INTER VK, VW AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER VK, VW AW im Profil
Der INTER VK, VW AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der alten Welt mit einem jährlichen Selbstbehalt von 440 Euro. Er bietet Versicherten Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen) sowohl ambulant als auch stationär. Die Zahnbehandlung wird zu 80 Prozent erstattet, und die Zahnersatzversorgung erreicht ebenfalls 80 Prozent, wobei in den ersten vier Versicherungsjahren Leistungsgrenzen von 1.300 bis 5.200 Euro gelten. Zweibettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung und 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr sind inkludiert.
Als geschlossener Tarif kann der VK, VW AW nicht von außen neu abgeschlossen werden, doch bestehende Versicherte desselben Versicherers haben die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Die schrumpfende Risikogemeinschaft dieses älteren Tarifbestandes führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb eine genaue Überprüfung von Wechseloptionen für Versicherte lohnend ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt potenzielle Schutzlücken auf und zeigt Ihnen auf, ob der INTER PKV-Tarif noch optimal zu Ihrer Situation passt.
Basismerkmale
VK: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VK: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
VK: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VK: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):
- Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
- Hörhilfen
- Krankenfahrstühle bis 1.030,-EUR Rechnungsbetrag
- Körperersatzstücke
- Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 410,-EUR Rechnungsbetrag
- orthopädische Schuheinlagen
- Sprechhilfen
- Stützapparate einschließlich Liegeschalen
- Inhalationsgeräte
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:
- Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
- Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
- Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
- Anti-Dekubitus-Systeme
- Absauggeräte
- CoaguCheck-Geräte
- lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
VK: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VK: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VK: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gegen Diphtherie, Hepatitis, Wundstarrkrampf, Tollwut, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
VK+VW: Privatarztbehandlung.
VK+VW: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VK, VW: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VK: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
VK: Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
VK: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
VK: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 2.600,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst Kürzung des übersteigenden Betrages um 60% möglich.




