INTER QualiMed Exklusiv 2400 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: INTER QualiMed Exklusiv 2400 NW
Geschlossener Bisex-Bestandstarif der Neuen Welt: Der QualiMed Exklusiv 2400 NW der INTER erstattet ambulant bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich), bietet stationär das Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung, Psychotherapie bis 60 Sitzungen pro Kalenderjahr und Sehhilfen bis 250 €. Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 80 % (inkl. Implantate mit Knochenaufbau). Der Selbstbehalt beträgt 2.400 € pro Versicherungsjahr; die 2.400-€-Stufe wurde zum 1. Juli 2026 auch im Bestand eingeführt.
Als geschlossener Bisex-Tarif nimmt die INTER hier kein Neugeschäft mehr auf – die Risikogemeinschaft altert und schrumpft, was überdurchschnittliche Beitragserhöhungen begünstigen kann. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG in einen offenen bzw. jüngeren Tarif kann gegensteuern. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch den PKV-Sachverständigen Ferdinand Halm prüft Ihre Möglichkeiten. Jetzt anmelden.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 250,- EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren.
- max. 1.000,- EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erneuter Anspruch nach 5 Jahren.
Max. 60 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn ein Hilfsmittel max. 300,- EUR kostet oder über den Versicherer bezogen wird oder nach vorheriger Zusage. Sonst werden 80% erstattet. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen); erstattet werden auch Dialysegeräte. Begrenzung auf max. 500,- EUR für orthopädische Schuhe und 1.500,- EUR für Hörhilfen pro Ohr. Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Erstattet wird auch Alternativmedizin durch Ärzte sowie Behandlung durch Heilpraktiker einschließlich verordneter Arznei- und Heilmittel, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind – max. 1.500,- EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.
Ambulante Leistungen
Max. 60 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen sowie zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs). Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss. Vorsorgeuntersuchungen, Kinderschutzimpfungen, zahnärztliche Früherkennung und Zahnprophylaxe werden unabhängig von einer Selbstbeteiligung erstattet und beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate inkl. Knochenaufbau, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu 80% erstattet
- Professionelle Zahnreinigung wird einmal pro Kalenderjahr erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,- EUR im 1. Versicherungsjahr
- 2.000,- EUR im 1.-2. Versicherungsjahr
- 3.000,- EUR im 1.-3. Versicherungsjahr
- 4.000,- EUR im 1.-4. Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz über 5.000,- EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




