INTER ZABest 1: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER ZABest 1 im Profil
Der INTER ZABest 1 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch premiumhafte Leistungsmerkmale auszeichnet: GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus sowohl ambulant als auch stationär, Einbettzimmer im Krankenhaus mit Privatarztbehandlung, Zahnersatz zu 90%, Zahnbehandlung zu 100%, Kieferorthopädie komplett entgeltfrei und unbegrenzte Psychotherapiesitzungen. Der Selbstbehalt liegt bei 550 EUR pro Versicherungsjahr. Für Versicherte, die eine umfassende medizinische Versorgung suchen, bietet dieser Tarif hohe Sicherheit.
Als offener Tarif profitiert der ZABest 1 von einer stabilen Risikogemeinschaft, da die INTER aktiv Neukunden aufnimmt. Dies führt tendenziell zu moderateren Beitragserhöhungen als bei geschlossenen Tarifen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen INTER-Tarif ist für Bestandsversicherte selbstverständlich möglich und kann in vielen Fällen zu Beitragseinsparungen führen, ohne dass Leistungen eingebüßt werden müssen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob der INTER PKV-Tarif optimal zu Ihrer persönlichen Situation passt oder welche Optimierungen möglich sind.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden max.
- 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren.
- 2.500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 500,-EUR kostet oder
- der Versicherer mit der Beschaffung beauftragt wird.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 1.500,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören.
Ambulante Leistungen
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Reiseimpfungen auch über die Empfehlung hinaus.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Keine Summenbegrenzung.
Bei Zahnersatz über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




