Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 80% pro Kalenderjahr

HanseMerkur VKEH, KVE2 NW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt mit moderatem Selbstbehalt und stabiler Leistungsstruktur. Der HanseMerkur VKEH und KVE2 Neue Welt vereinen ambulante Versorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) mit 80 Prozent Erstattung für Zahnersatz. Mit 300 Euro Jahres-Selbstbehalt positioniert sich dieser Tarif im Standard-Segment und bietet Versicherten eine ausgewogene Balance zwischen Kostenschutz und Eigenbeteiligung. Die Zahnbehandlung wird vollständig (100%), Kieferorthopädie zu 80 Prozent erstattet.

Als geschlossener Tarif steht dieser Kontrakt seit längerem nicht mehr für Neukunden offen; die Risikogemeinschaft schrumpft und trägt zu erhöhten Prämien bei. Doch für bestehende HanseMerkur-Versicherte eröffnet sich ein bedeutsames Potenzial: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zum gleichen Versicherer kann häufig zu niedrigeren Beiträgen führen, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen. In vielen Fällen bleiben dabei Leistungen gleichwertig oder verbessern sich sogar.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungspotenziale für den HanseMerkur PKV-Tarif realistisch sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

VKEH+KVE2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE2: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE2: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

VKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE2: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.

Vorsorgeuntersuchung

VKEH: Erstattet werden folgende Vorsorgeleistungen:

1.) Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 8, 10, 12 und 14 Jahren (jeweils einmalig)

2.) eine Jugendvorsorgeuntersuchung (Alter 15 – 19 Jahre)

3.) Erwachsene

a) erweiterte Krebsvorsorge (einmal in 3 Jahren):

  • für Frauen ab dem 20.Lebensjahr: gynäkologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Gebärmutter, der Eierstöcke, eines weiteren Organs; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Nativpräparat; Urin-Teststreifen
  • für Männer ab dem 45.Lebensjahr: Urologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Prostata, der Nieren, eines weiteren Organs, PSA-Test; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Urin-Teststreifen

b) Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)

c) Vorsorgeuntersuchungen, Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutentnahme, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Urin-Teststreifen (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 4 Jahren)

d) Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Blutuntersuchungen, Urin-Teststreifen (ab dem 35.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)

e) Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung (zusätzlich ab dem 45.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren)

f) Doppler-Sonographie zur Schlaganfallvorsorge (zusätzlich ab dem 55.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren).

Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

KVE2: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE2: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

KVE2: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE2: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der HanseMerkur?

Der VKEH und KVE2 Neue Welt ist ein geschlossener Tarif und nimmt keine neuen Kunden von außen mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft, während die durchschnittliche Altersstruktur älter wird. Diese Dynamik führt rechnerisch zu höheren Prämienentwicklungen, da der Risikofonds auf weniger Schultern verteilt wird. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers besteht jedoch ein wichtiges Recht: der interne Tarifwechsel nach §204 VVG, der den Wechsel zu anderen HanseMerkur-Tarifen ermöglicht, ohne dass die Versicherung beendet wird.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv am Markt beworben und finden sich selten in öffentlichen Tarifvergleichen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche geschlossenen Bestands-Tarife und kann deren Optimierungspotenziale für Ihre individuelle Situation bewerten.

Tarifwechsel beim HanseMerkur VKEH, KVE2: Chancen und Hürden

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG findet intern beim gleichen Versicherer statt; Sie wechseln nicht zu einer anderen Versicherung. Dabei werden Ihre bisherigen Altersrückstellungen in der Regel übernommen, was einen großen finanziellen Vorteil darstellt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft gezielt, ob ein Tarifwechsel bei der HanseMerkur für Sie rentabel ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die verfügbaren Alternativen und deren realistische Ersparnisse auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse stellt die ersten Schritte in die richtige Richtung dar. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im HanseMerkur VKEH, KVE2: Was hilft?

Dieser geschlossene Tarif ist einer besonders starken Beitragsbelastung ausgesetzt, weil die Versichertengemeinschaft kontinuierlich schrumpft und das Durchschnittsalter steigt. Diese ungünstige Risikodynamik führt zu überdurchschnittlich hohen Prämiensteigerungen. Zugleich erhöhen sich die medizinischen Kosten, und bei älteren Tarifen kommen häufig auch geringere Kapitalerträge hinzu, die traditionell zur Beitragsstabilisierung beitragen.

Die optimale Antwort heißt häufig Tarifwechsel: Ein Wechsel innerhalb der HanseMerkur zu einem moderneren, offenen oder jüngeren Tarif kann erhebliche Kosteneinsparungen bieten, oft ohne große Leistungseinbußen. Werfen Sie einen Blick auf die historische Entwicklung und Prognosen in unserem Beitragserhöhungs-Chart. Mit einer fundierten Empfehlung gelingt es vielen Versicherten, die Beitragsspirale zu durchbrechen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse setzt Sie auf einen besseren Weg. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur VKEH, KVE2 NW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie wird zu 80 Prozent bis max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet (max. 80 Euro pro Sitzung). Sehhilfen werden mit max. 100 Euro alle 36 Monate erstattet. Naturheilverfahren sind abgedeckt, und Hilfsmittel wie Hörhilfen werden zu 90 Prozent (geschlossener Katalog) erstattet.
Es ist ein geschlossener Tarif der Neuen Welt. Das bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Die Versichertengemeinschaft wird mit den Jahren kleiner und älter, was zu unterdurchschnittlichen Beitragstrends führt. Bestehende HanseMerkur-Kunden können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in neuere, offene Tarife wechseln und so von besserer Risikodynamik und niedrigeren Prämien profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 300 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater Selbstbehalt, der im Standard-Segment liegt, ohne dass Versicherte mit sehr hohen Eigenanteilen rechnen müssen. Der Selbstbehalt gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen und wird pro Kalenderjahr neu berechnet.
Ja, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer sind Wechsel zu anderen HanseMerkur-Tarifen in vielen Fällen möglich. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen häufig ganz oder teilweise übernommen, und oft fallen keine neuen Gesundheitsfragen an. Allerdings hängen die genauen Bedingungen vom Einzelfall ab. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsfragen und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihre persönlichen Sparchancen auf.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Tarif lohnt sich ein Wechsel, insbesondere wenn sie bereits älter oder mehrere Jahre versichert sind und Altersrückstellungen aufgebaut haben. Die Risikoentwicklung dieses Tarifs ist ungünstig, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Ein Wechsel zu einem offenen HanseMerkur-Tarif bietet oft erhebliche Ersparnisse bei gleichen oder besseren Leistungen. Allerdings hängt die Rentabilität von Ihrer persönlichen Situation ab: Alter, Gesundheitszustand, bisherige Altersrückstellungen und verfügbare Ziel-Tarife spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert diese Faktoren und gibt eine fundierte Empfehlung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert