Inter
PKV-Anbieter Inter
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 800 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 100 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: INTER A 210, A 110, G115, S 120, Z 120 AW

Ein geschlossener Bisex-Tarif der INTER aus der Alten Welt, der Versicherte mit moderaten Selbstbeteiligungen und umfassender Absicherung kombiniert. Der Tarif mit der Bezeichnung A 210, A 110, G115, S 120, Z 120 AW garantiert ambulante Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer und eine solide Zahnversorgung mit 65% Zahnersatz. Ein jährlicher Selbstbehalt von 800 Euro pro Versicherungsfall reduziert die Beitragslast, ohne zentrale Leistungen zu limitieren.

Die interne Tarifwechsel-Möglichkeit nach §204 VVG öffnet Wege, in diesem Tarif entstehende Beitragserhöhungen durch einen optimierten Tarifzuschnitt zu begrenzen. Der Tarif ist zwar mittlerweile geschlossen, was bedeutet, dass die Versichertenbasis schrumpft und die Kostenlast auf weniger Schultern verteilt wird. In vielen Fällen lassen sich aber gerade durch einen gezielten Wechsel zu einem jüngeren Tarif des gleichen Versicherers Altersrückstellungen erhalten und der Beitragsverlauf stabilisieren - ohne die bisherige Leistungsqualität aufzugeben.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale im INTER PKV-Tarif auf und gibt Ihnen Sicherheit, welche Alternativen zu Ihrer aktuellen Police passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt800 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A 210, A 110, G115: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.

Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A 110: Folgende Hilfsmittel:

  • Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
  • Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
  • Körperersatzstücke
  • Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
  • orthopädische Schuheinlagen
  • Sprechhilfen
  • Stützapparate einschließlich Liegeschalen
  • Inhalationsgeräte
  • Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.

Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:

  • Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
  • Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
  • Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
  • Anti-Dekubitus-Systeme
  • Absauggeräte
  • CoaguCheck-Geräte
  • lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.

Ärztliche Behandlung

G115: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

G115: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

A 110+G115: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

G115+S 120: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

G115+S 120: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

G115, S 120: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
65 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
65 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 120: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z 120: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (pro Kiefer max. 3.840,-EUR Rechnungsbetrag inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 65% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 120: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 120: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im INTER: A 210, A 110, G115, S 120, Z 120 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Inter-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status dieses INTER-Tarifes für Bestandsversicherte?

Der INTER A 210, A 110, G115, S 120, Z 120 AW nimmt seit längerer Zeit keine Neuversicherten mehr auf; er ist vollständig geschlossen. Das hat für die aktuelle Versichertenbasis eine spürbare Folge: Die Risikogemeinschaft schrumpft stetig, während die medizinischen Kosten weiter steigen. Dieses Missverhältnis führt zu Beitragserhöhungen, die teilweise deutlich über dem Durchschnitt liegen können. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) auch in neuere, offene oder halboffen verwaltete Tarife wechseln und so von einer größeren, jüngeren Risikogemeinschaft profitieren.

Da dieser Tarif zu den älteren Bestandspolicen gehört, wird er von der INTER oft nur noch auf Nachfrage vorgestellt oder dokumentiert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch solche Alttarife genau und kann sachkundig bewerten, ob ein Wechsel in einen alternativen Tarif Ihnen und Ihrer Gesundheitssituation zugutekommt oder ob der aktuelle Schutz optimal passt.

Tarifwechsel im INTER Netzwerk: Was ist möglich?

Der Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt Ihr Gestaltungsrecht im Rahmen des gleichen Versicherers - in diesem Fall der INTER. Sie wechseln nicht zu einem anderen Unternehmen, sondern optimieren Ihren Schutz innerhalb desselben Systems. Dabei spielen Altersrückstellungen und mögliche Gesundheitsfragen eine Rolle. In den meisten Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen in voller Höhe mitnehmen, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig oder wird deutlich vereinfacht. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie konkrete Wechseloptionen, bewertet Leistungsveränderungen und rechnet die finanziellen Auswirkungen durch. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt diese Analyse durch und bereitet Sie auf alle erforderlichen Schritte vor. Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre persönlichen Optionen offenlegen.

Beitragserhöhung im geschlossenen INTER-Tarif: Wie Sie reagieren

Die Beitragserhöhungen in diesem geschlossenen INTER-Tarif resultieren aus der Schrumpfung der Risikogemeinschaft und dem demografischen Altern des Versichertenbestands. Weniger junge Versicherte bedeuten höhere Kostenlast pro Person. Gleichzeitig steigen die medizinischen Leistungskosten kontinuierlich. Diese Kombination ist bei Alttarifen wie dem A 210 / A 110 / G115 / S 120 / Z 120 AW typischerweise stärker ausgeprägt als bei offenen, aktiv beworbenen Tarifen.

Der Weg aus dieser Preisspirale führt für viele Versicherte über einen zielgerichteten Tarifwechsel. Häufig bietet ein neuerer Tarif mit noch stabilerer Risikogemeinschaft bessere Chancen auf moderate Prämienentwicklung und oft sogar eine Beitragssenkung. Im Beitragserhöhungs-Chart sehen Sie, wie sich dieser Tarif in den letzten Jahren entwickelt hat - ein Anhaltspunkt für die weitere Dynamik. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse unterstützen: Jetzt anmelden und erhalten Sie eine fundierte Handlungsempfehlung, wie Sie Ihre Prämie stabilisieren.

Häufige Fragen zum INTER A 210, A 110, G115, S 120, Z 120 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie ist bis zu 100 Sitzungen analytisch und bis je 40 Sitzungen tiefenpsychologisch oder verhaltenstherapeutisch pro Kalenderjahr abgedeckt. Sehhilfen kosten bis 310 Euro (bis 620 Euro ab 8 Dioptrien). Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer mit GOÄ-Höchstsätzen. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 65% und Kieferorthopädie zu 80%. Die jährliche Zahnleistung ist gestaffelt von 1.300 Euro im 1. Jahr bis 5.200 Euro im 4. Jahr. Selbstbehalt beträgt 800 Euro pro Versicherungsfall.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und die Kostenlast auf immer weniger Versicherte verteilt wird. Typischerweise führt das zu höheren Beitragserhöhungen als bei offenen Tarifen mit aktiverem Zuwachs. Bestehende Versicherte der INTER können aber durch einen Tarifwechsel nach §204 VVG in neuere, offene Tarife wechseln und damit von größeren, jüngeren Kollektiven profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 800 Euro pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Das ist ein moderater Selbstbehalt im mittleren Preissegment: nicht kostenlos, aber auch nicht besonders hoch. Der Selbstbehalt gilt für ambulante und stationäre Leistungen gleichermaßen. Zahnleistungen unterliegen separaten jährlichen Höchstgrenzen (1.300-5.200 Euro, gestaffelt), nicht dem Selbstbehalt.
Ja, Sie haben ein Wechselrecht nach §204 VVG innerhalb der INTER. Ein Wechsel zu einem jüngeren oder offener verwalteten INTER-Tarif kann häufig die Beitragsbelastung senken. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oder wird vereinfacht. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.
Das hängt stark davon ab, wie lange Sie im Tarif versichert sind, in welchem Alter Sie sich befinden und wie sehr Sie die aktuellen Leistungen (Zweibettzimmer, 65% Zahnersatz, 800er SB) nutzen. Bei älteren Versicherten mit hohen angesammelten Altersrückstellungen kann ein Wechsel wertvoll sein, wenn ein neuerer Tarif vergleichbare Leistungen mit besserer Beitragskurve bietet. Bei jüngeren Versicherten oder solchen, die die Premium-Features wie die hohen GOÄ-Sätze und die umfangreiche Zahnversorgung benötigen, muss die Wechselbilanz einzeln durchgerechnet werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, ob und in welchem Umfang ein Wechsel sinnvoll ist - kostenlos zum Testen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert