Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 80% pro Kalenderjahr

Tarifprofil: HanseMerkur VKEH, KVE2, PKE NW

Der HanseMerkur VKEH, KVE2, PKE NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit einem Selbstbehalt von 300 EUR pro Versicherungsjahr. Er kombiniert eine großzügige ambulante Versorgung mit bis zu 3,5-facher GOÄ-Erstattung, Einbettzimmer im Krankenhaus und Privatarztbehandlung. Die Zahnversorgung deckt Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie hingegen zu 80% ab, mit gestaffelten Summengrenzen, die jährlich wachsen. Zusätzlich bietet der Tarif umfangreiche Wahlleistungen wie Psychotherapie (max. 20 Sitzungen/Jahr), Sehhilfen (max. 100 EUR alle 36 Monate) und Naturheilverfahren.

Als geschlossener Tarif steht dieser nicht mehr für Neukunden offen, was in der Regel zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft führt. Das wirkt sich mittelfristig auf die Beitragsentwicklung aus. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG im gleichen Versicherer kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien und häufig gleichwertigen oder besseren Leistungen führen, ohne dass eine vollständige erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie, ob es günstigere Alternativen gibt und inwieweit bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet die Situation Ihres HanseMerkur-PKV-Tarifs umfassend und leitet konkrete Optimierungsschritte ein.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

VKEH+KVE2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE2: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE2: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

VKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE2: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.

Vorsorgeuntersuchung

VKEH: Erstattet werden folgende Vorsorgeleistungen:

1.) Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 8, 10, 12 und 14 Jahren (jeweils einmalig)

2.) eine Jugendvorsorgeuntersuchung (Alter 15 – 19 Jahre)

3.) Erwachsene

a) erweiterte Krebsvorsorge (einmal in 3 Jahren):

  • für Frauen ab dem 20.Lebensjahr: gynäkologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Gebärmutter, der Eierstöcke, eines weiteren Organs; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Nativpräparat; Urin-Teststreifen
  • für Männer ab dem 45.Lebensjahr: Urologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Prostata, der Nieren, eines weiteren Organs, PSA-Test; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Urin-Teststreifen

b) Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)

c) Vorsorgeuntersuchungen, Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutentnahme, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Urin-Teststreifen (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 4 Jahren)

d) Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Blutuntersuchungen, Urin-Teststreifen (ab dem 35.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)

e) Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung (zusätzlich ab dem 45.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren)

f) Doppler-Sonographie zur Schlaganfallvorsorge (zusätzlich ab dem 55.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren).

Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

KVE2: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE2+PKE: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE2+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE2, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE2: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif der HanseMerkur: Was bedeutet das für Sie?

Der VKEH, KVE2, PKE NW ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine neuen externen Versicherten auf. Das führt dazu, dass die Risikogemeinschaft in diesem Tarif kontinuierlich schrumpft. Mit sinkender Mitgliederzahl steigt der Druck auf die Beitragskalkulation, weil die Prämien auf eine kleinere Gruppe verteilt werden. Gleichzeitig altert das Versichertenkollektiv, was medizinische Ausgaben tendenziell erhöht. Diese Dynamik ist ein typischer Grund für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen in älteren, geschlossenen Tarifen.

Als bestehender Versicherter haben Sie jedoch ein wichtiges Recht: Sie können innerhalb der HanseMerkur einen anderen, offenen oder günstigeren Tarif wählen, ohne den Versicherer zu wechseln. Dieses Recht ist in §204 VVG verankert und erlaubt es, die Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig in den neuen Tarif mitzunehmen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt alle verfügbaren HanseMerkur-Tarife und kann gezielt prüfen, welcher Wechsel für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel bei HanseMerkur: Ihre Chancen auf niedrigere Beiträge

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt beim gleichen Versicherer bestehen und erfordert in vielen Fällen keine vollständige erneute Gesundheitsprüfung. Bestehende Altersrückstellungen werden häufig in den neuen Tarif übernommen, sodass Sie ohne großen administrativen Aufwand von besseren Konditionen profitieren können. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm durchleuchtet alle verfügbaren HanseMerkur-Alternativen und zeigt auf, wo Sie bares Geld sparen und gleichzeitig Ihre Versorgung sichern. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste konkrete Schritt: Jetzt anmelden und erfahren Sie, welcher Tarif zu Ihnen passt.

Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif: Was Sie tun können

Der VKEH, KVE2, PKE NW ist ein älterer Tarif der neuen Welt mit geschlossenem Status. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft schrumpft, Alterungsprozesse beschleunigen sich, und medizinische Kostensteigerungen werden auf immer weniger Schultern verteilt. Besonders geschlossene Tarife erleben daher regelmäßig überdurchschnittliche Beitragssprünge. Hinzu kommen allgemeine Faktoren wie Inflation in der medizinischen Versorgung und rückläufige Kapitalerträge.

Der beste Gegenzug ist ein zielgerichteter Tarifwechsel. Häufig finden sich innerhalb der HanseMerkur Tarife mit gleichwertigen Leistungen und deutlich besserer Prämienentwicklung. Der Wechsel läuft unbürokratisch ab und erhält Ihre bisherigen Ersparnisse durch Altersrückstellungen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Preisentwicklung dieses Tarifs zu verstehen. Danach kontaktieren Sie uns: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Auswege auf. Jetzt anmelden und lassen Sie sich zu Ihren Wechseloptionen beraten.

Häufige Fragen zum HanseMerkur VKEH, KVE2, PKE NW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu 3,5-facher GOÄ. Psychotherapie wird mit 80% bis max. 20 Sitzungen pro Jahr vergütet (max. 80 EUR pro Sitzung). Sehhilfen werden bis 100 EUR alle 36 Monate erstattet. Zahnbehandlung wird zu 100% übernommen, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% mit gestaffelten jährlichen Obergrenzen (600 EUR in den ersten zwei Jahren, bis 4.000 EUR ab dem 7. Jahr). Im Krankenhaus nutzen Sie ein Einbettzimmer und haben Anspruch auf Privatarztbehandlung. Stationäre Psychotherapie ist mitversichert.
Der Tarif ist geschlossen. Das heißt, HanseMerkur nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf. Die bestehende Versichertengemeinde schrumpft, was mittelfristig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Allerdings können Bestandskunden von anderen HanseMerkur-Tarifen durch einen internen Tarifwechsel eintreten. Trotz geschlossenem Status ist dies nicht isoliert; es ist vielmehr ein Tarif, dessen Zukunftsperspektive stark von der schrumpfenden Risikogemeinschaft geprägt wird.
Der Selbstbehalt beträgt 300 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein mittlerer Selbstbehalt, der für ein breites Versichertenkollektiv typisch ist. Der Selbstbehalt greift bei ambulanten und zahnärztlichen Leistungen und wird einmal pro Kalenderjahr fällig. Er reduziert die monatliche Prämie gegenüber volldeckenden Tarifen mit 0 EUR Selbstbehalt deutlich.
Ja, als Versicherter bei HanseMerkur haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG, ohne zu einem anderen Versicherer zu gehen. Ein Wechsel zu einem günstigeren HanseMerkur-Tarif ist oft möglich, und in vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen mitgenommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen konkret übertragen werden, muss im Einzelfall geklärt werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die verfügbaren Alternativen. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie unter vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativen ab. Der Tarif ist geschlossen und damit strukturell für Beitragserhöhungen anfällig. Wenn Sie noch jung sind und eine stabile Gesundheit haben, lohnt sich eine Tarifwechsel-Prüfung sehr, denn Sie könnten Jahrzehnte von besseren Konditionen profitieren. Auch ältere Versicherte mit chronischen Erkrankungen können oft günstigere Tarife mit gleichwertigen Leistungen finden, weil der Tarifwechsel ohne erneute Prüfung abläuft. Der erste Schritt ist eine konkrete Analyse: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre persönliche Situation und zeigt auf, ob und wie viel Sie sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert