INTER VK AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum INTER VK AW
Der INTER VK AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich an bestehende Versicherte richtet, die hohes Leistungsniveau mit kontrollierten Beiträgen verbinden möchten. Der Tarif bietet ambulante Versorgung bis zur 3,5-fachen GOÄ (ärztliche Leistungen), stationäre Regelbehandlung, 80% Zahnersatzerstattung und eine jährliche Zahnersatz-Summenbegrenzung von initial 1.300 EUR. Der Selbstbehalt von 440 EUR pro Versicherungsjahr regelt die Kostenbeteiligung überschaubar. Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen jährlich und Sehhilfen bis 260 EUR ergänzen das Leistungsprofil.
Als geschlossener Tarif bietet der VK AW für bereits versicherte Kunden der INTER Möglichkeiten eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, ohne den Versicherer zu wechseln. Solche Wechsel können in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen und gleichwertigen oder besseren Leistungen führen. Allerdings ist die Risikogemeinschaft in geschlossenen, älteren Tarifen typischerweise kleiner, was tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen führt als bei offenen Neukundenbeständen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten im INTER PKV-Tarif.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):
- Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
- Hörhilfen
- Krankenfahrstühle bis 1.030,-EUR Rechnungsbetrag
- Körperersatzstücke
- Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 410,-EUR Rechnungsbetrag
- orthopädische Schuheinlagen
- Sprechhilfen
- Stützapparate einschließlich Liegeschalen
- Inhalationsgeräte
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:
- Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
- Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
- Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
- Anti-Dekubitus-Systeme
- Absauggeräte
- CoaguCheck-Geräte
- lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gegen Diphtherie, Hepatitis, Wundstarrkrampf, Tollwut, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 2.600,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst Kürzung des übersteigenden Betrages um 60% möglich.




