INTER QualiMed Premium 2400 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: INTER QualiMed Premium 2400 NW
Geschlossener Bisex-Premium-Bestandstarif der Neuen Welt: Der QualiMed Premium 2400 NW der INTER erstattet ambulant auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, bietet das Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, unbegrenzte Psychotherapie durch approbierte Ärzte und Sehhilfen bis 500 €. Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 90 %. Der Selbstbehalt beträgt 2.400 € pro Versicherungsjahr; die 2.400-€-Stufe wurde zum 1. Juli 2026 auch im Bestand eingeführt, zeitgleich mit einer verbesserten AVB (u. a. höhere Zahnstaffel bis 4.800 € in den ersten 48 Monaten).
Als geschlossener Bisex-Tarif nimmt die INTER hier kein Neugeschäft mehr auf – die Risikogemeinschaft altert und schrumpft, was überdurchschnittliche Beitragserhöhungen begünstigen kann. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG in einen offenen bzw. jüngeren Tarif kann gegensteuern. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch den PKV-Sachverständigen Ferdinand Halm prüft Ihre Möglichkeiten. Jetzt anmelden.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren.
- max. 1.500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erneuter Anspruch nach 5 Jahren.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 300,-EUR kostet oder
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- nach vorheriger Zusage.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.000,-EUR Rechnungsbetrag für orthopädische Schuhe
- 2.500,-EUR Rechungsbetrag für Hörhilfen pro Ohr.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Erstattung zusammen mit Alternativmedizin durch Ärzte, Behandlung durch Heilpraktiker einschließlich der verordneten Arzneimittel und Heilmittel, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind, max. 3.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.
Ambulante Leistungen
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs).
Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.
Erstattung von
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen und Zahnprophylaxe
unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen (nach gesetzlichen Programmen), Kinderschutzimpfungen, Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen und Zahnprophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet
- Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattungsfähige Aufwendungen für zahnärztliche Behandlung (Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie) in den ersten 48 Monaten ab Versicherungsbeginn max.
- 1.200,-EUR innerhalb der ersten 12 Monate
- 2.400,-EUR innerhalb der ersten 24 Monate
- 3.600,-EUR innerhalb der ersten 36 Monate
- 4.800,-EUR innerhalb der ersten 48 Monate.
Zeiten, für die Anwartschaftsbeiträge gezahlt werden, werden dabei nicht mitgezählt.
Bei Zahnersatz über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




