HanseMerkur KVT500 (A), PSV (A): Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVT500 (A), PSV (A) im Überblick
Der KVT500 (A) von HanseMerkur ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der bei einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr mit soliden Leistungen punktet. Der Tarif bietet ambulante Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen), Einbettzimmer bei stationärer Behandlung sowie Privatarztbehandlung über den Höchstsatz hinaus. Bei der Zahnversorgung erstattet der Tarif Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 80 Prozent, wobei im ersten und zweiten Versicherungsjahr eine Obergrenze von 1.600 Euro gilt. Ergänzend sind Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 260 Euro alle 24 Monate und ein offener Hilfsmittelkatalog versichert.
Als offener Tarif profitiert der KVT500 von einer aktiven Neukundenaufnahme und einer tendenziell ausgewogeneren Altersstruktur als geschlossene Bestandstarife, was sich positiv auf die langfristige Beitragsentwicklung auswirken kann. Der Unisex-Status und die Verfügbarkeit auf dem Nebenmarkt machen ihn für Versicherte interessant, die eine Tarifoptimierung innerhalb der HanseMerkur erwägen. Versicherte, die in älteren, geschlossenen Tarifen mit höheren Beiträgen versichert sind, können gemäß §204 VVG den Wechsel in den KVT500 prüfen; in vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen mitnehmen und eine Gesundheitsprüfung kann entfallen.
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Basismerkmale
KVT500 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVT500 (A): Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) und Laser(Lasik)-Operationen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
KVT500 (A): 90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVT500 (A): Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 15.000,-EUR für Krankenfahrstühle.
KVT500 (A): Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
KVT500 (A): 90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVT500 (A): Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.
Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr für Impfungen vor Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVT500 (A)+PSV (A): Privatarztbehandlung.
KVT500 (A)+PSV (A): Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVT500 (A), PSV (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVT500 (A): Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVT500 (A): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVT500 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
KVT500 (A): Nicht erforderlich.




