Inter
PKV-Anbieter Inter
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.400 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 75% pro Kalenderjahr

Steckbrief: INTER CompactCare S30 AW

Geschlossener Bisex-Bestandstarif der Alten Welt: Der INTER CompactCare S30 AW erstattet ambulant bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich), Psychotherapie zu 75 % für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr und Sehhilfen zu 75 % (max. 600 €). Stationär gilt das Mehrbettzimmer. Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 65 %, Kieferorthopädie 80 %. Der Selbstbehalt beträgt 2.400 € pro Versicherungsjahr; die 2.400-€-Stufe wurde zum 1. Juli 2026 im CompactCare-System eingeführt.

Als geschlossener Tarif nimmt die INTER hier kein Neugeschäft mehr auf – die Risikogemeinschaft altert und schrumpft, was überdurchschnittliche Beitragserhöhungen begünstigen kann. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG in einen offenen bzw. moderneren Tarif kann gegensteuern. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch den PKV-Sachverständigen Ferdinand Halm prüft Ihre Möglichkeiten. Jetzt anmelden.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.400 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

75% aus max. 600,-EUR nach 2 Jahren seit dem letzten Bezug für Sehhilfen.

Voraussetzung ist eine Sehschwäche von 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerte von 4.

Wenn die Sehschwäche nicht durch eine Sehhilfe ausgeglichen werden kann, werden Laser(Lasik)-Operationen bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Auge erstattet.

Psychotherapie

75% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

75% (bei Leihe 100%) für folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Bruchbänder, Gehapparate, Kompressionsstrümpfe
  • Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 1.250,-EUR Rechnungsbetrag
  • Körperersatzstücke
  • Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 300,-EUR Rechnungsbetrag
  • Orthesen und Korsette
  • orthopädische Schuheinlagen
  • Sprechhilfen
  • Stützapparate einschließlich Liegeschalen
  • Inhalationsgeräte
  • Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.

Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:

  • Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
  • Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
  • Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
  • Anti-Dekubitus-Systeme
  • Absauggeräte
  • CoaguCheck-Geräte
  • lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist
  • Autositz für behinderte Kinder bis 1.500,-EUR Rechnungsbetrag.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin), einen Facharzt für Frauen-, Kinder- oder Augenheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt, Orthopäden, Dermatologen oder Urologen erfolgt
  • 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird
  • 75% für Behandlung im europäischen und außereuropäischen Ausland.

Die Erstbehandlung ist durch die Erstbehandlungsrechnung zu belegen.

Methoden der besonderen Therapierichtungen werden nach vorheriger Zusage erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

75% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden 100% wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 75%

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
65 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
65 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (pro Kiefer max. 3.750,-EUR Rechnungsbetrag inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 65% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.250,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.750,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im INTER CompactCare S30 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel versichert?
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Viele Inter-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Was das für Versicherte bedeutet

Der CompactCare S30 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt: Neugeschäft findet nicht mehr statt. Ohne frisch einzahlende jüngere Versicherte altert die Risikogemeinschaft, die Schadenlast je Kopf steigt – ein struktureller Treiber für tendenziell überdurchschnittliche Beitragsanpassungen. Bisex kalkulierte Tarife der Alten Welt sind hiervon besonders betroffen.

Kennzeichnend für die CompactCare-Linie sind das Primärarzt-orientierte Erstattungssystem (100 % bei Erstbehandlung durch Primärarzt, sonst 75 %), die auf 20 Sitzungen begrenzte Psychotherapie und der geschlossene Hilfsmittelkatalog. Mit einem Selbstbehalt von 2.400 € liegt der Tarif im hohen SB-Segment.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Spielräume

Als INTER-Versicherter können Sie über §204 VVG intern in einen anderen INTER-Tarif wechseln – etwa in einen offenen, unisex kalkulierten und leistungsstärkeren Tarif – ohne Kündigung und häufig unter Mitnahme der Altersrückstellungen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab.

Gerade die Begrenzungen der CompactCare-Linie (65 % Zahnersatz, 20 Psychotherapie-Sitzungen, hoher Selbstbehalt) machen die Prüfung eines Wechsels oft lohnend. Unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm zeigt geeignete Zieltarife auf. Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen: Tarifwechsel als Lösungsweg

Geschlossene Bestandstarife der Alten Welt sind besonders anfällig für spürbare Beitragssprünge, weil das Kollektiv nicht mehr verjüngt wird. Der Wechsel in einen offenen Tarif – oft mit besseren Leistungen – ist der wirksamste Hebel dagegen.

Den Beitragserhöhungs-Chart der INTER können Sie zur Einordnung heranziehen; unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechselziele auf.

Häufige Fragen zum INTER CompactCare S30 AW Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel

Ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, im Primärarztsystem (100 % bei Erstbehandlung durch Primärarzt, sonst 75 %). Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 65 %, Kieferorthopädie 80 %. Psychotherapie 75 % für max. 20 Sitzungen pro Jahr. Sehhilfen 75 % bis max. 600 € (alle 2 Jahre), Lasik bis 1.000 € pro Auge. Stationär Mehrbettzimmer. Selbstbehalt 2.400 € pro Versicherungsjahr; Zahnstaffel 1.250 € bis 5.000 € (Jahre 1–4).
Ein geschlossener Bisex-Bestandstarif der Alten Welt. Die INTER nimmt hier kein Neugeschäft mehr auf. Dadurch altert und schrumpft die Risikogemeinschaft, was überdurchschnittliche Beitragssteigerungen begünstigen kann. Ein interner Wechsel nach §204 VVG in einen offenen Tarif kann gegensteuern.
2.400 € pro Versicherungsjahr – die zum 1. Juli 2026 neu eingeführte Selbstbehalt-Stufe der CompactCare-Linie. Diese hohe Eigenbeteiligung ermöglicht eine niedrigere Prämie, setzt aber finanzielle Rücklagen für ambulante und zahnärztliche Kosten voraus.
Ja, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der INTER – aus einem geschlossenen Alte-Welt-Tarif heraus oft besonders sinnvoll. Ob dies ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, hängt vom Einzelfall ab und kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Häufig ja: Die CompactCare-Linie begrenzt Psychotherapie (20 Sitzungen), erstattet Zahnersatz nur zu 65 % und hat mit 2.400 € einen hohen Selbstbehalt. Als Alte-Welt-Bestandstarif ist die Beitragsdynamik zudem strukturell höher. Ein Wechsel in einen leistungsstärkeren, offenen Tarif kann sich lohnen. Ferdinand Halm rechnet Ihren konkreten Fall durch.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert