Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 600 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 80% pro Kalenderjahr

Steckbrief: HanseMerkur VKEH, KVE3, PS1 NW

Geschlossener Bisex-Tarif der Neue-Welt-Generation: Der HanseMerkur VKEH, KVE3, PS1 NW kombiniert Leistungsstandards aus mehreren Tarifmodulen und richtet sich ausschließlich an Bestandsversicherte der HanseMerkur. Mit einem Selbstbehalt von 600 EUR pro Versicherungsjahr bietet der Tarif ambulante Leistungen bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen, Einbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und eine umfassende Zahnausstattung mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann für Bestandsversicherte dieses Tarifes eine sinnvolle Option darstellen, besonders bei Beitragsbelastung. Geschlossene Tarife wie dieser sind mit schrumpfenden Risikogemeinschaften konfrontiert und unterliegen demografischen Altersprozessen, die die Beitragsdynamik verschärfen können. In vielen Fällen ermöglichen Tarifwechsel zu einem modernen, offenen Kollektiv eine Beitragsstabilisierung, häufig ohne erhebliche Leistungseinbußen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, prüft konkret, welche HanseMerkur PKV-Tarif-Optionen zu Ihrer Situation passen und welche echten Einsparpotenziale realisierbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt600 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

VKEH+KVE3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE3: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE3: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

VKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE3: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.

Vorsorgeuntersuchung

VKEH: Erstattet werden folgende Vorsorgeleistungen:

1.) Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 8, 10, 12 und 14 Jahren (jeweils einmalig)

2.) eine Jugendvorsorgeuntersuchung (Alter 15 – 19 Jahre)

3.) Erwachsene

a) erweiterte Krebsvorsorge (einmal in 3 Jahren):

  • für Frauen ab dem 20.Lebensjahr: gynäkologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Gebärmutter, der Eierstöcke, eines weiteren Organs; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Nativpräparat; Urin-Teststreifen
  • für Männer ab dem 45.Lebensjahr: Urologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Prostata, der Nieren, eines weiteren Organs, PSA-Test; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Urin-Teststreifen

b) Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)

c) Vorsorgeuntersuchungen, Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutentnahme, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Urin-Teststreifen (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 4 Jahren)

d) Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Blutuntersuchungen, Urin-Teststreifen (ab dem 35.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)

e) Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung (zusätzlich ab dem 45.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren)

f) Doppler-Sonographie zur Schlaganfallvorsorge (zusätzlich ab dem 55.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren).

Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

KVE3: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE3+PS1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE3+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

KVE3, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE3: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE3: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Was das für die HanseMerkur-Versicherten bedeutet

Der VKEH, KVE3, PS1 NW ist seit längerer Zeit für externe Neukunden nicht mehr zugänglich. Das hat zur Folge, dass seine Versichertengemeinschaft kontinuierlich schrumpft und altert. Bestehende Versicherte der HanseMerkur können jedoch weiterhin in diesem Tarif bleiben und innerhalb der HanseMerkur nach §204 VVG in einen anderen Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Diese interne Tarifwechseloption ist das wesentliche Optimierungsinstrument für Bestandsversicherte geschlossener Tarife.

Geschlossene Tarife aus der Neuen Welt, wie dieser, werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben und sind in öffentlichen Tarifvergleichen häufig schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife und kann gezielt analysieren, welche HanseMerkur-Optionen für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind - gerade wenn eine Beitragserhöhung droht oder bereits eingetreten ist.

Tarifwechsel im HanseMerkur-Bestand: Wie der §204 VVG Ihre Spielräume eröffnet

Ein Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur nach §204 VVG ist das zentrale Instrument zur Kostenoptimierung. Dabei wechseln Sie den Tarif, nicht den Versicherer - eine wichtige Unterscheidung. Gesundheitsfragen können je nach Situation entfallen oder reduziert ausfallen, und in vielen Fällen werden Ihre gesammelten Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen. Dies ist für Ihren Anspruch auf Schutz vor Beitragssprüngen entscheidend. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Genau diese detaillierte Prüfung leistet unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret für Sie, ob und wie ein Tarifwechsel Ihre Situation verbessert - ob durch Beitragsersparnis, bessere Konditionen oder höhere Planungssicherheit. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Handlungsempfehlung.

Beitragserhöhungen im VKEH, KVE3, PS1 NW: Tarifwechsel als Lösungsweg

Der geschlossene Status des VKEH, KVE3, PS1 NW führt dazu, dass sich seine Risikogemeinschaft natürlicherweise verkleinert und vergreist. Dies ist typischerweise mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen verbunden, da die medizinischen Kosten auf eine kleinere und ältere Versichertengruppe umgelegt werden. Viele Bestandsversicherte dieses Tarifes sehen sich daher regelmäßig mit deutlichen Prämiensprüngen konfrontiert - ein wichtiger Anlass, den Tarifwechsel zu prüfen.

Der interne Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren HanseMerkur-Tarif kann in vielen Fällen die Beitragslast senken und die Prämienentwicklung stabilisieren. Oft stehen dabei Tarife mit ähnlichem oder sogar höherem Leistungsniveau zur Verfügung. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die historische Kostenentwicklung des VKEH, KVE3, PS1 NW zu überprüfen und potenzielle Ausreißer zu erkennen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Wechseloptionen bei der HanseMerkur zu Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand passen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur VKEH, KVE3, PS1 NW

Der Tarif bietet ambulant bis zu 3,5-fache GOÄ-Sätze für ärztliche Leistungen und 2,5-fache Sätze für technische Leistungen. Psychotherapie wird mit 80% bis zu 20 Sitzungen pro Jahr erstattet, maximal 80 EUR pro Sitzung. Sehhilfen erhalten bis zu 100 EUR alle 36 Monate. Stationär mit Einbettzimmer, Privatarztbehandlung auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% mit gestaffelten Jahresobergrenzen (600 EUR in den ersten zwei Jahren, bis zu 4.000 EUR ab dem 7. Jahr). Hilfsmittel zu 90% aus geschlossenem Katalog.
Es handelt sich um einen geschlossenen Tarif der Neue-Welt-Generation, der nicht mehr für externe Neukunden zugänglich ist. Dies bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft mit der Zeit schrumpft und durchschnittlich älter wird. Geschlossene Tarife erfahren daher typischerweise kräftigere Beitragserhöhungen als offene Tarife, weil medizinische Kosten auf eine schrumpfende Gruppe umgelegt werden. Für Bestandsversicherte dieser Tarife ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG deshalb besonders wertvoll.
Der Selbstbehalt beträgt 600 EUR pro Versicherungsjahr und positioniert den Tarif im mittleren Bereich. Der Selbstbehalt gilt ambulant, stationär und zahnärztlich. Ein Selbstbehalt von 600 EUR bedeutet, dass Sie zunächst selbst für medizinische Leistungen aufkommen, bevor die Versicherung erstattet. Dies ist weder besonders niedrig noch hoch - ein praktischer Kompromiss zwischen moderater Eigenverantwortung und Beitragseinsparung.
Ja, innerhalb der HanseMerkur sind Sie nach §204 VVG berechtigt, in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Dies ist ein interner Tarifwechsel. In vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise oder ganz übernommen werden und Gesundheitsfragen entfallen oder reduzieren sich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welche Optionen und welches Sparpotenzial für Sie realisierbar sind.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand, wie lange Sie bereits im VKEH, KVE3, PS1 NW versichert sind, und welche offenen HanseMerkur-Tarife mit vergleichbarem oder besserem Leistungsniveau verfügbar sind. Der geschlossene Status dieses Tarifes führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, sodass ein Wechsel oft sinnvoll ist - besonders wenn ein offener HanseMerkur-Tarif mit stabilerer Prämienentwicklung zur Verfügung steht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert in Ihrer persönlichen Situation konkret, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel wirtschaftlich vorteilhaft ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert