Inter
PKV-Anbieter Inter
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.800 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 100 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 120 AW im Detail

INTER Krankenversicherung AG bietet mit dem Modul-Tarif A 210, A 110, G125, S 110, Z 120 einen geschlossenen Bisex-Tarif der Alten Welt mit Premium-Leistungsmerkmalen. Die Kombination punktet mit bis zu 3,5-fach GOÄ ambulant und stationär, Einbettzimmerbehandlung mit Privatarzt, Psychotherapie mit bis zu 100 Sitzungen analytischer Psychotherapie pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 620 EUR, sowie Zahnbehandlung zu 100 % und Zahnersatz zu 65 %. Der Selbstbehalt von 1.800 EUR pro Versicherungsjahr ist charakteristisch für dieses höherwertige Segment.

Als geschlossener Tarif lässt sich der INTER Tarif nur durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG optimieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu höheren Beitragszuwächsen, besonders in den kommenden Jahren. Viele Versicherte entdecken durch eine Tarifanalyse, dass ein Wechsel zu einem günstigeren INTER Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen möglich ist, ohne die aufgebauten Altersrückstellungen zu verlieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart schnell, welche Optimierungsmöglichkeiten im INTER PKV-Tarif stecken.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.800 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

G125, A 210, A 110: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.

Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A 110: Folgende Hilfsmittel:

  • Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
  • Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
  • Körperersatzstücke
  • Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
  • orthopädische Schuheinlagen
  • Sprechhilfen
  • Stützapparate einschließlich Liegeschalen
  • Inhalationsgeräte
  • Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.

Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:

  • Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
  • Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
  • Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
  • Anti-Dekubitus-Systeme
  • Absauggeräte
  • CoaguCheck-Geräte
  • lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.

Ärztliche Behandlung

G125: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A 210: 100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

G125: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

G125+A 110: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

G125+S 110: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

G125+S 110: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

G125, S 110: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
65 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
65 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 120: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z 120: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (pro Kiefer max. 3.840,-EUR Rechnungsbetrag inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 65% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 120: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 120: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im INTER: A 210, A 110, G125, S 110, Z 120 AW versichert?
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Viele Inter-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif bei der INTER aus?

Der A 210/A 110/G125/S 110/Z 120 ist nicht mehr für Neukunden zugänglich. Bestehende INTER Versicherte können aber durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG weiterhin in solche geschlossenen Tarife wechseln, sofern sie günstigere oder gleichwertige Alternativen suchen. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Der Versicherer muss die Kosten auf immer weniger Schultern verteilen.

Ältere Tarife wie dieser werden von der INTER oft nicht mehr aktiv vermarktet. Hier ist es wertvoll, dass unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm Zugriff auf ein Archiv geschlossener und wenig beworbener Tarife hat und erkennt, welche alternativen Optionen beim gleichen Versicherer zur Verfügung stehen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt immer die erste Optimierungsmöglichkeit.

Tarifwechsel beim Tarif A 210, A 110, G125, S 110, Z 120: Was ist möglich?

Der Tarifwechsel innerhalb der INTER ist rechtlich über §204 VVG verankert. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. In vielen Fällen lassen sich Altersrückstellungen ohne erneute Gesundheitsprüfung mitnehmen, besonders bei der INTER Gruppe.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie, welche Wechseloptionen im INTER Portfolio sinnvoll und realistisch sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, wo Sparpotenziale liegen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine personalisierte Einschätzung.

Beitragserhöhung beim INTER Tarif: Tarifwechsel als Lösungsweg

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser sind Beitragserhöhungen besonders ausgesetzt. Die schrumpfende Versichertenzahl und die überproportionale Alterung des Kollektivs treiben die Kosten in die Höhe. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen. Mit einem 1.800 EUR Selbstbehalt zahlen Sie bereits einen beträchtlichen Eigenanteil, was eine Beitragserhöhung noch schmerzlicher macht.

Ein Tarifwechsel zu einem offeneren INTER Tarif mit besserer Altersstruktur kann die Beitragsdynamik deutlich entschärfen. In den meisten Fällen lassen sich dabei gleichwertige Leistungen sichern. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, der die Prämienentwicklung dieses Tarifs dokumentiert. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Alternativen. Jetzt anmelden für eine individuelle Optimierungsempfehlung.

Häufige Fragen zum INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 120 AW

Der Tarif kombiniert hochwertige Leistungen: ambulante Behandlung bis 3,5-fach GOÄ, 100 Sitzungen analytische Psychotherapie pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 620 EUR, Hilfsmittel wie Hörhilfen bis 2.560 EUR, stationäre Privatarztbehandlung im Einbettzimmer auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 65 Prozent, Kieferorthopädie zu 80 Prozent, mit jährlichen Dentallimits von 1.300 bis 5.200 EUR gestaffelt, und alternative Medizin bis zur Höhe der Schulmedizin.
Der Tarif ist geschlossen und akzeptiert keine neuen Versicherten von außen. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft wird kleiner und älter, was Beitragssteigerungen verstärkt. Für Bestandsversicherte der INTER bleibt aber die interne Tarifwechseloption nach §204 VVG offen, um zu günstigeren Tarifen zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.800 EUR pro Versicherungsjahr und betrifft ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnarzt. Mit diesem hohen Selbstbehalt positioniert sich der Tarif im Premium-Segment und setzt auf Kostenverantwortung. Das bedeutet: In jedem Versicherungsjahr zahlen Sie selbst die ersten 1.800 EUR, bevor die Versicherung leistet.
Ja, als INTER Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist und wie viel der aufgebauten Altersrückstellungen übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt das: Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Ein geschlossener Tarif mit 1.800 EUR Selbstbehalt ist anfällig für Beitragserhöhungen. Viele Versicherte in Ihrem Alter finden bei der INTER offenere Tarife mit stabileren Beitragsentwicklungen, manchmal sogar mit besseren Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret, ob und wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können und wie lange der Prozess dauert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert