HanseMerkur KVT1000, PSV: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVT1000, PSV im Profil
Der offene Unisex-Tarif KVT1000, PSV der HanseMerkur kombiniert großzügige Leistungen mit einem moderaten Selbstbehalt von 1.000 EUR pro Versicherungsjahr. Im stationären Bereich sichern Sie sich mit dem PSV-Modul Privatarztbehandlung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus ab, während die ambulante Versorgung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz erstattet wird. Das Einbettzimmer und die 80-prozentige Zahnersatz-Abdeckung (ohne jährliche Obergrenze ab dem 6. Versicherungsjahr) unterstreichen den Premium-Charakter dieses Neue-Welt-Tarifs.
Als offener Tarif profitiert der KVT1000, PSV von einer aktiven Kundenakquisition und einer dadurch tendenziell stabilen Altersstruktur der Risikogemeinschaft. Das mindert den Druck auf die Beitragsentwicklung erheblich. Bestehende Versicherte dieses Tarifs haben gleichzeitig die Möglichkeit, einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu nutzen, falls eine Optimierung erforderlich wird. In vielen Fällen lassen sich dabei günstigere Alternativen innerhalb der HanseMerkur erschließen, ohne dass eine vollständige Gesundheitsprüfung erforderlich wäre.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann zeigen, ob Ihr HanseMerkur PKV-Tarif derzeit optimal strukturiert ist oder ob ein Wechsel Einsparungen und bessere Leistungen bringt.
Basismerkmale
KVT1000: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVT1000: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) und Laser(Lasik)-Operationen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
KVT1000: 90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVT1000: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 15.000,-EUR für Krankenfahrstühle.
KVT1000: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
KVT1000: 90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVT1000: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.
Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr für Impfungen vor Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVT1000+PSV: Privatarztbehandlung.
KVT1000+PSV: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVT1000, PSV: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVT1000: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVT1000: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVT1000: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
KVT1000: Nicht erforderlich.




