Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.000 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 70% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum HanseMerkur KVS3

Der HanseMerkur KVS3 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.000 Euro. Die ambulante Versorgung folgt den Höchstsätzen der GOÄ: bis zu 3,5-fach für ärztliche, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen. Zahnersatz wird zu 80 Prozent erstattet, Kieferorthopädie ist mit der gleichen Quote versichert. Psychotherapie deckt 70 Prozent von bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen werden mit maximal 100 Euro alle 36 Monate erstattet, und Naturheilverfahren sind im Leistungsumfang enthalten.

Tarifwechsel gemäß §204 VVG können für Bestandskunden des gleichen Versicherers eine sinnvolle Option darstellen, um die Prämienentwicklung zu optimieren. Als offener Tarif profitiert der KVS3 von einer aktiv gepflegten Kundenrisikogruppe und typischerweise ausgeglicheneren Beitragsentwicklungen. In vielen Fällen ermöglichen interne Wechsel den Erhalt oder die Verbesserung von Leistungen bei moderateren Prämien. Die Altersrückstellungen können häufig in den neuen Tarif übernommen werden, wobei eine individuelle Prüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, wie sich der HanseMerkur PKV-Tarif optimieren lässt und welche Wechselmöglichkeiten zu Ihrem Profil passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.000 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.000,-EUR für Sprechhilfen
  • 1.000,-EUR für Hörhilfen
  • 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.

  • 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.

Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.

Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein offener Tarif wie der HanseMerkur KVS3?

Der HanseMerkur KVS3 ist aktiv am Markt für Neukunden geöffnet, was dem Tarif eine stabile und demografisch vielfältige Risikogruppe sichert. Offene Tarife nehmen kontinuierlich neue, jüngere Versicherte auf, wodurch die Altersstruktur des Versichertenkollektivs weniger schnell ansteigt. Dies wirkt sich typischerweise stabilisierend auf die Beitragsentwicklung aus, da nicht nur die Kostensteigerungen aus Alter und Inflation zu tragen sind.

Für Bestandskunden des gleichen Versicherers besteht unabhängig vom offenen Status die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Insbesondere bei geschlossenen Vorgängertarifen kann ein Wechsel in den KVS3 attraktiv sein, um von der jüngeren und stabileren Risikogruppe des offenen Tarifs zu profitieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen differenzierten Überblick zu solchen Optimierungsmöglichkeiten und kann für Ihr Profil maßgeschneiderte Tarifwechselszenarien analysieren.

Tarifwechsel im KVS3: Ihre Chancen bei der HanseMerkur

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG erfolgt innerhalb der HanseMerkur und erfordert keine Änderung des Versicherers. In den meisten Fällen können bestehende Altersrückstellungen in den neuen Tarif übernommen werden; Gesundheitsfragen werden häufig nicht erneut gestellt, dies hängt aber vom individuellen Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob ein Wechsel in den KVS3 oder ein anderes Produkt mit besseren Leistungen und niedrigeren Prämien realisierbar ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkrete Einsparung und die neuen Leistungsmerkmale auf, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im KVS3: Handeln durch Tarifwechsel

Der KVS3 ist ein offener Tarif, dessen Beitragserhöhungen primär durch medizinische Kostensteigerungen und die allgemeine Inflationsdynamik getrieben werden. Auch offene Tarife mit stabilerem Versichertenkollektiv sind nicht vor Prämienanhebungen gefeit; sie entwickeln sich jedoch tendenziell gemäßigter als geschlossene Altbestände. Eine Beitragserhöhung signalisiert oft, dass ein Tarifwechsel sinnvoll geworden ist.

Gerade bei einem offenen Tarif wie dem KVS3 stehen häufig mehrere optimierte Tarifwechsel-Alternativen zur Verfügung, um Beitragssprünge abzufedern. Der Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der HanseMerkur zeigt die historische Prämienentwicklung des KVS3 und hilft bei der Einordnung künftiger Erhöhungen. Lassen Sie durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüfen, welche Tarifvarianten mit besseren Leistungen verfügbar sind: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVS3

Der KVS3 erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen). Zahnbehandlung ist zu 100 Prozent gedeckt, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 Prozent. Psychotherapie wird mit 70 Prozent für maximal 50 Sitzungen pro Jahr erstattet. Sehhilfen: 100 Euro alle 36 Monate. Hilfsmittel werden zu 100 Prozent erstattet, Naturheilverfahren ab dem 3. Versicherungsjahr bis 1.000 Euro jährlich.
Der KVS3 ist ein offener Unisex-Tarif, der aktiv neue Kunden akzeptiert. Das bedeutet: Die Risikogruppe wird kontinuierlich mit jüngeren Versicherten verjüngt, was die Altersstruktur stabilisiert. Offene Tarife profitieren von gleichmäßigerer Altersverteilung und tendenziell moderateren Beitragssteigerungen im Vergleich zu geschlossenen Altbeständen. Der KVS3 ist damit auch für Bestandskunden mit Tarifwechsel-Interesse attraktiv, insbesondere wenn sie derzeit einen geschlossenen oder älteren Tarif haben.
Der Selbstbehalt (SB) beträgt 1.000 Euro pro Versicherungsjahr und ist ein Standardselbstbehalt für Tarifeinsteigerprodukte. Der Selbstbehalt wirkt sich auf ambulante Leistungen, stationäre Behandlungen und Zahnleistungen aus. Vorsorgeleistungen fallen ebenfalls unter den Selbstbehalt, mit Ausnahme von Pauschalleistungen für Vorsorgeuntersuchungen, die unabhängig geleistet werden.
Ja, als Bestandskunde der HanseMerkur haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif ist in vielen Fällen möglich, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übertragung Ihrer Altersrückstellungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger im Einzelfall prüfen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Prämienzahlungen ab. Gerade bei einer Beitragserhöhung, oder wenn Sie mit höherem Selbstbehalt unzufrieden sind, bietet der offene Status des KVS3 gute Wechseloptionen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr individuelles Szenario und zeigt auf, ob ein Wechsel in einen anderen HanseMerkur-Tarif mit niedrigeren Prämien oder besseren Leistungen für Sie sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert