HanseMerkur KVT1000 (A), PSV (A): Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVT1000 (A), PSV (A) im Detail
Offener Unisex-Tarif der Neuen Welt: Der HanseMerkur KVT1000 (A), PSV (A) vereint attraktive Leistungen mit einer moderaten Preisposition. Mit einem Selbstbehalt von 1.000 Euro pro Versicherungsjahr, GOÄ-Erstattungen bis zur 3,5-fachen Höchstsatzgebühr für ärztliche Leistungen, Einbettzimmerleistungen und Chefarztbehandlung richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Wert auf umfassenden Schutz bei kalkulierbarem Eigenanteil legen. Zahnersatz wird zu 80 Prozent bis zu einer Jahreshöchstgrenze erstattet. Die Zahnbehandlung selbst trägt 100 Prozent Kostenübernahme, was den Tarif für zahnmedizinische Versorgung interessant macht.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet vielen Versicherten der HanseMerkur eine Chance auf Prämienoptimierung. Da der KVT1000 (A), PSV (A) ein offener Tarif mit aktiver Neukunden-Akquisition ist, profitiert er von einer stabil ausgestalteten Altersstruktur und damit tendenziell von moderateren Beitragserhöhungen im Vergleich zu geschlossenen Tarifen. Trotzdem kann ein gezielter Wechsel zu einem anderen HanseMerkur-Tarif in vielen Fällen zu günstigeren Beiträgen bei gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen führen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zum HanseMerkur PKV-Tarif zu treffen.
Basismerkmale
KVT1000 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVT1000 (A): Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) und Laser(Lasik)-Operationen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
KVT1000 (A): 90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVT1000 (A): Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 15.000,-EUR für Krankenfahrstühle.
KVT1000 (A): Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
KVT1000 (A): 90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVT1000 (A): Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.
Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr für Impfungen vor Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVT1000 (A)+PSV (A): Privatarztbehandlung.
KVT1000 (A)+PSV (A): Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVT1000 (A), PSV (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVT1000 (A): Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVT1000 (A): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVT1000 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
KVT1000 (A): Nicht erforderlich.




