur KVS1 im Überblick

Der offene Unisex-Tarif KVS1 der HanseMerkur Private Krankenversicherung richtet sich an Versicherte, die eine solide Grundabsicherung mit moderaten Beiträgen anstreben. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif der neuen Welt GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz sowie umfassende Hilfsmittelerstattung (bis 15.000 Euro für ausgewählte Mittel) mit moderaten Leistungsfestlegungen bei den Zimmerleistungen im stationären Bereich.

Als offener Tarif profitiert der KVS1 von einer aktiven Neukundenaufnahme und einer ausgeglicheneren Altersstruktur, was die Beitragsentwicklung tendenziell stabiler hält als bei geschlossenen Tarifen. Für bereits bei der HanseMerkur versicherte Bestandsversicherte mit älteren Tarifen ergibt sich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zum KVS1 - häufig mit besserer Kosteneffizienz bei gleichzeitig modernem Leistungsumfang, da die Altersrückstellungen in vielen Fällen teilweise oder vollständig übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt für den HanseMerkur PKV-Tarif KVS1, ob ein Wechsel zu diesem Tarif oder zu einer besseren Alternative die richtige Entscheidung ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.000,-EUR für Sprechhilfen
  • 1.000,-EUR für Hörhilfen
  • 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.

  • 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.

Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.

Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein offener Tarif bei der HanseMerkur?

Der KVS1 ist ein offener Tarif, das heißt, die HanseMerkur nimmt aktiv neue externe Kunden auf. Dies unterscheidet sich von geschlossenen Bestandstarifen, die nur noch Versicherten desselben Versicherers über interne Tarifwechsel (§204 VVG) zugänglich sind. Die offene Struktur des KVS1 führt zu einer kontinuierlichen Erneuerung des Versicherungskollektivs, die durchschnittliche Altersstruktur bleibt gestützt und die Risikogemeinschaft stabil, was sich dämpfend auf Beitragserhöhungen auswirkt.

Für Versicherte, die sich überlegen, intern zu diesem Tarif zu wechseln, bedeutet die offene Positionierung, dass das Tarif-Portfolio der HanseMerkur aktiv gepflegt und weiterentwickelt wird. Dies ist ein Zeichen für ein verantwortungsvolles Risiko- und Kollektivmanagement, da der Versicherer Interesse daran hat, den Tarif wettbewerbsfähig und wirtschaftlich attraktiv zu halten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfolgt diese Entwicklungen kontinuierlich und kann einschätzen, ob der KVS1 für Ihre individuelle Situation und Ihren Versicherungsbedarf passt.

Tarifwechsel zum KVS1: §204 VVG und Altersrückstellungen

Der interne Tarifwechsel zum HanseMerkur KVS1 ist über §204 Versicherungsvertragsgesetz möglich, wenn Sie bereits bei der HanseMerkur versichert sind. Dabei wird in vielen Fällen auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet oder reduziert, da Sie bereits Bestandsversicherte sind. Die bestehenden Altersrückstellungen können häufig zumindest teilweise in den KVS1 übernommen werden, was die finanzielle Belastung eines Tarifwechsels senkt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und den KVS1 im Vergleich zu anderen verfügbaren HanseMerkur-Tarifen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidung. Jetzt anmelden, um die Wechselmöglichkeiten zu prüfen.

Beitragserhöhung im KVS1: Wann und wie handeln?

Der HanseMerkur KVS1 unterliegt wie alle PKV-Tarife medizinischen Kostensteigerungen und der allgemeinen Preisentwicklung am Gesundheitsmarkt. Trotz der offenen Struktur und der stabilisierenden Effekte einer aktiven Neukundenaufnahme werden Beitragserhöhungen in regelmäßigen Abständen nötig. Der 500-Euro-Selbstbehalt mit moderaten Leistungsfestlegungen (Mehrbettzimmer, kein Chefarzt im stationären Bereich) positioniert den KVS1 als kostengünstigen Tarif, dennoch gibt es oft Optimierungsmöglichkeiten durch einen gezielten Tarifwechsel zu einem anderen HanseMerkur-Produkt, das bessere Leistungen zu vergleichbarem oder teilweise sogar niedrigerem Beitrag bietet.

Ein Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der HanseMerkur zeigt, wie dieser Tarif historisch reagiert hat und welche Szenarien künftig möglich sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die beste Lösung zu finden: Bleibt der KVS1 optimal, oder lohnt sich ein Wechsel zu einem besseren Tarif mit moderatem Mehraufwand? Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Empfehlung.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVS1

Der KVS1 erstattet ambulant bis zu 3,5-fach der GOÄ für ärztliche Leistungen, 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz, 70% Psychotherapie für bis zu 50 Sitzungen jährlich, 100 Euro Sehhilfen alle 36 Monate und 100% für offene Hilfsmittel (bis 15.000 Euro für bestimmte Kategorien). Stationär sind Regel- und Belegarztleistungen eingeschlossen; Psychotherapie wird auch stationär erstattet. Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr.
Der KVS1 ist ein offener Tarif. Die HanseMerkur nimmt weiterhin Neukunden auf. Das bedeutet eine kontinuierlich ausgeglichene Altersstruktur im Versicherungskollektiv und tendenziell gedämpfte Beitragserhöhungen. Im Gegensatz dazu sind geschlossene Tarife nur noch über interne Tarifwechsel (§204 VVG) für Bestandsversicherte zugänglich, bei denen die Risikogemeinschaft schrumpft und Beitragserhöhungen oft überdurchschnittlich ausfallen.
Der Selbstbehalt im HanseMerkur KVS1 beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser moderate Selbstbehalt positioniert den Tarif im mittleren Segment: nicht nullfrei, aber deutlich unter hohen Selbstbehalten (1.000+ Euro) und somit attraktiv für Versicherte, die eine ausgeglichene Balance zwischen Prämie und Eigenverantwortung anstreben. Der Selbstbehalt gilt auch für Vorsorgeleistungen, mit Ausnahme von Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen.
Ja, ein Tarifwechsel ist über §204 VVG möglich, wenn Sie bereits bei der HanseMerkur versichert sind. Dies ist ein interner Wechsel innerhalb desselben Versicherers. In vielen Fällen können Altersrückstellungen zumindest teilweise übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich oder wird vereinfacht. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Optionen möglich sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Der KVS1 bietet als offener Tarif Stabilitätsvorteile und ist wirtschaftlich effizient für kostenbewusste Versicherte mit mittlerem Leistungsanspruch. Allerdings: Wenn Sie älter sind, ein höheres Leistungsbedürfnis haben (z.B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, vollständiger Zahnersatz ohne Limits) oder bereits in einem anderen HanseMerkur-Tarif versichert sind, lohnt sich ein Wechsel oft nicht zum KVS1, sondern eher zu einem besseren Tarif, falls der Beitrag vertretbar ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Konstellation und empfiehlt die beste Lösung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert