INTER ZAK 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum INTER ZAK 2 AW
Der INTER ZAK 2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch Leistungen auf Höchstniveau auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 550 Euro jährlich, GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz und der Erstattung von Privatarztbehandlung im Krankenhaus kombiniert dieser Tarif maximale medizinische Versorgung mit bewusster Kostenbeteiligung. Einbettzimmer, bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und umfassende Vorsorgeleistungen unterstreichen das Premium-Profil, wobei Zahnleistungen ausgenommen sind.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für bestehende INTER-Versicherte eine Möglichkeit sein, die wachsende finanzielle Belastung durch Beitragserhöhungen zu reduzieren. Da dieser Tarif geschlossen ist und sein Versichertenkollektiv schrumpft, sind Prämiensteigerungen strukturell wahrscheinlich. In vielen Fällen können neuere INTER-Tarife gleichwertige oder bessere Leistungen bei moderateren Beiträgen bieten; ob das bei der individuellen Situation zutrifft, muss im Einzelfall geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihren INTER PKV-Tarif bestehen und ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Arm- und Beinprothesen, Krankenfahrstuhl bis 1.030,-EUR Rechnungsbetrag, orthopädische Schuheinlagen, Sprechhilfen, Orthesen und Korsette, Liegeschalen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Strümpfe, Leibbinde, Einlagen, Mehrkosten für Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag, Inhalationsgeräte, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Nach vorheriger Zusage Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungs- und Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, Antidecubitus-Systeme, Absauggeräte und CoaguCheck-Geräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




