INTER QualiMed Basis 2400 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: INTER QualiMed Basis 2400 NW
Geschlossener Bisex-Bestandstarif der Neuen Welt: Der QualiMed Basis 2400 NW der INTER erstattet ambulant bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich), Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 150 € und stationär das Mehrbettzimmer. Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 70 %. Der Selbstbehalt beträgt 2.400 € pro Versicherungsjahr; die 2.400-€-Stufe wurde zum 1. Juli 2026 auch im Bestand eingeführt.
Als geschlossener Bisex-Tarif nimmt die INTER hier kein Neugeschäft mehr auf – die Risikogemeinschaft altert und schrumpft, was überdurchschnittliche Beitragserhöhungen begünstigen kann. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG in einen offenen bzw. jüngeren Tarif kann gegensteuern. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch den PKV-Sachverständigen Ferdinand Halm prüft Ihre Möglichkeiten. Jetzt anmelden.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 150,- EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren.
- max. 500,- EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erneuter Anspruch nach 5 Jahren.
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn ein Hilfsmittel max. 300,- EUR kostet oder über den Versicherer bezogen wird oder nach vorheriger Zusage. Sonst werden 80% erstattet. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen); erstattet werden auch Dialysegeräte. Begrenzung auf max. 500,- EUR für orthopädische Schuhe und 1.500,- EUR für Hörhilfen pro Ohr. Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen sowie zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs). Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss. Vorsorgeuntersuchungen, Kinderschutzimpfungen, zahnärztliche Früherkennung und Zahnprophylaxe werden unabhängig von einer Selbstbeteiligung erstattet und beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen. Privatarztbehandlung bei Unfall.
Regel- und Belegarztleistungen. Bei Unfall bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu 70% erstattet
- Professionelle Zahnreinigung wird zu max. 60,- EUR pro Kalenderjahr erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,- EUR im 1. Versicherungsjahr
- 2.000,- EUR im 1.-2. Versicherungsjahr
- 3.000,- EUR im 1.-3. Versicherungsjahr
- 4.000,- EUR im 1.-4. Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz über 5.000,- EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




