HanseMerkur KVT1000: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVT1000 im Detail
Der HanseMerkur KVT1000 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der Versicherte mit moderatem Selbstbehalt und prämienbewusster Kalkulation anspricht. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.000 EUR kombiniert dieser Tarif Kostenverantwortung des Versicherten mit umfassenden Leistungen: Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Belegarztvergütung, 90% Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Jahr, Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 80% ohne jährliche Summenbegrenzung bei Zahnbehandlung, sowie ein offener Hilfsmittelkatalog mit bis zu 15.000 EUR für Krankenfahrstühle.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten des gleichen Versicherers oft die Möglichkeit, Beiträge zu senken und gleichzeitig Leistungen zu bewahren oder sogar zu verbessern. Der offene Status dieses Tarifs bedeutet, dass HanseMerkur aktiv Neukunden aufnimmt und von einer ausgeglichenen Altersstruktur profitiert, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen führt als bei geschlossenen Tarifen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen bei einem Wechsel übernommen werden, ohne dass eine umfassende erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von HanseMerkur PKV-Tarif wird durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt. Er prüft, welche Tarifoptionen zu Ihrer individuellen Situation passen und wie Sie optimal sparen können.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) und Laser(Lasik)-Operationen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 15.000,-EUR für Krankenfahrstühle.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.
Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr für Impfungen vor Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Nicht erforderlich.




