INTER A 210, A 110, G125, S 120, Z 110 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER A 210, A 110, G 125, S 120, Z 110 AW: Tarifprofil
Der geschlossene Bisex-Tarif A 210, A 110, G 125, S 120, Z 110 der INTER Krankenversicherung AG ist ein typisches Produkt der alten Tarifwelt, das nicht mehr für Neukunden zugänglich ist. Mit Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach ärztliche Leistungen, 2,5-fach technische Leistungen, 1,3-fach Laborleistungen), Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer und 100% Psychotherapie-Deckung bietet dieser Tarif eine solide Grundversorgung. Bei einem Selbstbehalt von 1.800 Euro jährlich richten sich diese Module an Versicherte, die eine kostenoptimierte Premiumversicherung mit reduzierten Zuzahlungen suchen.
Geschlossene Alttarife wie dieser leiden typischerweise unter schrumpfenden Versichertenbeständen und demografischer Alterung des Kollektivs, was regelmäßig zu Beitragserhöhungen führt. Allerdings bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich: Bestehende INTER-Versicherte können in neuere oder kostengünstigere Tarife des gleichen Versicherers wechseln. In vielen Fällen lassen sich dabei die Altersrückstellungen teilweise oder ganz übernehmen, wodurch erhebliche Prämieneinsparungen realisierbar sind - häufig ohne Einbußen bei der Leistungsausstattung oder mit Gesundheitsprüfung nur für Neuleistungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie mit konkreten Alternativtarifen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über vollständige Transparenz auch zu geschlossenen Tarifen und entwickelt individuell passende Optimierungsstrategien.
Basismerkmale
G125, A 210, A 110: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 110: 310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.
A 210: 100% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
- max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
A 110: Folgende Hilfsmittel:
- Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
- Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
- Körperersatzstücke
- Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
- orthopädische Schuheinlagen
- Sprechhilfen
- Stützapparate einschließlich Liegeschalen
- Inhalationsgeräte
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:
- Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
- Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
- Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
- Anti-Dekubitus-Systeme
- Absauggeräte
- CoaguCheck-Geräte
- lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.
G125: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 210: 100% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
- max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
G125: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
G125+A 110: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
G125+S 120: Privatarztbehandlung.
G125+S 120: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
G125, S 120: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 110: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 110: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Kieferorthopädie
- 80% für Zahnersatz: Prothetik (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken), Kronen und Teilkronen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes), Füllungen und Provisorien, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 110: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Z 110: Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.




