Inter
PKV-Anbieter Inter
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 800 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 100 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

INTER A 210, A 110, G115, Z 110 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif A 210, A 110, G115, Z 110 AW der INTER Versicherungen richtet sich an Bestandskunden des Unternehmens, die ihre Leistungen optimieren möchten. Mit einer ambulanten Erstattung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationären Regelleistungen im Mehrbettzimmer und einem Selbstbehalt von 800 EUR pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif ein ausgewogenes Leistungsspektrum. Die Zahnversicherung erstattet 100% für Behandlung und Prophylaxe sowie 80% für Zahnersatz mit Kieferorthopädie; die Tarifmodule A 210, A 110 und G115 decken Psychotherapie, Sehhilfen bis 620 EUR und umfangreiche Hilfsmittel ab.

Alte-Welt-Tarife wie dieser unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und sehen oft überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren oder offenen Tarif der INTER kann in vielen Fällen zu Einsparungen führen und gleichwertige Leistungen bewahren oder verbessern. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom gewählten Zieltarif ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen für Ihren INTER PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt800 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A 210, A 110, G115: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.

Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A 110: Folgende Hilfsmittel:

  • Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
  • Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
  • Körperersatzstücke
  • Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
  • orthopädische Schuheinlagen
  • Sprechhilfen
  • Stützapparate einschließlich Liegeschalen
  • Inhalationsgeräte
  • Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.

Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:

  • Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
  • Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
  • Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
  • Anti-Dekubitus-Systeme
  • Absauggeräte
  • CoaguCheck-Geräte
  • lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.

Ärztliche Behandlung

G115: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

G115: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

A 110+G115: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

G115: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

G115: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

G115: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 110: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z 110: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Kieferorthopädie
  • 80% für Zahnersatz: Prothetik (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken), Kronen und Teilkronen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes), Füllungen und Provisorien, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Summenbegrenzung

Z 110: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 110: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im INTER: A 210, A 110, G115, Z 110 AW versichert?
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Viele Inter-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den geschlossenen Status bei der INTER relevant?

Ein geschlossener Tarif wie der A 210, A 110, G115, Z 110 AW nimmt keine neuen, externen Versicherten auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft stetig, da Versicherte ausscheiden, während keine jüngeren Neukunden für Ausgleich sorgen. Dies führt langfristig zu stärkeren Beitragserhöhungen. Allerdings können bestehende INTER-Versicherte im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG jederzeit in solche oder andere INTER-Tarife wechseln.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherten oft erst spät wahrgenommen, weil sie nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse dieser Alt-Tarife und kann prüfen, welche besseren Alternativen innerhalb der INTER für Ihre Situation verfügbar sind.

Wie nutze ich das Tarifwechselrecht für günstigere Beiträge?

Als INTER-Versicherte haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb des gleichen Versicherers. Dies unterscheidet sich wesentlich von einem Versichererwechsel. In vielen Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitnehmen, und ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Die beste Strategie ist, Ihre verfügbaren Alternativen mit Ihrer INTER-Deckung abzugleichen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Zieloptionen realistisch sind und wie viel Sie potenziell sparen könnten. Nutzen Sie diese Chance: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im Alte-Welt-Tarif: Handlungspfade

Der INTER A 210, A 110, G115, Z 110 AW als Alte-Welt-Tarif ist besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Das liegt daran, dass die schrumpfende, überalternde Risikogemeinschaft die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt und gleichzeitig die Kapitalerträge unter Druck stehen. Medizinische Kostensteigerungen verstärken diesen Effekt zusätzlich.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren INTER-Tarif kann Sie dieser Entwicklung teilweise entziehen, sofern die Zielversion ähnliche oder bessere Leistungen bietet. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart auf der INTER-Seite, um die historische Entwicklung zu verstehen. Lassen Sie danach Ihre konkreten Wechselmöglichkeiten prüfen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen einen personalisierten Handlungsplan. Starten Sie hier: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum INTER A 210, A 110, G115, Z 110 AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz (technische Leistungen bis 2,5-fach, Labor bis 1,3-fach). Psychotherapie bis 100 Sitzungen (analytisch), 40 Sitzungen tiefenpsychologisch und 40 Sitzungen Verhaltenstherapie jährlich. Sehhilfen bis 310 EUR (620 EUR ab 8 Dioptrien) mit Erneuerungsanspruch nach 2 Jahren. Stationär im Mehrbettzimmer mit Regelleistungen. Zahnersatz wird zu 80% erstattet (Zahnbehandlung 100%), Kieferorthopädie ebenfalls 100%, mit Jahreshöchstbeträgen von 1.300 EUR im 1. bis 5.200 EUR im 4. Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt liegt bei 800 EUR jährlich.
Dieser ist ein geschlossener Tarif. Neue Versicherte von außerhalb können nicht mehr aufgenommen werden. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und demografisch altert, was zu stärkeren Beitragserhöhungen führt. Allerdings können bestehende INTER-Versicherte durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in modernere oder offene INTER-Tarife wechseln und so von einer stabileren Altersstruktur profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 800 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater, standardisierter Selbstbehalt, der für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gilt. Er positioniert diesen Tarif im mittleren Segment; es gibt Tarife mit höherem oder niedrigerem Selbstbehalt. Der Selbstbehalt wirkt sich somit auf alle Leistungsbereiche aus und sollte bei der Budgetplanung berücksichtigt werden.
Ja, als INTER-Versicherter haben Sie das Wechselrecht nach §204 VVG für einen internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer. Häufig können Sie gleichwertige oder bessere Leistungen zu niedrigeren Beiträgen finden, insbesondere in offenen Tarifen mit günstigerer Altersstruktur. In den meisten Fällen werden Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen, doch ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle Optionen für Sie.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Beiträgen ab. Da dieser Tarif als Alte-Welt-Tarif einer schrumpfenden Risikogemeinschaft angehört, sind überdurchschnittliche Beitragserhöhungen sehr wahrscheinlich. Ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren INTER-Tarif mit ähnlichen Leistungen bietet oft Spar- und Stabilitätspotenzial. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob für Ihre Situation ein Wechsel wirtschaftlich Sinn macht und welche alternativen INTER-Tarife konkret erreichbar sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert