HanseMerkur KVT500, clinic A: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVT500, clinic A im Überblick
Der HanseMerkur KVT500, clinic A ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit umfassenden Leistungen für Neukunden. Der Tarif deckt ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-faches ärztliches Honorar), stationäre Versorgung im Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, Zahnersatz zu 80% und eine Vielzahl von Zusatzleistungen ab. Mit einem moderaten Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif ein ausgewogenes Leistungs-Preis-Verhältnis für qualitätsbewusste Versicherte.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann für Bestandsversicherte attraktiv sein, wenn sie niedrigere Prämien oder bessere Leistungen anstreben. Da der KVT500 clinic A offen ist und kontinuierlich neue Versicherte aufnimmt, profitiert er typischerweise von einer ausgewogenen Altersstruktur und damit verbundener Beitragsstabilität. Ein Wechsel von älteren oder geschlossenen Tarifen in diesen Tarif erfolgt in vielen Fällen unter Mitnahme der Altersrückstellungen, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung je nach Einzelfall erforderlich sein kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei, die Wechselmöglichkeiten zu erkunden: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob ein HanseMerkur PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt.
Basismerkmale
KVT500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVT500: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) und Laser(Lasik)-Operationen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
KVT500: 90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVT500: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 15.000,-EUR für Krankenfahrstühle.
KVT500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
KVT500: 90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVT500: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.
Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr für Impfungen vor Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVT500: Regel- und Belegarztleistungen.
clinic A: Privatarztbehandlung bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
KVT500: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
clinic A: Bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVT500: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVT500: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVT500: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVT500: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
KVT500: Nicht erforderlich.




