INTER ZABest: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER ZABest im Detail
Der offene Unisex-Tarif INTER ZABest der INTER Versicherungen kombiniert umfassende zahnmedizinische Leistungen mit hohem ambulanten und stationären Versorgungsniveau. Mit null Euro Selbstbehalt, Zahnersatzleistungen bis 90 Prozent ohne Summenbegrenzung, einer GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus und Einbettzimmergarantie im Krankenhaus setzt dieser Tarif gezielt auf Premium-Ausstattung im zahnmedizinischen Bereich bei gleichzeitiger Absicherung anderer Leistungsbereiche auf hohem Niveau.
Als offener Tarif mit stabiler Risikogemeinschaft bietet der ZABest eine solide Grundlage für die Beitragsentwicklung. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der INTER ist auch aus diesem Tarif heraus möglich, falls sich Ihre Versorgungswünsche oder wirtschaftliche Situation verändern. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen werden, ohne dass eine erneute umfassende Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob der INTER PKV-Tarif optimal zu Ihren persönlichen Anforderungen passt.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden max.
- 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren.
- 2.500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 500,-EUR kostet oder
- der Versicherer mit der Beschaffung beauftragt wird.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 1.500,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören.
Ambulante Leistungen
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Reiseimpfungen auch über die Empfehlung hinaus.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Keine Summenbegrenzung.
Bei Zahnersatz über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




