INTER CompactCare S30 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: INTER CompactCare S30 AW
Geschlossener Bisex-Bestandstarif der Alten Welt: Der INTER CompactCare S30 AW erstattet ambulant bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich), Psychotherapie zu 75 % für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr und Sehhilfen zu 75 % (max. 600 €). Stationär gilt das Mehrbettzimmer. Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 65 %, Kieferorthopädie 80 %. Der Selbstbehalt beträgt 2.400 € pro Versicherungsjahr; die 2.400-€-Stufe wurde zum 1. Juli 2026 im CompactCare-System eingeführt.
Als geschlossener Tarif nimmt die INTER hier kein Neugeschäft mehr auf – die Risikogemeinschaft altert und schrumpft, was überdurchschnittliche Beitragserhöhungen begünstigen kann. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG in einen offenen bzw. moderneren Tarif kann gegensteuern. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch den PKV-Sachverständigen Ferdinand Halm prüft Ihre Möglichkeiten. Jetzt anmelden.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
75% aus max. 600,-EUR nach 2 Jahren seit dem letzten Bezug für Sehhilfen.
Voraussetzung ist eine Sehschwäche von 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerte von 4.
Wenn die Sehschwäche nicht durch eine Sehhilfe ausgeglichen werden kann, werden Laser(Lasik)-Operationen bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Auge erstattet.
75% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
75% (bei Leihe 100%) für folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):
- Bruchbänder, Gehapparate, Kompressionsstrümpfe
- Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 1.250,-EUR Rechnungsbetrag
- Körperersatzstücke
- Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 300,-EUR Rechnungsbetrag
- Orthesen und Korsette
- orthopädische Schuheinlagen
- Sprechhilfen
- Stützapparate einschließlich Liegeschalen
- Inhalationsgeräte
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:
- Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
- Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
- Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
- Anti-Dekubitus-Systeme
- Absauggeräte
- CoaguCheck-Geräte
- lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist
- Autositz für behinderte Kinder bis 1.500,-EUR Rechnungsbetrag.
Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin), einen Facharzt für Frauen-, Kinder- oder Augenheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt, Orthopäden, Dermatologen oder Urologen erfolgt
- 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird
- 75% für Behandlung im europäischen und außereuropäischen Ausland.
Die Erstbehandlung ist durch die Erstbehandlungsrechnung zu belegen.
Methoden der besonderen Therapierichtungen werden nach vorheriger Zusage erstattet.
Ambulante Leistungen
75% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden 100% wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 75%
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (pro Kiefer max. 3.750,-EUR Rechnungsbetrag inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 65% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.750,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




