Inter
PKV-Anbieter Inter
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.800 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 100 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 110 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 110 AW der INTER Krankenversicherung AG gehört zur älteren Tarifgeneration und kombiniert Premiumleistungen mit erhöhtem Kostenrisiko für Versicherte. Mit einem Selbstbehalt von 1.800 Euro pro Versicherungsjahr setzt dieser Tarif auf Eigenverantwortung. Die ambulante Versorgung reicht bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationär erfolgt sogar eine Privatarztbehandlung über den Höchstsatz hinaus. Im Zahnbereich wird Zahnersatz zu 80 Prozent erstattet.

Als geschlossener Tarif nimmt die INTER keine neuen, externen Kunden mehr auf, weshalb das Versichertenkollektiv kontinuierlich schrumpft. Dies führt zu Kostensteigerungen pro Kopf und macht Beitragserhöhungen wahrscheinlicher. Für Bestandsversicherte desselben Versicherers gibt es jedoch Hoffnung: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren, offenen Tarif kann in vielen Fällen Prämien senken und gleichwertige Leistungen bewahren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt Einsparpotenziale und Wechseloptionen in diesem INTER PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.800 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

G125, A 210, A 110: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.

Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A 110: Folgende Hilfsmittel:

  • Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
  • Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
  • Körperersatzstücke
  • Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
  • orthopädische Schuheinlagen
  • Sprechhilfen
  • Stützapparate einschließlich Liegeschalen
  • Inhalationsgeräte
  • Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.

Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:

  • Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
  • Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
  • Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
  • Anti-Dekubitus-Systeme
  • Absauggeräte
  • CoaguCheck-Geräte
  • lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.

Ärztliche Behandlung

G125: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

G125: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

G125+A 110: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

G125+S 110: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

G125+S 110: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

G125, S 110: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 110: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z 110: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Kieferorthopädie
  • 80% für Zahnersatz: Prothetik (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken), Kronen und Teilkronen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes), Füllungen und Provisorien, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Summenbegrenzung

Z 110: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 110: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum dieser INTER-Tarif geschlossen ist und was das bedeutet

Der INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 110 AW ist ein geschlossener Tarif, d.h. neue Kunden können von außen nicht mehr in diesen Vertrag eintreten. Der Versichertenbestand ist damit eine abnehmende Risikogemeinschaft, in der Alterung und medizinische Kostensteigerungen unverhältnismäßig stark wirken. Dennoch können bestehende Versicherte der INTER prüfen, ob sie innerhalb ihres Versicherers zu einem anderen Tarif wechseln möchten - genau dies regelt §204 VVG, das interne Tarifwechselrecht.

Ältere, geschlossene Tarife werden häufig nicht mehr aktiv bewirtschaftet oder offensiv kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Tarife und kann individuell prüfen, ob ein Wechsel zu einem neueren Tarif der INTER sinnvoll und kostengünstiger ausfällt - ohne dabei den Versicherer zu wechseln.

Wechselmöglichkeiten nach §204 VVG für Ihren Tarif

Bestandsversicherte der INTER können über §204 VVG in einen anderen Tarif desselben Versicherers wechseln. Häufig bleibt dabei ein erheblicher Teil der Altersrückstellungen erhalten. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in vielen Fällen nicht erforderlich, kann aber je nach Zielvertrag und Versicherer anfallen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Genau hier setzt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse an: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren aktuellen Versicherungsschutz und kalkuliert mögliche Alternativen innerhalb der INTER durch. Das Ergebnis zeigt, ob und wie viel Sie sparen könnten. Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre persönlichen Wechseloptionen aufzeigen.

Beitragserhöhungen in älteren Tarifen und der Tarifwechsel als Ausweg

Dieser Tarif gehört zur älteren Welt und trägt die typischen Kostenlasten solcher Generationen: Der geschlossene Versichertenbestand wird älter, gleichzeitig steigen medizinische Kosten und die Zinserträge aus den Rückstellungen fallen. Das Zusammenspiel dieser Faktoren führt zu Beitragserhöhungen, die bei älteren Tarifen oft spürbar ausfallen. Mit einem Selbstbehalt von 1.800 Euro pro Jahr verlagert sich zwar einiges Risiko auf den Versicherten, doch auch das kompensiert nicht vollständig die fundamentalen Kostentreiber des geschlossenen Kollektivs.

Der §204 VVG Tarifwechsel zu einem neueren, offenen Tarif der INTER ist oft die beste Antwort auf Beitragserhöhungen. Modernere Tarife profitieren von aktiver Bestandspflege und durchschnittlich stabilerer Altersstruktur, sodass Prämien tendenziell moderater steigen. Wie die Entwicklungen in diesem Segment aussehen, zeigt unser Beitragserhöhungs-Chart. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigen, welche konkreten Alternativen für Sie verfügbar sind. Jetzt anmelden und erhalten Sie einen klaren Handlungsplan.

Häufige Fragen zum INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 110 AW

Dieser Tarif deckt ambulante Behandlungen bis zur 3,5-fachen GOÄ ab, stationär sogar über den Höchstsatz hinaus. Psychotherapie umfasst bis zu 100 Sitzungen analytische Psychotherapie, 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und 40 Sitzungen Verhaltenstherapie pro Kalenderjahr. Sehhilfen werden bis zu 310 Euro erstattet (620 Euro ab 8 Dioptrien), mit Erneuerungsanspruch nach 2 Jahren. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent ersetzt, Zahnersatz zu 80 Prozent. Das Versicherungsjahr bietet Jahresobergrenzen beim Zahnarzt von 1.300 Euro im ersten, 2.600 Euro bis zum zweiten, 3.900 Euro bis zum dritten und 5.200 Euro bis zum vierten Versicherungsjahr.
Der INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 110 AW ist ein geschlossener Tarif, d.h. für externe Neukunden nicht mehr zugänglich. Das Versichertenkollektiv schrumpft dadurch stetig, was die Beitragsentwicklung verschärft. Allerdings können Bestandsversicherte der INTER diesen Tarif noch halten oder intern zu anderen Tarifen wechseln. Die fehlende Zuwanderung junger, gesunder Versicherter ist ein Kostentreiber, der langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt.
Der Selbstbehalt beträgt 1.800 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein relativ hoher Eigenanteil, der für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gilt. Mit diesem Selbstbehalt trägt der Versicherte ein bedeutendes Kostenrisiko und wird zu regelmäßiger Eigenverantwortung angehalten. Dieser Tarif richtet sich daher eher an Versicherte mit stabiler Gesundheit und ausreichend finanziellen Reserven.
Ja, als Bestandsversicherter der INTER können Sie über §204 VVG in einen anderen Tarif desselben Versicherers wechseln. In vielen Fällen wird ein Teil Ihrer Altersrückstellungen übernommen, und in den meisten Situationen ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Die genauen Bedingungen hängen jedoch vom konkret angestrebten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft dies für Ihre individuelle Situation. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Das hängt vor allem von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Beiträgen ab. Dieser Tarif ist relativ alt und in einer schrumpfenden Risikogemeinschaft unterwegs - langfristig bedeutet das steigende Prämien. Ein modernerer, offener INTER-Tarif kann dagegen von stabileren Kostenentwicklungen profitieren. Besonders attraktiv wird ein Wechsel, wenn Sie in den letzten Jahren deutliche Beitragssprünge verzeichnet haben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif, vergleicht ihn konkret mit verfügbaren Alternativen und kann Ihnen sagen, ob und wie viel Geld ein Wechsel einsparen könnte.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert