INTER A 210, A 110, G115, S 110, Z 110 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER A 210, A 110, G115, S 110, Z 110 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif der INTER A 210, A 110, G115, S 110, Z 110 AW richtet sich an Bestandsversicherte aus der Alten Welt und kombiniert umfassende Leistungen mit moderaten Selbstbeteiligungen. Mit einem Selbstbehalt von 800 Euro pro Versicherungsjahr, GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen Gebührensatz für ärztliche Leistungen, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer und 100 Sitzungen Psychotherapie pro Jahr bietet dieser Tarif eine solide Grundversorgung auf Premium-Niveau. Die Zahnversicherung mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz unterstreicht die Leistungsorientierung.
Wie alle geschlossenen Tarife der Alten Welt ist dieser Tarif nicht mehr für Neukunden zugänglich, was langfristig zu einer schrumpfenden Versichertengemeinde und oft zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Allerdings können bestehende Versicherte des gleichen Versicherers durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG auch in offen geführte oder kostengünstigere Tarife wechseln und dabei häufig von besseren Konditionen und stabileren Beitragsentwicklungen profitieren. Eine persönliche Analyse ist notwendig, um herauszufinden, ob ein Wechsel mit gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen möglich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, das Potenzial eines Tarifwechsels im INTER PKV-Tarif zu erkennen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Basismerkmale
A 210, A 110, G115: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.
A 210: 100% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
- max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
A 110: Folgende Hilfsmittel:
- Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
- Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
- Körperersatzstücke
- Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
- orthopädische Schuheinlagen
- Sprechhilfen
- Stützapparate einschließlich Liegeschalen
- Inhalationsgeräte
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:
- Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
- Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
- Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
- Anti-Dekubitus-Systeme
- Absauggeräte
- CoaguCheck-Geräte
- lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.
G115: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 210: 100% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
- max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
G115: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
A 110+G115: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
G115+S 110: Privatarztbehandlung.
G115+S 110: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
G115, S 110: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 110: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 110: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Kieferorthopädie
- 80% für Zahnersatz: Prothetik (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken), Kronen und Teilkronen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes), Füllungen und Provisorien, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 110: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Z 110: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.




