INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 130 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 130 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif INTER A 210, A 110, G125, S 110, Z 130 AW richtet sich an Bestandsversicherte der INTER, die eine klassische Premium-Absicherung mit hohen Leistungsgrenzen suchen. Mit einem Selbstbehalt von 1.800 EUR pro Kalenderjahr, Erstattung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz im ambulanten Bereich, Privatarztbehandlung und Einbettzimmer im stationären Bereich sowie 50% Zahnersatzerstattung kombiniert dieser Tarif eine solide Grundabsicherung mit Premium-Extras.
Als geschlossener Tarif ist die Risikogemeinschaft in sich schrumpfend, was über längere Zeit zu Beitragserhöhungen führen kann. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren Tarif der INTER kann in vielen Fällen Prämien senken und häufig auch gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, ohne dass die bestehenden Altersrückstellungen verloren gehen. Welche Alternativen konkret passen, zeigt eine persönliche Analyse.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm gibt Ihnen Klarheit, ob ein Wechsel im Tarif-Portfolio der INTER für Ihre Situation sinnvoll ist und welche INTER PKV-Tarif-Optionen Ihnen offenstehen.
Basismerkmale
G125, A 210, A 110: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.
A 210: 100% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
- max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
A 110: Folgende Hilfsmittel:
- Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
- Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
- Körperersatzstücke
- Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
- orthopädische Schuheinlagen
- Sprechhilfen
- Stützapparate einschließlich Liegeschalen
- Inhalationsgeräte
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:
- Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
- Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
- Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
- Anti-Dekubitus-Systeme
- Absauggeräte
- CoaguCheck-Geräte
- lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.
G125: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 210: 100% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
- max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
G125: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
G125+A 110: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
G125+S 110: Privatarztbehandlung.
G125+S 110: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
G125, S 110: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 130: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 130: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 75% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 130: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Z 130: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.




