INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 110 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 110 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 110 AW der INTER Krankenversicherung AG gehört zur älteren Tarifgeneration und kombiniert Premiumleistungen mit erhöhtem Kostenrisiko für Versicherte. Mit einem Selbstbehalt von 1.800 Euro pro Versicherungsjahr setzt dieser Tarif auf Eigenverantwortung. Die ambulante Versorgung reicht bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationär erfolgt sogar eine Privatarztbehandlung über den Höchstsatz hinaus. Im Zahnbereich wird Zahnersatz zu 80 Prozent erstattet.
Als geschlossener Tarif nimmt die INTER keine neuen, externen Kunden mehr auf, weshalb das Versichertenkollektiv kontinuierlich schrumpft. Dies führt zu Kostensteigerungen pro Kopf und macht Beitragserhöhungen wahrscheinlicher. Für Bestandsversicherte desselben Versicherers gibt es jedoch Hoffnung: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren, offenen Tarif kann in vielen Fällen Prämien senken und gleichwertige Leistungen bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt Einsparpotenziale und Wechseloptionen in diesem INTER PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
G125, A 210, A 110: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.
A 210: 100% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
- max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
A 110: Folgende Hilfsmittel:
- Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
- Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
- Körperersatzstücke
- Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
- orthopädische Schuheinlagen
- Sprechhilfen
- Stützapparate einschließlich Liegeschalen
- Inhalationsgeräte
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:
- Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
- Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
- Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
- Anti-Dekubitus-Systeme
- Absauggeräte
- CoaguCheck-Geräte
- lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.
G125: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 210: 100% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
- max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
G125: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
G125+A 110: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
G125+S 110: Privatarztbehandlung.
G125+S 110: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
G125, S 110: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 110: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 110: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Kieferorthopädie
- 80% für Zahnersatz: Prothetik (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken), Kronen und Teilkronen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes), Füllungen und Provisorien, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 110: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Z 110: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.




