HanseMerkur KVT500, PSV: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVT500, PSV im Überblick
Der offene Unisex-Tarif KVT500 und PSV der HanseMerkur gehört zur neuen Tarifwelt und richtet sich an Versicherte, die optimale ambulante Leistungen mit solidem Zahnschutz kombinieren möchten. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr, GOÄ-Höchstsätzen bis zu 3,5-fachen Sätzen für ärztliche Leistungen und einem Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung im stationären Bereich bietet dieser Tarif eine ausgewogene Leistungspalette für diejenigen, die gezielt sparen möchten, ohne dabei auf wesentliche Versorgung zu verzichten.
Als offener Tarif profitiert der KVT500, PSV von einer aktiven Neukundenakquisition und einer ausgeglichenen Altersstruktur. Das bedeutet für Versicherte tendenziell stabilere Beitragsentwicklungen im Vergleich zu geschlossenen Tarifen. Dennoch lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf verfügbare Tarifwechseloptionen: Im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG beim gleichen Versicherer können Versicherte häufig Prämien senken und in vielen Fällen sogar bessere oder gleichwertige Leistungen realisieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif ein Wechsel mit Einsparungen machbar ist.
Basismerkmale
KVT500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVT500: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) und Laser(Lasik)-Operationen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
KVT500: 90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVT500: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 15.000,-EUR für Krankenfahrstühle.
KVT500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
KVT500: 90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVT500: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.
Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr für Impfungen vor Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVT500+PSV: Privatarztbehandlung.
KVT500+PSV: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVT500, PSV: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVT500: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVT500: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVT500: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
KVT500: Nicht erforderlich.




