HanseMerkur KVS3 (A), PSV (A): Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVS3 (A), PSV (A) im Detail
Der offene Unisex-Tarif KVS3 (A), PSV (A) der HanseMerkur verbindet Leistungsumfang mit Beitragsstabilität in der neuen Welt. Mit ambulanten Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, einer Privatarztbehandlung mit Chefarztrecht im Krankenhaus, Einbettzimmer und 80 Prozent Zahnersatzerstattung positioniert sich der Tarif als hochwertige Versorgung. Der jährliche Selbstbehalt von 1.000 Euro trifft hier auf großzügige Zahnleistungen: 100 Prozent für Zahnbehandlung und 80 Prozent für Zahnersatz mit aufsteigenden Jahresobergrenzen bis zu 4.000 Euro ab dem 7. Versicherungsjahr.
Als offener Tarif profitiert die Risikogemeinschaft vom aktiven Neuzugang, was sich tendenziell stabilisierend auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Für Versicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG die Möglichkeit, in diesem oder anderen Tarifen optimierte Leistungen bei geringerer Prämie zu finden. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen vollständig übernommen werden, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob dieser oder ein anderer HanseMerkur PKV-Tarif optimal zu Ihrer Situation passt.
Basismerkmale
KVS3 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVS3 (A): Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVS3 (A): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVS3 (A): Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 1.000,-EUR für Sprechhilfen
- 1.000,-EUR für Hörhilfen
- 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
- 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
KVS3 (A): Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
- 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.
- 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.
Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.
Ambulante Leistungen
KVS3 (A): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVS3 (A): Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.
Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVS3 (A)+PSV (A): Privatarztbehandlung.
KVS3 (A)+PSV (A): Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVS3 (A), PSV (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVS3 (A): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVS3 (A): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVS3 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVS3 (A): Nicht erforderlich.




