Inter
PKV-Anbieter Inter
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 800 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 100 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: INTER A 210, A 110, G115, S 120, Z 130 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der INTER Krankenversicherung AG, der nur noch für interne Tarifwechsel von Bestandsversicherten zugänglich ist. Mit einer jährlichen Selbstbeteiligung von 800 Euro und GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen Multiplikator deckt dieser Tarif umfangreiche ambulante und stationäre Leistungen ab. Die Zahnversicherung erstattet Zahnbehandlungen und professionelle Zahnreinigungen zu 75 Prozent sowie Zahnersatz zu 50 Prozent, mit progressiven Jahresgrenzen bis 5.200 Euro. Psychotherapie ist mit bis zu 100 Sitzungen analytischer oder 40 Sitzungen Verhaltenstherapie pro Jahr enthalten.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für Bestandsversicherte der INTER oft Chancen auf günstigere Beiträge, während Altersrückstellungen häufig ganz oder teilweise übernommen werden können. Allerdings unterliegt diese geschlossene Risikogemeinschaft dem demografischen Wandel: Mit schrumpfender Versichertenzahl und alterndem Kollektiv sind überdurchschnittliche Beitragserhöhungen üblich. Der Tarif wird heute nicht mehr aktiv vermarktet und findet sich daher kaum noch in öffentlichen Tarifvergleichen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt auf, welche aktuellen Alternativen im INTER-Portfolio für Ihre Situation geeignet sind und wie ein Tarifwechsel wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

Basismerkmale

Selbstbehalt800 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A 210, A 110, G115: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.

Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A 110: Folgende Hilfsmittel:

  • Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
  • Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
  • Körperersatzstücke
  • Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
  • orthopädische Schuheinlagen
  • Sprechhilfen
  • Stützapparate einschließlich Liegeschalen
  • Inhalationsgeräte
  • Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.

Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:

  • Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
  • Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
  • Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
  • Anti-Dekubitus-Systeme
  • Absauggeräte
  • CoaguCheck-Geräte
  • lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.

Ärztliche Behandlung

G115: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

G115: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

A 110+G115: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

G115+S 120: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

G115+S 120: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

G115, S 120: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
75 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 130: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z 130: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 75% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 130: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 130: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im INTER: A 210, A 110, G115, S 120, Z 130 AW versichert?
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Viele Inter-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist dieser INTER-Tarif geschlossen und was bedeutet das für Sie?

Der INTER A 210, A 110, G115, S 120, Z 130 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, der seit längerer Zeit keine Neukunden mehr aufnimmt. Dies ist typisch für ältere Tarifmodelle, die in konkurrenzbewussten Märkten durch neuere Varianten ersetzt worden sind. Bestehende Versicherte der INTER können jedoch weiterhin mittels interner Tarifwechsel nach §204 VVG in solche Tarife eintreten, sofern sie bereits Kunde der gleichen Versicherungsgesellschaft sind - auch ohne neuerliche Gesundheitsprüfung in vielen Fällen möglich.

Die schrumpfende Versichertenzahl in geschlossenen Tarifen führt zu Lastenumverteilung auf dem kleineren Versichertenkollektiv, was regelmäßig über dem Durchschnitt liegende Beitragssteigerungen zur Folge hat. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über fundierte Kenntnisse auch dieser älteren Tarifgenerationen und kann bewerten, ob ein Wechsel in ein offenes oder jüngeres Tarifmodell der INTER für Ihre Konstellation vorteilhaft ausfällt.

Tarifwechsel im INTER-Bestand: Wie funktioniert es?

Das Gesetz (§204 VVG) räumt Ihnen als bestehendem INTER-Versicherten das Recht ein, ohne erneute Gesundheitsprüfung in vergleichbare oder bessere Tarife der gleichen Gesellschaft zu wechseln. Ihre bisherigen Altersrückstellungen können in vielen Fällen zur vollständigen oder teilweisen Anrechnung kommen, was erhebliche Beitragseinsparungen ermöglicht. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und ermittelt, welche INTER-Tarife wirtschaftlich und leistungstechnisch zu Ihrem Profil passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen mit Einsparpotenzial. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich beraten: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im INTER A 210+: Was hilft?

Alte-Welt-Tarife wie dieser INTER-Klassiker sind besonders anfällig für Beitragssprünge. Das schwindende Versichertenkollektiv verteilt steigende Kosten auf immer weniger Schultern, und die überdurchschnittliche Alterung der verbleibenden Versicherten verschärft das Kostenprofil zusätzlich. Medizinische Kostensteigerungen treffen daher auf ein strukturell belastetes Geschäftsmodell - mit der Folge zweistelliger prozentualer Erhöhungen in einzelnen Jahren.

Ein interner Tarifwechsel zu einem neueren oder offenen INTER-Tarif hilft, diesen Trend zu unterbrechen. Bessere Altersstrukturen und stabilere Kostenentwicklung ermöglichen oft geringere Beitragssteigerungen in der Zukunft. Schauen Sie sich auch unseren Beitragserhöhungs-Chart an, um die langfristige Entwicklung dieses Tarifs transparent nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die richtige Wechselstrategie zu finden: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum INTER A 210, A 110, G115, S 120, Z 130 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen für ärztliche Leistungen, technische Leistungen bis 2,5-fach. Psychotherapie umfasst bis zu 100 Sitzungen analytischer oder 40 Sitzungen Verhaltenstherapie pro Jahr zu 100 Prozent. Sehhilfen werden mit bis zu 310 Euro alle zwei Jahre erstattet. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung im Doppelzimmer mit GOÄ-Höchstsätzen. Die Zahnversicherung zahlt Zahnbehandlung zu 75 Prozent und Zahnersatz zu 50 Prozent, mit Jahresgrenzen von 1.300 Euro im ersten bis 5.200 Euro im vierten Versicherungsjahr. Kieferorthopädie ist zu 75 Prozent abgedeckt.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Bestehende INTER-Versicherte können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, da die Kosten auf weniger Schultern verteilt werden und die durchschnittliche Altersstruktur steigt.
Der Selbstbehalt beträgt 800 Euro pro Versicherungsjahr. Diese Summe müssen Sie vor Versicherungsbeginn selbst zahlen, bevor die Versicherung Leistungen erstattet. Der Selbstbehalt gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen. Mit 800 Euro liegt dieser Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment; er ist weder gebührenfrei noch extrem hoch und bietet damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigenverantwortung und Prämie.
Ja, als INTER-Versicherter können Sie ohne Wechsel des Versicherers einen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. In vielen Fällen können Sie zu günstiger kalkulierten INTER-Tarifen wechseln und dabei Altersrückstellungen übernehmen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, welche Optionen für Sie konkret sinnvoll sind. Ob ein solcher Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Analyse Ihrer individuellen Situation beurteilen.
Das hängt vor allem von Ihrem Alter und Ihrer Gesundheitssituation ab. Der Tarif ist eine Alte-Welt-Modellgeneration mit strukturell ungünstigen Risikodynamiken; wenn Sie noch relativ jung sind und gute Gesundheit haben, könnten modernere INTER-Tarife erhebliche Beitragsersparnis bringen, ohne dass Leistungen reduziert werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft in der persönlichen Tarifanalyse, ob verfügbare Alternativen in der INTER bei vergleichbaren oder besseren Leistungen günstiger sind und wie Ihre Altersrückstellungen berücksichtigt werden können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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