INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 120 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 120 AW im Detail
INTER Krankenversicherung AG bietet mit dem Modul-Tarif A 210, A 110, G125, S 110, Z 120 einen geschlossenen Bisex-Tarif der Alten Welt mit Premium-Leistungsmerkmalen. Die Kombination punktet mit bis zu 3,5-fach GOÄ ambulant und stationär, Einbettzimmerbehandlung mit Privatarzt, Psychotherapie mit bis zu 100 Sitzungen analytischer Psychotherapie pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 620 EUR, sowie Zahnbehandlung zu 100 % und Zahnersatz zu 65 %. Der Selbstbehalt von 1.800 EUR pro Versicherungsjahr ist charakteristisch für dieses höherwertige Segment.
Als geschlossener Tarif lässt sich der INTER Tarif nur durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG optimieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu höheren Beitragszuwächsen, besonders in den kommenden Jahren. Viele Versicherte entdecken durch eine Tarifanalyse, dass ein Wechsel zu einem günstigeren INTER Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen möglich ist, ohne die aufgebauten Altersrückstellungen zu verlieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart schnell, welche Optimierungsmöglichkeiten im INTER PKV-Tarif stecken.
Basismerkmale
G125, A 210, A 110: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.
A 210: 100% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
- max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
A 110: Folgende Hilfsmittel:
- Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
- Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
- Körperersatzstücke
- Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
- orthopädische Schuheinlagen
- Sprechhilfen
- Stützapparate einschließlich Liegeschalen
- Inhalationsgeräte
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:
- Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
- Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
- Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
- Anti-Dekubitus-Systeme
- Absauggeräte
- CoaguCheck-Geräte
- lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.
G125: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 210: 100% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
- max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
G125: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
G125+A 110: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
G125+S 110: Privatarztbehandlung.
G125+S 110: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
G125, S 110: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 120: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 120: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (pro Kiefer max. 3.840,-EUR Rechnungsbetrag inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 65% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 120: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Z 120: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.




