INTER QualiMed Premium 2400 U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: INTER QualiMed Premium 2400 U
Offener Unisex-Premium-Tarif der Neuen Welt: Der QualiMed Premium 2400 U der INTER erstattet ambulant auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, bietet das Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, unbegrenzte Psychotherapie durch approbierte Ärzte und Sehhilfen bis 500 €. Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 90 %. Der Selbstbehalt beträgt 2.400 € pro Versicherungsjahr; die 2.400-€-Stufe wurde zum 1. Juli 2026 eingeführt.
Zeitgleich wurde die AVB des Premium-Tarifs verbessert – u. a. eine höhere Zahnstaffel (bis 4.800 € in den ersten 48 Monaten). Als offener Tarif nimmt die INTER weiterhin Neukunden auf; für Bestandsversicherte ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch den PKV-Sachverständigen Ferdinand Halm prüft Ihre Optionen. Jetzt anmelden.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren.
- max. 1.500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erneuter Anspruch nach 5 Jahren.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 300,-EUR kostet oder
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- nach vorheriger Zusage.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.000,-EUR Rechnungsbetrag für orthopädische Schuhe
- 2.500,-EUR Rechungsbetrag für Hörhilfen pro Ohr.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Erstattung zusammen mit Alternativmedizin durch Ärzte, Behandlung durch Heilpraktiker einschließlich der verordneten Arzneimittel und Heilmittel, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind, max. 3.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.
Ambulante Leistungen
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs).
Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.
Erstattung von
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen und Zahnprophylaxe
unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen (nach gesetzlichen Programmen), Kinderschutzimpfungen, Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen und Zahnprophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet
- Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattungsfähige Aufwendungen für zahnärztliche Behandlung (Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie) in den ersten 48 Monaten ab Versicherungsbeginn max.
- 1.200,-EUR innerhalb der ersten 12 Monate
- 2.400,-EUR innerhalb der ersten 24 Monate
- 3.600,-EUR innerhalb der ersten 36 Monate
- 4.800,-EUR innerhalb der ersten 48 Monate.
Zeiten, für die Anwartschaftsbeiträge gezahlt werden, werden dabei nicht mitgezählt.
Bei Zahnersatz über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




