Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 600 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 80% pro Kalenderjahr

Tarifprofil: HanseMerkur VKEH, KVE3, PS2 NW

Der HanseMerkur VKEH, KVE3, PS2 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich an bestehende Versicherte des gleichen Versicherers wendet und eine solide Kombination aus ambulanter Leistungstiefe und zahnmedizinischen Leistungen bietet. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ, deckt Zweibettzimmer im stationären Bereich ab und ermöglicht privatärztliche Behandlung. Mit einer jährlichen Zahnersatz-Rückerstattung bis zu 4.000 EUR ab dem 7. Versicherungsjahr und 80-prozentiger Zahnersatz-Erstattung positioniert sich dieser Tarif im oberen Leistungssegment für Zahnersatz.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bei der HanseMerkur kann für Bestandsversicherte eine wirtschaftliche Option darstellen, besonders wenn eine Beitragserhöhung ansteht. In vielen Fällen ermöglicht ein Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherers eine Senkung der Prämie, während häufig gleichwertige oder sogar bessere Leistungen verfügbar sind. Altersrückstellungen werden in der Regel ganz oder teilweise übernommen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab und sollte mit dem Versicherer geklärt werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Tarifoptionen für Ihre Situation sinnvoll sind und wie Sie den HanseMerkur PKV-Tarif optimieren können.

Basismerkmale

Selbstbehalt600 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

VKEH+KVE3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE3: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE3: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

VKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE3: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.

Vorsorgeuntersuchung

VKEH: Erstattet werden folgende Vorsorgeleistungen:

1.) Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 8, 10, 12 und 14 Jahren (jeweils einmalig)

2.) eine Jugendvorsorgeuntersuchung (Alter 15 – 19 Jahre)

3.) Erwachsene

a) erweiterte Krebsvorsorge (einmal in 3 Jahren):

  • für Frauen ab dem 20.Lebensjahr: gynäkologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Gebärmutter, der Eierstöcke, eines weiteren Organs; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Nativpräparat; Urin-Teststreifen
  • für Männer ab dem 45.Lebensjahr: Urologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Prostata, der Nieren, eines weiteren Organs, PSA-Test; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Urin-Teststreifen

b) Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)

c) Vorsorgeuntersuchungen, Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutentnahme, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Urin-Teststreifen (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 4 Jahren)

d) Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Blutuntersuchungen, Urin-Teststreifen (ab dem 35.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)

e) Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung (zusätzlich ab dem 45.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren)

f) Doppler-Sonographie zur Schlaganfallvorsorge (zusätzlich ab dem 55.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren).

Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

KVE3: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE3+PS2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE3+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE3, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE3: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE3: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet geschlossen für den HanseMerkur VKEH, KVE3, PS2 NW?

Der HanseMerkur VKEH, KVE3, PS2 NW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass Neumeldungen von außen nicht mehr angenommen werden. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur bestehen jedoch unverändert die Möglichkeiten eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um von stabileren oder günstigeren Tarifen zu profitieren. In geschlossenen Tarifkollektiven schrumpft der Versichertenbestand kontinuierlich, was sich auf die langfristige Beitragsentwicklung auswirkt und häufig zu höheren Beitragserhöhungen führt.

Geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv am Markt beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse dieser Tarife und kann Ihnen zeigen, welche Wechseloptionen zu Ihrer Situation passen, um die langfristigen Kostensteigerungen zu begrenzen und gleichzeitig Ihre Versorgungsansprüche zu sichern.

Tarifwechsel beim gleichen Versicherer: Ihre Möglichkeiten

Als Bestandsversicherter der HanseMerkur haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb des gleichen Versicherers. Dabei können in vielen Fällen Ihre bisherigen Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab und muss im Rahmen einer persönlichen Beratung geklärt werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarifvertrag und vergleicht ihn mit geeigneten Alternativen bei der HanseMerkur. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, welcher Tarifwechsel zur Kostensenkung und Leistungsoptimierung führen kann. Entdecken Sie Ihre Optionen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Tarif VKEH, KVE3, PS2 NW: Handlungsoptionen

Im geschlossenen VKEH, KVE3, PS2 NW ist das Risiko für Beitragserhöhungen erhöht, da der Versichertenbestand nicht mehr nachwächst und die Risikogemeinschaft durch Ausscheiden von Versicherten oder Todesfälle schrumpft. Zugleich wirken sich medizinische Kostensteigerungen und die demografische Alterung des verbleibenden Kollektivs auf die Beitragskalkulation aus. Diese Dynamik führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen in geschlossenen Tarifen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist häufig die wirksamste Reaktion auf eine Beitragserhöhung. In vielen Fällen finden sich bei der HanseMerkur neuere oder optimierte Tarife mit besserer Beitragsentwicklung und gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Preisentwicklung in Ihrem aktuellen Tarif und verfügbare Alternativen im Beitragserhöhungs-Chart. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse unterstützen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen den Weg zu einer besseren Beitragssituation. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur VKEH, KVE3, PS2 NW

Der Tarif erstattet ambulant bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie wird mit 80% bis maximal 20 Sitzungen pro Jahr erstattet (max. 80 EUR pro Sitzung nach Behandlung durch Primärarzt). Sehhilfen werden mit bis zu 100 EUR alle 36 Monate erstattet. Stationär sind Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung enthalten. Zahnersatz wird zu 80% erstattet, Zahnbehandlung zu 100%, Kieferorthopädie zu 80%. Die jährliche Zahnersatz-Summenbegrenzung beträgt ab dem 7. Versicherungsjahr 4.000 EUR.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, neue externe Kunden werden nicht mehr angenommen. Bestehende Versicherte der HanseMerkur können jedoch weiterhin innerhalb des gleichen Versicherers in diesen oder andere Tarife wechseln (§204 VVG). Geschlossene Tarife erleben tendenziell eine schrumpfende Risikogemeinschaft und damit verbundene höhere Beitragserhöhungen. Dies liegt daran, dass keine neuen, jüngeren Versicherten hinzukommen, um die Altersstruktur auszugleichen.
Der Selbstbehalt beträgt 600 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Zahnleistungen. Diese moderate Höhe positioniert den Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment; sie ist weder besonders niedrig noch besonders hoch. Die 600 EUR Jahresfranchise bedeutet, dass Sie für den Anfang eines Versicherungsjahres zunächst aus eigener Tasche zahlen müssen, bevor die Versicherung Leistungen erstattet.
Ja, als Bestandsversicherter der HanseMerkur haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen lassen sich günstigere Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen finden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei, passende Alternativen zu identifizieren.
Ein Tarifwechsel lohnt sich häufig, wenn Sie mit einer Beitragserhöhung konfrontiert sind oder wenn die Leistungen anderer HanseMerkur-Tarife Ihren Bedarf besser decken. Besonders bei geschlossenen Tarifen wie diesem ist ein Wechsel attraktiv, weil Sie von der besseren Beitragsdynamik neuerer Tarife profitieren können. Allerdings hängt die Wirtschaftlichkeit von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft anhand Ihrer persönlichen Situation, ob und welcher Tarifwechsel für Sie sinnvoll ist und welche finanziellen und leistungsbezogenen Vorteile ein Wechsel bietet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert