INTER SafeLine AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER SafeLine AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif SafeLine AW der INTER gehört zur alten Welt und bietet umfangreiche Privatversicherungsleistungen. Mit einem Selbstbehalt von 3.000 Euro pro Jahr, GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer und 100% Zahnbehandlung sowie 75% Zahnersatz positioniert sich dieser Tarif als premium-orientierte Lösung für etablierte Versicherte, die maximale Leistungsgarantien bevorzugen.
Geschlossene Tarife wie der SafeLine AW unterliegen einem schrumpfenden Versichertenkollektiv und stehen damit unter zunehmender Beitragsdynamik. Für viele Versicherte eröffnet sich hier eine attraktive Perspektive: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der INTER kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen, ohne dass Leistungen merklich verloren gehen. Die Altersrückstellungen werden häufig mitgenommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die beste Strategie für Ihren INTER PKV-Tarif zu entwickeln.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden max.
- 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren.
- 1.500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge, wenn die Sehschwäche nicht durch Sehhilfen ausgeglichen werden kann.
75% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie
- max. 60 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):
- Bruchbänder, Gehapparate, Kompressionsstrümpfe
- Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 1.500,-EUR Rechnungsbetrag
- Körperersatzstücke
- Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 500,-EUR Rechnungsbetrag
- orthopädische Schuheinlagen
- Sprechhilfen
- Orthesen und Korsette
- Liegeschalen einschließlich Zurichtungen
- Inhalationsgeräte
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:
- Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
- Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
- Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
- Anti-Dekubitus-Systeme
- Absauggeräte
- CoaguCheck-Geräte
- lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist
- Autositz für behinderte Kinder bis 1.500,-EUR Rechnungsbetrag.
Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die Methoden der besonderen Therapierichtungen (Liste des Versicherers). Diese werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500,-EUR (für Heilpraktiker und Methoden der besonderen Therapierichtungen durch Ärzte) pro Kalenderjahr erstattet.
Ambulante Leistungen
75% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie
- max. 60 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- übliche Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen
- max. 250,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für sonstige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen.
Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (pro Kiefer max. 3.750,-EUR Rechnungsbetrag inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.750,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




