Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 80% pro Kalenderjahr

HanseMerkur VKEH, KVE1 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif VKEH und KVE1 der HanseMerkur aus der neuen Welt besticht durch einen Selbstbehalt von 0 Euro und eine großzügige ambulante Versorgung bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen. Mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz (jährlich bis 4.000 Euro ab dem 7. Versicherungsjahr) sowie stationärer Abdeckung im Mehrbettzimmer bietet dieser Tarif eine solide Versicherungsdeckung ohne finanzielle Eigenbeteiligung bei ambulanten Leistungen.

Als geschlossener Tarif steht der KVE1 nur für interne Tarifwechsel nach §204 VVG offen und nimmt keine Neukunden auf. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt über die Jahre zu Beitragsanhebungen, die sich durch ein strukturiertes Wechselverfahren häufig optimieren lassen. Altersrückstellungen können in den meisten Fällen bei einem Wechsel zu einem moderneren Tarif mitgenommen werden, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung in vielen Fällen entfallen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob auch der HanseMerkur PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation noch optimal passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

VKEH+KVE1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE1: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE1: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

VKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE1: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.

Vorsorgeuntersuchung

VKEH: Erstattet werden folgende Vorsorgeleistungen:

1.) Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 8, 10, 12 und 14 Jahren (jeweils einmalig)

2.) eine Jugendvorsorgeuntersuchung (Alter 15 – 19 Jahre)

3.) Erwachsene

a) erweiterte Krebsvorsorge (einmal in 3 Jahren):

  • für Frauen ab dem 20.Lebensjahr: gynäkologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Gebärmutter, der Eierstöcke, eines weiteren Organs; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Nativpräparat; Urin-Teststreifen
  • für Männer ab dem 45.Lebensjahr: Urologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Prostata, der Nieren, eines weiteren Organs, PSA-Test; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Urin-Teststreifen

b) Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)

c) Vorsorgeuntersuchungen, Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutentnahme, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Urin-Teststreifen (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 4 Jahren)

d) Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Blutuntersuchungen, Urin-Teststreifen (ab dem 35.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)

e) Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung (zusätzlich ab dem 45.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren)

f) Doppler-Sonographie zur Schlaganfallvorsorge (zusätzlich ab dem 55.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren).

Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

KVE1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE1: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

KVE1: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE1: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: VKEH, KVE1 NW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status: Was er für den KVE1 bedeutet

Der KVE1 ist ein geschlossener Tarif und akzeptiert seit Jahren keine neuen externen Kunden. Bestehende Versicherte derselben HanseMerkur können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG auf einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif wechseln, ohne die Versicherung zu wechseln. Diese interne Mobilität ist ein großer Vorteil für Bestandsversicherte, die ihren Schutz optimieren möchten.

Da die Versichertengemeinschaft des KVE1 nicht mehr wächst, altert sie natürlicherweise. Dadurch steigen die Kosten pro Versichertem, und Beitragserhöhungen fallen regelmäßig an. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse auch älterer, geschlossener Tarife und kann gezielt Lösungen identifizieren, die Ihrer persönlichen Situation entsprechen und langfristig Beiträge sparen.

Tarifwechsel im KVE1: Ihre Chancen auf Optimierung

Wer im KVE1 versichert ist, kann innerhalb der HanseMerkur in einen offenen oder moderneren Tarif wechseln, um zukünftigen Beitragssprüngen vorzubeugen. Ein solcher interner Tarifwechsel ermöglicht häufig, bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitzunehmen, und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation im KVE1, vergleicht verfügbare Wechselziele und kalkuliert für Sie die realistischen Einsparungen sowie etwaige Leistungsveränderungen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine persönliche Handlungsempfehlung mit Zahlen: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im KVE1: Warum es sich häufig lohnt zu handeln

Der KVE1 ist ein Produkt, das seit langen Jahren nicht mehr für Neukunden geöffnet ist. Die Folge: Das Versichertenkollektiv altert kontinuierlich, während keine neue, junge, günstige Generation hinzukommt. Diese Schrumpfung und demografische Verschiebung erzeugt permanent Druck auf die Beiträge, weshalb der KVE1 typischerweise überdurchschnittliche Erhöhungen sieht. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen in der Krankenversicherung, die auch diesen Tarif treffen.

Ein interner Tarifwechsel zu einem jüngeren oder offenen HanseMerkur-Produkt kann hier oft Abhilfe schaffen. Häufig sind die Leistungen gleichwertig oder sogar besser, während die Beiträge sinken, da Sie in eine ausgeglichener strukturierte Versichertengemeinschaft wechseln. Die detaillierten Entwicklungen zum KVE1 sehen Sie in unserem Beitragserhöhungs-Chart, das zeigt, wie die Prämien in den letzten Jahren gestiegen sind. Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen beraten: Jetzt anmelden für eine maßgeschneiderte Handlungsempfehlung.

Häufige Fragen zum HanseMerkur VKEH, KVE1 NW

Der KVE1 erstattet ambulante Leistungen ohne Selbstbehalt bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen. Psychotherapie wird mit 80% bis maximal 20 Sitzungen pro Jahr erstattet (max. 80 Euro pro Sitzung). Sehhilfen werden mit bis zu 100 Euro alle 36 Monate erstattet. Zahnbehandlung ist 100% gedeckt, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden mit 80% erstattet (jährlich ab dem 7. Versicherungsjahr max. 4.000 Euro). Alternative Medizin wird mit bis zu 80% und maximal 800 Euro pro Jahr gedeckt. Stationäre Psychotherapie ist eingeschlossen.
Der KVE1 ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der neuen Welt der HanseMerkur. Das bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Die Versichertengemeinschaft schrumpft daher kontinuierlich und altert. Das führt langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur eröffnet sich aber die Chance eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu besseren oder gleichwertigen Konditionen.
Der Selbstbehalt im KVE1 beträgt 0 Euro. Das ist eine seltene und attraktive Besonderheit: Sie zahlen bei ambulanten Leistungen keinen Selbstbehalt, sondern die Versicherung erstattet die Leistungen bis zur jeweils geltenden Gebührenordnung direkt. Diese Null-SB-Position ist im Segment der neuen Welt ungewöhnlich und macht den KVE1 für Versicherte mit häufigen Arztbesuchen besonders wertvoll, solange keine Beitragssprünge Ihr Budget überlasten.
Ja, innerhalb der HanseMerkur können Sie als KVE1-Versicherter nach §204 VVG in einen anderen Tarif wechseln. Ein solcher interner Tarifwechsel eröffnet häufig die Möglichkeit, bestehende Altersrückstellungen zu behalten und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Optionen zu Ihrer Situation passen und wie viel Sie einsparen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, insbesondere von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und wie stark Ihre Beiträge bereits gestiegen sind. Der KVE1 ist zwar ohne Selbstbehalt attraktiv, aber der geschlossene Status führt regelmäßig zu Beitragserhöhungen, die den vollen Leistungsschutz aufzehren können. Viele Versicherte finden als Wechselziel einen offenen oder jüngeren Tarif mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis vor. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihre genaue Situation analysieren und aufzeigen, ob und wann sich ein Tarifwechsel finanziell oder leistungsmäßig für Sie auszahlt.

Ähnliche Hanse Merkur-Tarife

HanseMerkur: VKEH, KVE1, PKE NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 0 € · 80% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
HanseMerkur: VKEH, KVE1, PS1 NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 0 € · 80% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
HanseMerkur: VKEH, KVE1, PS2 NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 0 € · 80% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert