Inter
PKV-Anbieter Inter
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 800 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 100 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

INTER A 210, A 110, G115, S 120, Z 110 AW im Überblick

Die INTER A 210, A 110, G115, S 120, Z 110 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der mit einem Selbstbehalt von 800 EUR Jahresprämien senkt und umfassende Leistungen bietet. Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach), garantiert Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer und deckt Zahnersatz zu 80 Prozent ab. Mit bis zu 100 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, Vision-Aid-Zuschüssen bis 620 EUR und Naturheilverfahren ist dieser Tarif der Alten Welt umfassend ausgestattet.

Als geschlossener Tarif ist er für externe Neukundschaft nicht mehr zugänglich; die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich. Das führt tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen. Allerdings besteht für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. In vielen Fällen können solche Wechsel Prämien senken und gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, häufig ohne Gesundheitsprüfung und mit Übernahme der Altersrückstellungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche INTER PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation passen - und ob ein Wechsel sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt800 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A 210, A 110, G115: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.

Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A 110: Folgende Hilfsmittel:

  • Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
  • Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
  • Körperersatzstücke
  • Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
  • orthopädische Schuheinlagen
  • Sprechhilfen
  • Stützapparate einschließlich Liegeschalen
  • Inhalationsgeräte
  • Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.

Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:

  • Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
  • Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
  • Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
  • Anti-Dekubitus-Systeme
  • Absauggeräte
  • CoaguCheck-Geräte
  • lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.

Ärztliche Behandlung

G115: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

G115: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

A 110+G115: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

G115+S 120: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

G115+S 120: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

G115, S 120: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 110: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z 110: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Kieferorthopädie
  • 80% für Zahnersatz: Prothetik (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken), Kronen und Teilkronen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes), Füllungen und Provisorien, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Summenbegrenzung

Z 110: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 110: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im INTER: A 210, A 110, G115, S 120, Z 110 AW versichert?
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Viele Inter-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
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Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der INTER?

Dieser Tarif nimmt keine neuen Kunden von außen mehr auf; er ist ausschließlich für bestehende INTER-Versicherte zugänglich. Die Versichertengemeinschaft wird dadurch älter und kleiner, was Beitragssteigerungen beschleunigt. Allerdings können Bestandskunden der INTER gemäß §204 VVG intern in solche geschlossenen Tarife wechseln, um von besseren Konditionen oder gezielter zugeschnittenen Leistungen zu profitieren.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von der INTER nicht mehr aktiv im Marketing beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen vollständigen Überblick auch über solche Alttarife und kann sachkundig beurteilen, ob dieser oder ein anderer geschlossener INTER-Tarif zu Ihnen passt und ob ein Wechsel zu einem offenen Tarif Kosten und Leistungen optimiert.

Tarifwechsel innerhalb der INTER - Ihre Chancen

Ein Wechsel zu einem günstigeren oder besser ausgestatteten Tarif ist als interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer möglich. In der Regel können bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren Tarifwechsel detailliert und zeigt Ihnen konkrete Ersparnispotenziale sowie optimale Alternativen auf. Lassen Sie sich jetzt von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse beraten und profitieren Sie von persönlicher Expertise: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im A 210 / A 110 G115 S 120 Z 110 AW: Wie reagieren?

Dieser geschlossene Tarif der Alten Welt wird von einer schrumpfenden und alternden Versichertengruppe getragen. Ohne zufließende Neukunden verstärken sich Beitragssprünge durch medizinische Kostensteigerungen und demografische Alterungslasten. Gerade in Zeiten persistierender Zinsüberschussbeteiligungsverluste sind Erhöhungen in älteren Risikogemeinschaften zu erwarten.

Ein Tarifwechsel innerhalb der INTER kann hier Abhilfe schaffen. Viele offene oder neuere INTER-Tarife sind von stabileren Altersstrukturen geprägt und zeigen moderatere Beitragstrends - häufig bei ähnlichen Leistungen. Schauen Sie sich unseren Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklungen übersichtlich zu vergleichen. Danach nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um den perfekten Wechselkurs zu finden: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum INTER A 210, A 110, G115, S 120, Z 110 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für Arztleistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen und bis 1,3-fach für Laborleistungen. Dazu gehören bis zu 100 Psychotherapie-Sitzungen (davon maximal 40 tiefenpsychologisch oder Verhaltenstherapie) pro Jahr, Sehhilfen-Zuschüsse bis 620 EUR, Naturheilverfahren in Höhe schulmedizinischer Kosten, Impfungen gegen relevante Tropenkrankheiten und Kinderschutzimpfungen. Stationär gilt privatärztliche Behandlung im Zweibettzimmer mit gleichen GOÄ-Höchstsätzen. Zahnersatz wird zu 80 Prozent erstattet (Zahnbehandlung 100%), Kieferorthopädie ebenfalls 100%, mit Jahreshöchstgrenzen von maximal 5.200 EUR nach vier Jahren.
Der Tarif ist geschlossen. Das heißt: Die INTER nimmt über diesen Tarif keine neuen Kunden auf. Er ist ausschließlich für Bestandskunden der INTER zugänglich, die intern wechseln möchten. Da die Versichertengemeinschaft nicht wächst, sondern altert und schrumpft, sind Beitragserhöhungen in geschlossenen Tarifen typischerweise stärker als in offenen Tarifen mit frischer Kundenmischung. Der Vorteil: Bestandsversicherte haben Wechselrechte zu anderen Tarifen des gleichen Versicherers.
Der Selbstbehalt beträgt 800 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater Selbstbehalt im Standard-Segment - weder besonders niedrig noch besonders hoch. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnersatz (Zahnbehandlung unterliegt keinem SB). Mit 800 EUR Jahres-Selbstbeteiligung sparen Sie bereits im Prämiengefüge ein; der Tarif wählt damit Risikoteilung als Balance zwischen günstigen Beiträgen und akzeptablem Eigenanteil.
Ja, als INTER-Bestandskunde steht Ihnen ein Tarifwechsel im Rahmen von §204 VVG offen. In vielen Fällen können Sie zu einem weniger teuren Tarif wechseln - etwa zu neueren offenen Tarifen mit stabilerer Altersstruktur oder Tarifen mit höherem Selbstbehalt. Bei solchen Wechseln können Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden; ob eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Optionen passen. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Weil dieser Tarif geschlossen und bereits alt ist, sind Beitragssprünge wahrscheinlicher als bei offenen Tarifen. Wenn Sie bereit sind, den Selbstbehalt zu erhöhen oder auf einzelne Leistungen (etwa Psychotherapie oder Sehhilfen) zu verzichten, kann ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen INTER-Tarif erhebliche Ersparnisse bringen - oft ohne Leistungsverschlechterung, die für Sie im Alltag relevant ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt diese individuelle Lage und nennt Ihnen klare Handlungsempfehlungen mit konkreten Tarifwechsel-Szenarien.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert