Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.000 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 70% pro Kalenderjahr

HanseMerkur KVS3, EKV2, PSV im Detail

Der offene Unisex-Tarif der HanseMerkur verbindet Flexibilität mit umfangreichen Leistungen: 1.000 EUR Jahres-Selbstbehalt, Erstattung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz ambulant und darüber hinaus stationär, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, sowie 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz. Die Kombination aus KVS3, EKV2 und PSV stellt sicher, dass Versicherte in den entscheidenden Leistungsbereichen optimal abgesichert sind.

Als offener Tarif profitiert der HanseMerkur KVS3, EKV2, PSV von einer aktiv verwalteten Risikogemeinschaft mit ausgewogener Altersstruktur, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen führt. Versicherte desselben Versicherers können darüber hinaus durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG häufig in Tarife mit niedrigeren Beiträgen und oft vergleichbaren Leistungen wechseln, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Die bestehenden Altersrückstellungen werden in vielen Fällen vollständig übernommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie, ob optimierte Tarife im Bestand der HanseMerkur verfügbar sind und wie Sie die beste Tarifkombination für Ihre Situation erreichen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.000 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

KVS3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVS3: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVS3: 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVS3: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.000,-EUR für Sprechhilfen
  • 1.000,-EUR für Hörhilfen
  • 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
Ärztliche Behandlung

KVS3: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.

  • 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.

Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVS3: 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

KVS3: Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.

Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

EKV2: Erstattet werden für Versicherte ab Alter 18 Jahre

  • ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
  • bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.

Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis vor Auslandsreisen bis max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVS3+PSV: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVS3+PSV: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

KVS3, PSV: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVS3: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVS3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

EKV2: Erstattet werden ab dem 7.Versicherungsjahr zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 80% für

  • Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

Fällt im Haupttarif eine Selbstbeteiligung

  • für professionelle Zahnreinigung an, wird diese zu 100%, max. 120,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie an, wird diese zu 100% erstattet.

Bei Anspruch auf eine Pauschalleistung im Haupttarif wird

  • professionelle Zahnreinigung zu 100%, max. 120,-EUR erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie 100%, max. 1.000,-EUR erstattet.
Summenbegrenzung

KVS3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.

EKV2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen mit der Leistung des Haupttarifes max.

  • 10.000,-EUR jährlich im 7.-14.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVS3: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein offener Tarif bei der HanseMerkur?

Der KVS3, EKV2, PSV ist ein offener Tarif, was bedeutet, dass die HanseMerkur aktiv neue Versicherte aufnimmt und somit das Versichertenkollektiv kontinuierlich wächst. Dies hat einen stabilisierenden Effekt auf die Beiträge: Die Altersstruktur bleibt ausgewogener, und der Zuwachs von jüngeren, gesünderen Versicherten verteilt die Kostenrisiken breiter. Für bestehende Versicherte bedeutet dies tendenziell gemäßigtere Beitragssteigerungen im Vergleich zu geschlossenen Tarifen mit schrumpfendem Kollektiv.

Besonders relevant für Bestandsversicherte: Ein offener Tarif bietet einen großen Vorteil für interne Tarifwechsel nach §204 VVG. Selbst wenn Sie heute noch in einem älteren oder geschlossenen Tarif versichert sind, können Sie in diesen offenen Tarif wechseln, um von einer besseren Altersstruktur und moderateren Beitragsdynamiken zu profitieren. Die aktive Verwaltung durch die HanseMerkur stellt sicher, dass auch geschlossene Bestandstarife regelmäßig überprüft und optimiert werden.

Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur: Ihre Möglichkeiten

Der Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur nach §204 VVG ist ein starkes Werkzeug zur Beitragssenkung. Der KVS3, EKV2, PSV selbst ist ein offener Tarif, was bedeutet, dass Sie als Bestandsversicherter ohne Schwierigkeiten auch in diesen Tarif wechseln oder zwischen den Modulen (KVS3, EKV2, PSV) kombinieren können. In vielen Fällen können Sie dabei ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln, und Ihre bestehenden Altersrückstellungen werden häufig vollständig oder teilweise übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und identifiziert, welche Wechseloptionen bei der HanseMerkur den höchsten Nutzen bieten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse berücksichtigt Ihre Leistungswünsche, Alter, Gesundheitszustand und die zu erwartenden Kosteneinsparungen. Jetzt anmelden und eine maßgeschneiderte Empfehlung erhalten.

Beitragserhöhungen im KVS3, EKV2, PSV: Wie Sie reagieren

Selbst bei einem offenen Tarif wie dem KVS3, EKV3, PSV können Beitragserhöhungen auftreten, da medizinische Kosten kontinuierlich steigen und die Zinsentwicklung die Kapitalerträge aus den Altersrückstellungen beeinflusst. Der offene Status des Tarifs mildert zwar den demografischen Druck ab, schützt aber nicht vollständig vor Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Die gute Nachricht: Als Versicherter mit einem offenen Tarif haben Sie bessere Chancen auf einen gewinnbringenden Tarifwechsel zu einem günstigeren Tarif ohne Leistungsverlust.

Der effizienteste Schritt bei einer Beitragserhöhung ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur. Durch den Wechsel zu anderen Modulkombinationen oder zu einem neueren Tarif mit ähnlichem Leistungsumfang sparen viele Versicherte erheblich ein. Der Beitragserhöhungs-Chart der HanseMerkur zeigt Ihnen, wie sich die Prämien in verschiedenen Tarifen entwickelt haben. Nutzen Sie diesen Überblick zur Planung: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Alternativen zur Verfügung stehen und wie viel Sie potenziell sparen. Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVS3, EKV2, PSV

Der KVS3 erstattet ambulant bis zu 3,5-fach der GOÄ-Höchstsätze für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen und 1,3-fach für Laborleistungen. Stationär werden Privatarztbehandlungen sogar über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, kombiniert mit Einbettzimmer. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80% (ab dem 7. Versicherungsjahr bis 10.000 EUR jährlich mit EKV2). Hinzu kommen 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr zu 70%, Sehhilfen bis 100 EUR alle 3 Jahre, offener Hilfsmittelkatalog (z.B. Prothesen, Hörhilfen bis 1.000 EUR), Naturheilverfahren bis 1.000 EUR jährlich ab dem 3. Versicherungsjahr und Impfungen gemäß Ständiger Impfkommission. Der 1.000 EUR Selbstbehalt pro Versicherungsjahr wird auf diese Leistungen angerechnet.
Der KVS3, EKV2, PSV ist ein offener Tarif der HanseMerkur. Das bedeutet, der Versicherer nimmt aktiv neue Kundinnen und Kunden auf, sodass die Risikogemeinschaft nicht schrumpft. Offene Tarife profitieren von einer ausgewogenen Altersstruktur und stabileren Beitragsentwicklungen im Vergleich zu geschlossenen Bestandstarifen. Für Sie als Versicherte heißt das: moderate Beitragssteigerungen und bessere Chancen auf einen rentablen Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur, sollte ein anderer Tarif günstiger sein.
Der Jahres-Selbstbehalt beträgt 1.000 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser wird auf alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, zahnärztlich) angerechnet, also pro Versicherungsjahr insgesamt. Das positioniert den Tarif im gehobenen Mittelsegment: ein moderater Selbstbehalt, der die monatliche Prämie senkt, aber Sie nicht mit extrem hohen Eigenbeteiligungen belastet. Die Altersrückstellungen sind entsprechend niedriger als bei Tarifen ohne Selbstbehalt, was die Beitragsdynamik tendenziell moderater ausfallen lässt.
Ja. Sie können als Versicherter der HanseMerkur jederzeit nach §204 VVG intern zu einem anderen HanseMerkur-Tarif wechseln. Mit einer Beitragserhöhung haben Sie sogar ein vertragliches Sonderkündigungsrecht. Bei einem Tarifwechsel werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen, und in der Regel ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie konkret, welche HanseMerkur-Tarife günstiger sind und welche Einsparungen Sie erwarten können.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Tarif und Ihren Leistungswünschen ab. Sind Sie bereits im KVS3, EKV2, PSV, ist ein weiterer Wechsel nur dann relevant, wenn ein anderer HanseMerkur-Tarif merklich günstiger ist und Sie nicht auf Leistungen verzichten möchten. Sind Sie in einem älteren oder geschlossenen HanseMerkur-Tarif versichert und zahlen überproportional hohe Beiträge, ist der Wechsel in den offenen KVS3, EKV2, PSV oder einen ähnlich modernen Tarif oft lohnenswert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren konkreten Fall und sagt Ihnen, ob und wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können. Die Antwort ist hochindividuell und kann nur nach Prüfung Ihrer Situation gegeben werden.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert