Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 80% pro Kalenderjahr

HanseMerkur VKEH, KVE1, PKE NW im Profil

HanseMerkur Krankenversicherung AG bietet mit den Tarifen VKEH, KVE1 und PKE einen geschlossenen Bisex-Tarif der Neuen Welt an, der sich durch Premium-Leistungen ohne Selbstbehalt auszeichnet. Die Versicherung erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Privatarzt und 80 Prozent Zahnersatz ohne jährliche Obergrenze ab dem siebten Versicherungsjahr. Psychotherapie mit bis zu 20 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 100 Euro und ein geschlossener Hilfsmittelkatalog mit bis zu 90 Prozent Erstattung ergänzen das Leistungsspektrum.

Als geschlossener Tarif nimmt die HanseMerkur keine neuen, externen Kunden auf, doch Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, weshalb viele Versicherte eine Tarifoptimierung in Betracht ziehen.

Ob ein Tarifwechsel zu besseren Konditionen ohne Gesundheitsprüfung möglich ist, prüft unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zusammen mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

VKEH+KVE1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE1: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE1: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

VKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE1: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.

Vorsorgeuntersuchung

VKEH: Erstattet werden folgende Vorsorgeleistungen:

1.) Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 8, 10, 12 und 14 Jahren (jeweils einmalig)

2.) eine Jugendvorsorgeuntersuchung (Alter 15 – 19 Jahre)

3.) Erwachsene

a) erweiterte Krebsvorsorge (einmal in 3 Jahren):

  • für Frauen ab dem 20.Lebensjahr: gynäkologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Gebärmutter, der Eierstöcke, eines weiteren Organs; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Nativpräparat; Urin-Teststreifen
  • für Männer ab dem 45.Lebensjahr: Urologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Prostata, der Nieren, eines weiteren Organs, PSA-Test; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Urin-Teststreifen

b) Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)

c) Vorsorgeuntersuchungen, Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutentnahme, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Urin-Teststreifen (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 4 Jahren)

d) Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Blutuntersuchungen, Urin-Teststreifen (ab dem 35.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)

e) Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung (zusätzlich ab dem 45.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren)

f) Doppler-Sonographie zur Schlaganfallvorsorge (zusätzlich ab dem 55.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren).

Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

KVE1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE1+PKE: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE1+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE1, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE1: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Bestandstarif bei der HanseMerkur?

Der HanseMerkur VKEH, KVE1, PKE ist ein geschlossener Tarif, der ausschließlich für bestehende Versicherte derselben Gesellschaft offensteht. Externe Neukunden können diesen Tarif nicht abschließen. Die geschlossene Struktur führt zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, da Abgänge durch Todesfälle und Kündigungen nicht durch Neuzugänge kompensiert werden. Dies verteilt die Kosten auf eine kleinere Gruppe, was typischerweise zu kräftigen Beitragssteigerungen führt.

Für Bestandsversicherte eröffnet sich jedoch eine Chance: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht den Wechsel zu günstigeren oder besser strukturierten Tarifen innerhalb der HanseMerkur, ohne dass ein Versichererwechsel erforderlich ist. Geschlossene Tarife werden in der Öffentlichkeit selten aktiv beworben, doch unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick dieser Tarife und kann gezielt analysieren, welcher alternative Tarif zur individuellen Situation passt.

Tarifwechsel im HanseMerkur VKEH, KVE1, PKE: Ihre Optionen

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es Ihnen, innerhalb der HanseMerkur zu einem anderen Tarif zu wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen. In vielen Fällen werden dabei bestehende Altersrückstellungen übernommen, und häufig ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Die genauen Bedingungen hängen jedoch vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft systematisch, welche Tarifwechsel-Optionen innerhalb der HanseMerkur realistisch sind und welche Einsparungen oder Leistungsverbesserungen sich erzielen lassen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine individuelle Bewertung: Jetzt anmelden

HanseMerkur VKEH, KVE1, PKE: Reaktion auf Beitragserhöhungen

Der HanseMerkur VKEH, KVE1, PKE ist in geschlossener Form der höheren Beitragsbelastung durch die schrumpfende Risikogemeinschaft ausgesetzt. Eine kleinere Gruppe trägt die gleichen Kosten, und zudem vergrößert sich der Altersdurchschnitt kontinuierlich. Diese Faktoren führen regelmäßig zu deutlichen Beitragssteigerungen, die für Versicherte erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten können.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist häufig eine wirksame Gegenmaßnahme. Günstigere Tarife derselben Gesellschaft bieten oft ähnliche oder nur minimal geringere Leistungen, verbunden mit erheblich niedrigeren Prämien. Vergleichen Sie die verfügbaren Alternativen im Beitragserhöhungs-Chart, um die Preistrends konkret zu bewerten. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen erhalten Sie gezielt aufbereitete Tarifwechsel-Empfehlungen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur VKEH, KVE1, PKE NW

Der Tarif bietet Premium-Versorgung ohne Selbstbehalt. Ambulant erstattet die HanseMerkur ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz; Laborleistungen bis 1,3-fach. Psychotherapie wird mit 80 Prozent bis zu 20 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet, Sehhilfen mit maximal 100 Euro pro 36 Monate. Stationär sind Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung versichert. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet; Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 Prozent, ohne jährliche Obergrenze ab dem 7. Versicherungsjahr. Hilfsmittel werden zu 90 Prozent aus einem geschlossenen Katalog erstattet, etwa Hörhilfen bis 1.000 Euro pro Versicherungsfall.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass externe Versicherte keine neuen Verträge abschließen können. Nur Bestandsversicherte der HanseMerkur haben Zugang. Diese Struktur führt zu schrumpfender Risikogemeinschaft und damit zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Der Altersdurchschnitt steigt kontinuierlich, was die Kosten pro Versicherten erhöht. Trotz dieser Belastung können Sie als Bestandsversicherter innerhalb der HanseMerkur durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu besseren Konditionen wechseln.
Der Tarif hat keinen Selbstbehalt. Das bedeutet, dass Sie alle versicherten Leistungen ohne Zuzahlungsverpflichtung in Anspruch nehmen können. Diese volle Kostendeckung macht den Tarif attraktiv für Versicherte, die maximale Sicherheit suchen, kommt aber mit entsprechend höheren Prämien. Im Kontext eines geschlossenen Tarifs können Beitragserhöhungen erheblich ausfallen.
Ja. Als Bestandsversicherter der HanseMerkur steht Ihnen der interne Tarifwechsel nach §204 VVG offen. Sie wechseln innerhalb der gleichen Gesellschaft zu einem anderen Tarif. In den meisten Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Die konkrete Machbarkeit und günstigere Alternativen analysiert unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Für Versicherte im geschlossenen VKEH, KVE1, PKE ist ein Tarifwechsel oft sinnvoll, besonders wenn die Beitragssteigerungen erheblich ausfallen. Ihr Alter, Gesundheitszustand und Ihre aktuelle Prämienbelastung müssen geprüft werden, um attraktive Alternativen zu identifizieren. Jüngere, gesündere Versicherte finden häufig günstigere Tarife mit ähnlichen Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation, vergleicht verfügbare Tarife der HanseMerkur und empfiehlt die beste Tarifwechsel-Option für Ihre persönliche Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert