INTER A 210, A 110, G115, Z 110 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER A 210, A 110, G115, Z 110 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A 210, A 110, G115, Z 110 AW der INTER Versicherungen richtet sich an Bestandskunden des Unternehmens, die ihre Leistungen optimieren möchten. Mit einer ambulanten Erstattung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationären Regelleistungen im Mehrbettzimmer und einem Selbstbehalt von 800 EUR pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif ein ausgewogenes Leistungsspektrum. Die Zahnversicherung erstattet 100% für Behandlung und Prophylaxe sowie 80% für Zahnersatz mit Kieferorthopädie; die Tarifmodule A 210, A 110 und G115 decken Psychotherapie, Sehhilfen bis 620 EUR und umfangreiche Hilfsmittel ab.
Alte-Welt-Tarife wie dieser unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und sehen oft überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren oder offenen Tarif der INTER kann in vielen Fällen zu Einsparungen führen und gleichwertige Leistungen bewahren oder verbessern. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom gewählten Zieltarif ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen für Ihren INTER PKV-Tarif.
Basismerkmale
A 210, A 110, G115: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.
A 210: 100% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
- max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
A 110: Folgende Hilfsmittel:
- Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
- Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
- Körperersatzstücke
- Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
- orthopädische Schuheinlagen
- Sprechhilfen
- Stützapparate einschließlich Liegeschalen
- Inhalationsgeräte
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:
- Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
- Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
- Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
- Anti-Dekubitus-Systeme
- Absauggeräte
- CoaguCheck-Geräte
- lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.
G115: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 210: 100% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
- max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
G115: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
A 110+G115: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
G115: Regel- und Belegarztleistungen.
G115: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
G115: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 110: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 110: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Kieferorthopädie
- 80% für Zahnersatz: Prothetik (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken), Kronen und Teilkronen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes), Füllungen und Provisorien, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 110: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Z 110: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.




