INTER A 210, A 110, G115, S 110, Z 130 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: INTER A 210, A 110, G115, S 110, Z 130 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A 210, A 110, G115, S 110, Z 130 AW der INTER Private Krankenversicherung bietet eine umfassende Absicherung mit 800 Euro Jahresselbstbehalt und Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen. Ambulant erstattet der Tarif bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, stationär sogar über die Höchstsätze hinaus. Die Zahnversicherung kombiniert 75 Prozent Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie mit 50 Prozent für Zahnersatz, bei einem maximalen Leistungsumfang von bis zu 5.200 Euro innerhalb von vier Versicherungsjahren.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der INTER bietet bestehenden Versicherten häufig die Möglichkeit, durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif Beitragseinsparungen zu erreichen und dabei ähnliche oder sogar bessere Leistungen zu sichern. Die Altersrückstellungen aus diesem geschlossenen Tarif können in vielen Fällen in einen anderen Tarif der gleichen Versichertengruppe mitgenommen werden, ohne dass eine vollständige erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Allerdings ist die Altersstruktur geschlossener Tarife wie dieses Modells langfristig kleiner werdenden Risikogemeinschaften ausgesetzt, was Beitragserhöhungen fördern kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm verschafft Ihnen Klarheit über die Wechselmöglichkeiten im INTER-Tarif und zeigt, wie Sie Ihren Versicherungsschutz zukunftssicher gestalten können.
Basismerkmale
A 210, A 110, G115: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.
A 210: 100% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
- max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
A 110: Folgende Hilfsmittel:
- Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
- Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
- Körperersatzstücke
- Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
- orthopädische Schuheinlagen
- Sprechhilfen
- Stützapparate einschließlich Liegeschalen
- Inhalationsgeräte
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:
- Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
- Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
- Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
- Anti-Dekubitus-Systeme
- Absauggeräte
- CoaguCheck-Geräte
- lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.
G115: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 210: 100% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
- max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
G115: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
A 110+G115: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
G115+S 110: Privatarztbehandlung.
G115+S 110: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
G115, S 110: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 130: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 130: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 75% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 130: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Z 130: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.




