Inter
PKV-Anbieter Inter
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 800 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 100 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

INTER A 210, A 110, G115, S 110, Z 120 AW im Detail

INTER Krankenversicherung AG bietet mit den kombinierten Modulen A 210, A 110, G115, S 110 und Z 120 einen geschlossenen Bisex-Tarif aus der alten Welt mit umfassender Versorgung. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für Ärzte, 2,5-fach für technische Leistungen), bietet Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer in Kliniken und deckt Zahnersatz mit 65 Prozent ab. Der Selbstbehalt von 800 Euro pro Versicherungsjahr liegt im oberen Standardbereich und positioniert diesen Tarif als Vollversorgungstarif für anspruchsvolle Versicherte.

Da dieser Tarif bereits geschlossen ist, können externe Neukunden nicht mehr zugreifen. Allerdings haben bestehende INTER-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, sofern das Tarif-Angebot zur individuellen Situation passt. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt erfahrungsgemäß zu Beitragserhöhungen, die über dem Marktdurchschnitt liegen können. Ein Tarifwechsel zu günstigeren Modulen kann daher häufig eine sinnvolle Option darstellen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bietet INTER-Versicherten eine Orientierung, ob ein Wechsel in einen INTER PKV-Tarif mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt800 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A 210, A 110, G115: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.

Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A 110: Folgende Hilfsmittel:

  • Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
  • Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
  • Körperersatzstücke
  • Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
  • orthopädische Schuheinlagen
  • Sprechhilfen
  • Stützapparate einschließlich Liegeschalen
  • Inhalationsgeräte
  • Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.

Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:

  • Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
  • Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
  • Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
  • Anti-Dekubitus-Systeme
  • Absauggeräte
  • CoaguCheck-Geräte
  • lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.

Ärztliche Behandlung

G115: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

G115: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

A 110+G115: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

G115+S 110: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

G115+S 110: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

G115, S 110: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
65 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
65 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 120: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z 120: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (pro Kiefer max. 3.840,-EUR Rechnungsbetrag inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 65% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 120: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 120: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im INTER: A 210, A 110, G115, S 110, Z 120 AW versichert?
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Viele Inter-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für INTER-Versicherte bedeutet

Der INTER A 210, A 110, G115, S 110, Z 120 AW ist ein geschlossener Tarif und nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Das Versichertenkollektiv schrumpft dadurch kontinuierlich; Versicherte verlassen die Gemeinschaft durch Wechsel oder Kündigung, ohne dass neue Einnahmen aus jüngeren, gesünderen Personen hinzukommen. Die verbleibende Gruppe altert somit schneller, was medizinische Kosten nach oben treibt. Beitragserhöhungen sind bei geschlossenen Tarifen häufig überdurchschnittlich. Bestehende Versicherte desselben Anbieters können allerdings im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin zu diesem oder anderen INTER-Tarifen wechseln, ohne dass eine externe Neukundenregelung greift.

Geschlossene Tarife wie dieser sind oft nicht mehr im aktiven Markenfokus des Anbieters und werden selten öffentlich kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Bestands- und Auslauftarife und kann individuell bewerten, ob dieser Tarif oder ein alternativer INTER-Tarif zur persönlichen Situation passt. Eine gezielte Wechselstrategie kann häufig Kosten senken und die Leistungen optimieren.

Tarifwechsel innerhalb INTER: Ihre Chancen auf niedrigere Beiträge

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht INTER-Versicherten, ohne den Anbieter zu wechseln, zu anderen Tarifen der Gesellschaft zu migrieren. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, was die Wechselkosten deutlich senkt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen mitgenommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert den A 210, A 110, G115, S 110, Z 120 AW und prüft, welche günstigeren oder leistungsgerechteren Alternativen im INTER-Portfolio verfügbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Bestandstarif: Warum und was Sie tun können

Geschlossene Tarife wie der INTER A 210, A 110, G115, S 110, Z 120 AW unterliegen einer beschleunigten Beitragsentwicklung, weil die Risikogemeinschaft schrumpft und überaltert. Jedes Jahr verlassen gesunde Versicherte den Tarif oder wechseln in günstigere Module, während die verbleibenden Versicherten älter und kostspieliger werden. Hinzu kommen allgemeine Kostensteigerungen in der Medizin und sinkende Kapitalerträge der Versicherer. Das Ergebnis sind Prämienanhebungen, die regelmäßig über dem Durchschnitt liegen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren INTER-Tarif kann in vielen Fällen erhebliche Einsparungen bringen, oft ohne bedeutsame Leistungseinbußen. Welche Tarife konkret infrage kommen und wie realistische Kosteneinsparungen ausfallen, zeigt unser Überblick auf dem Beitragserhöhungs-Chart für INTER-Tarife. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wertet Ihre aktuelle Situation aus und empfiehlt die beste Wechselstrategie speziell für Ihre Bedürfnisse. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum INTER A 210, A 110, G115, S 110, Z 120 AW

Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen ab (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor). Die Module bieten 100 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 620 Euro (ab 8 Dioptrien), Hilfsmittel wie Hörgeräte bis 2.560 Euro und Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Höhe. Im Krankenhaus zahlt INTER 100% Privatarzt in Einbettzimmern. Die Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 65%, Kieferorthopädie zu 80%, mit aufsummierenden Jahresgrenzen von 1.300 bis 5.200 Euro.
Dieser Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Versicherten auf. Das bedeutet, dass die Gemeinschaft altert und schrumpft, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestehende INTER-Versicherte können aber intern nach §204 VVG zu anderen INTER-Tarifen wechseln, um ihre Beiträge zu senken oder die Leistungen anzupassen.
Der Selbstbehalt beträgt 800 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung. 800 Euro ist ein Standard-bis-höherer Selbstbehalt; er positioniert diesen Tarif als Vollversorgung für Versicherte, die eine umfassende Abdeckung mit vertretbarem Eigenanteil wünschen. Der Selbstbehalt kann bei einem Tarifwechsel ein Hebel sein, um die Prämie zu senken.
Ja, als INTER-Versicherter können Sie intern nach §204 VVG zu anderen INTER-Tarifen wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden, was den Wechsel wirtschaftlicher macht. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viele Altersrückstellungen übertragen werden, lassen sich verbindlich nur durch unseren PKV-Sachverständigen Ferdinand Halm ermitteln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle Ihre Optionen.
Ein Wechsel kann sich lohnen, besonders wenn die letzten Beitragserhöhungen erheblich waren oder Ihre Gesundheit stabil ist. Die Chancen auf Einsparungen und bessere Konditionen hängen von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, den verfügbaren INTER-Alternativen und den Kosten für eine mögliche Gesundheitsprüfung ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet diese Faktoren für Sie aus und empfiehlt die beste Lösung für Ihre Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert