Inter
PKV-Anbieter Inter
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 800 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 100 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

INTER A 210, A 110, G115, Z 120 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der INTER mit den Modulen A 210, A 110, G115 und Z 120 gehört zur alten Welt und orientiert sich an Versicherten, die eine solide Leistungsversorgung mit kontrollierten Eigenanteilen schätzen. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen), der jährliche Selbstbehalt liegt bei 800 Euro, und die zahnärztliche Versorgung kombiniert 100% Zahnbehandlung mit 65% Zahnersatz sowie 80% Kieferorthopädie. Sehhilfen bis 310 Euro sowie bis zu 100 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr unterstreichen die Leistungsbreite.

Die geschlossene Struktur dieses Tarifs bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft nicht mehr wächst und demografisch zunehmend älter wird, was langfristig zu stärkerem Beitragsaufwärtsdruck führt. Allerdings bietet sich für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers die Chance eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem günstigeren, möglicherweise offenen Tarif. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen werden und gleichwertige oder verbesserte Leistungen erhalten bleiben, was speziell bei Beitragserhöhungen ein wirksames Optimierungsinstrument darstellt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, ob und wie ein Wechsel zu einem besseren INTER PKV-Tarif für Sie konkret möglich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt800 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A 210, A 110, G115: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.

Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A 110: Folgende Hilfsmittel:

  • Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
  • Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
  • Körperersatzstücke
  • Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
  • orthopädische Schuheinlagen
  • Sprechhilfen
  • Stützapparate einschließlich Liegeschalen
  • Inhalationsgeräte
  • Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.

Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:

  • Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
  • Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
  • Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
  • Anti-Dekubitus-Systeme
  • Absauggeräte
  • CoaguCheck-Geräte
  • lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.

Ärztliche Behandlung

G115: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

G115: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

A 110+G115: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

G115: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

G115: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

G115: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
65 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
65 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 120: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z 120: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (pro Kiefer max. 3.840,-EUR Rechnungsbetrag inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 65% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 120: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 120: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im INTER: A 210, A 110, G115, Z 120 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Inter-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Bestandstarif bei der INTER?

Ein geschlossener Tarif der INTER nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf; das charakterisiert das Geschäftsmodell seit seiner Schließung. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können jedoch nach §204 VVG in solche Tarife wechseln, ohne dass dies als Tarifwechsel zu einem anderen Versicherer gilt. Die Risikogemeinschaft des A 210, A 110, G115, Z 120 AW schrumpft dadurch kontinuierlich, und die durchschnittliche Alterung des Bestands verschärft regelmäßig die Beitragsdynamik.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von der INTER nicht mehr in der öffentlichen Tarifwelt aktiv beworben oder leicht auffindbar präsentiert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse dieser Bestandstarife und kann zielgerichtet beurteilen, ob ein Wechsel von oder in einen solchen Tarif im Einzelfall sinnvoll ist und welche Alternativen bestehen.

Tarifwechsel im A 210, A 110, G115, Z 120 AW: Ihre Chancen

Der Tarifwechsel innerhalb der INTER nach §204 VVG ist der direkte Optimierungsweg für Bestandsversicherte. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel eine signifikante Beitragsreduktion bei Beibehaltung oder sogar Verbesserung der Leistungen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre konkrete Situation und zeigt Ihnen auf, welche günstigeren Tarife der INTER zu Ihrem Profil passen. Starten Sie jetzt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und erfahren Sie Ihre persönlichen Wechseloptionen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im A 210, A 110, G115, Z 120 AW meistern

Als geschlossener Tarif der alten Welt ist der A 210, A 110, G115, Z 120 AW besonders anfällig für stärkere Beitragssteigerungen, da die Versichertengemeinschaft schrumpft, das Durchschnittsalter klettert und Kapitalerträge nicht mehr in dem Maße wie früher anfallen. Während die medizinischen Kosten branchenweit steigen, trifft diese Belastung eine geschrumpfte Gruppe, die die Kostensteigerungen relativ stärker tragen muss.

Der Tarifwechsel nach §204 VVG ist hier Ihr Lösungsweg: Häufig lässt sich durch einen Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif der INTER die Prämie spürbar senken, während die Altersrückstellungen in vielen Fällen mit übernommen werden. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung des A 210, A 110, G115, Z 120 AW transparent zu verfolgen. Anschließend unterstützt Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse dabei, die beste Wechselvariante zu identifizieren: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum INTER A 210, A 110, G115, Z 120 AW

Der Tarif der INTER bietet ambulante Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), eine Sehhilfen-Vergütung von bis zu 310 Euro alle zwei Jahre, bis zu 100 psychotherapeutische Sitzungen pro Kalenderjahr, 100% Zahnbehandlung und 65% Zahnersatz sowie 80% Kieferorthopädie mit gestaffelten jährlichen Höchstbeträgen (1.300 bis 5.200 Euro über vier Jahre). Dazu kommt stationäre Versorgung im Mehrbettzimmer, Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Kostendeckung, Impfungen gegen bestimmte tropische Erkrankungen und umfangreiche Hilfsmittel-Abdeckung.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen externen Kunden auf. Das bedeutet, dass die Versichertengruppe nicht wächst und demografisch altert, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Allerdings können bestehende Versicherte der INTER intern nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, und umgekehrt bietet sich Versicherten dieses Tarifs die Möglichkeit, zu einem offeneren oder jüngeren INTER-Tarif zu wechseln.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 800 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen und Zahnleistungen. Damit liegt dieser Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment; er ist höher als Tarife ohne Selbstbehalt, aber niedriger als Varianten mit hohem Selbstbehalt, die oft 1.000 Euro oder mehr betragen.
Ja, der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist Ihr Weg zu niedrigeren Beiträgen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger treffen.
Die Lohnenswertheit hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation, Ihren aktuellen Beitragssteigerungen und der Verfügbarkeit günstigerer INTER-Alternativen ab. Für Versicherte, die mit Beitragserhöhungen konfrontiert sind, lohnt sich die Prüfung fast immer, da geschlossene Altgruppen typischerweise stärkere Steigerungen erleben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr konkretes Profil und zeigt Ihnen auf, ob und wie viel ein Wechsel sparen kann.

Ähnliche Inter-Tarife

INTER: A 210, A 110, G115, Z 130 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 800 € · 50% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
INTER: A 210, A 110, G125, S 110, Z 110 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.800 € · 80% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
INTER: A 210, A 110, G125, S 110, Z 120 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.800 € · 65% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert