INTER SLL NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER SLL NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif INTER SLL NW der INTER Krankenversicherung AG gehört zur Neuen Welt und kombiniert eine hochwertige ambulante Versorgung mit erweiterten Leistungsansprüchen. Mit einem Selbstbehalt von 3.000 Euro jährlich stellt dieser Tarif eine Variante für Versicherte dar, die einen deutlichen Beitrag selbst tragen möchten. Die Leistungsgarantie erstreckt sich auf GOÄ-Erstattungen über den Höchstsatz hinaus, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und 75-prozentige Zahnersatzdeckung.
Da der Tarif geschlossen ist, können Neukunden nicht mehr beitreten; das Versichertenkollektiv schrumpft dadurch regelmäßig, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Jedoch können Bestandsversicherte der INTER durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG häufig in günstigere Alternativtarife derselben Gesellschaft wechseln. In vielen Fällen lässt sich die Prämienbelastung senken und gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren - Altersrückstellungen bleiben in der Regel erhalten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Tarifwechsel im Rahmen des INTER SLL NW-Profils die richtige Lösung ist.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden max.
- 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren.
- 1.500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge, wenn die Sehschwäche nicht durch Sehhilfen ausgeglichen werden kann.
75% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie
- max. 60 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):
- Bruchbänder, Gehapparate, Kompressionsstrümpfe
- Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 1.500,-EUR Rechnungsbetrag
- Körperersatzstücke
- Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 500,-EUR Rechnungsbetrag
- orthopädische Schuheinlagen
- Sprechhilfen
- Orthesen und Korsette
- Liegeschalen einschließlich Zurichtungen
- Inhalationsgeräte
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:
- Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
- Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
- Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
- Anti-Dekubitus-Systeme
- Absauggeräte
- CoaguCheck-Geräte
- lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist
- Autositz für behinderte Kinder bis 1.500,-EUR Rechnungsbetrag.
Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die Methoden der besonderen Therapierichtungen (Liste des Versicherers). Diese werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500,-EUR (für Heilpraktiker und Methoden der besonderen Therapierichtungen durch Ärzte) pro Kalenderjahr erstattet.
Ambulante Leistungen
75% für
- max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie
- max. 60 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
pro Kalenderjahr.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- übliche Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen
- max. 250,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für sonstige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen.
Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (pro Kiefer max. 3.750,-EUR Rechnungsbetrag inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.750,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




