INTER ZAK 1 U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER ZAK 1 U im Überblick
Der INTER ZAK 1 U ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der Versicherte mit moderaten Leistungsansprüchen und stabiler Beitragsentwicklung ansprechen soll. Mit einem Selbstbehalt von 300 Euro pro Versicherungsjahr vereint dieser Tarif die Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, die Unterbringung im Einbettzimmer bei stationären Fällen und Privatarztbehandlung. Die ambulanten Leistungen umfassen psychotherapeutische Sitzungen, Sehhilfen bis 310 Euro und einen offenen Hilfsmittelkatalog mit differenzierter Erstattung.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der INTER eine attraktive Option darstellen, wenn die aktuelle Prämienentwicklung unbefriedigend ist. Da der ZAK 1 U offen ist und eine ausgewogene Altersstruktur aufweist, profitiert die Risikogemeinschaft tendenziell von moderaten Beitragssteigerungen. In vielen Fällen erhalten Wechsler gleichwertige oder bessere Leistungen bei geringeren Prämien; die Altersrückstellungen werden häufig vollständig oder teilweise übernommen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, ob ein Wechsel in den INTER PKV-Tarif rentabel ist und welche Sparpotenziale für Ihre persönliche Situation bestehen.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden max.
- 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erneuter Anspruch nach 5 Jahren.
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 300,-EUR kostet oder
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- nach vorheriger Zusage.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 520,-EUR Rechnungsbetrag für orthopädische Schuhe.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs).
Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




