HanseMerkur KVT500 (A): Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVT500 (A) im Überblick
Der HanseMerkur KVT500 (A) ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der mit einem Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr konzipiert wurde. Die ambulante Versorgung wird bis zu den GOÄ-Höchstsätzen erstattet (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen), während Versicherte im Mehrbettzimmer untergebracht werden. Zahnersatz wird zu 80% erstattet, und der Tarif deckt Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr ab.
Das offene Profil des Tarifs bedeutet, dass HanseMerkur kontinuierlich Neukunden aufnimmt, was die Altersstruktur des Versichertenkollektivs stabilisiert, wodurch die Beitragsentwicklung tendenziell moderater ausfällt als bei geschlossenen Tarifen. Dennoch bietet sich eine interne Tarifoptimierung nach §204 VVG für bestehende HanseMerkur-Versicherte häufig an, um in Abhängigkeit von persönlichen Zielen (höhere Leistungen, niedrigere Beiträge oder bessere Balancierung) ein passenderes Angebot zu finden; Altersrückstellungen können in vielen Fällen erhalten bleiben.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten im HanseMerkur PKV-Tarif konkret verfügbar sind.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) und Laser(Lasik)-Operationen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 15.000,-EUR für Krankenfahrstühle.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.
Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr für Impfungen vor Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Nicht erforderlich.




