INTER ZAK 2 U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER ZAK 2 U im Überblick
Der offene Unisex-Tarif INTER ZAK 2 U der INTER Versicherungen richtet sich an Versicherte, die überdurchschnittliche ärztliche Leistungen sowie eine komfortable stationäre Versorgung wünschen. Mit GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz, Einbettzimmer und unbegrenzter Chefarztbehandlung kombiniert dieser neue Tarif umfassende ambulante und stationäre Leistungen. Der Selbstbehalt liegt bei 550 EUR pro Versicherungsjahr, was einen soliden Kompromiss zwischen Prämie und Leistung bietet.
Als offener Tarif profitiert der ZAK 2 U von einer stabilen Risikogemeinschaft, was eine moderatere Beitragsentwicklung ermöglicht als bei geschlossenen Bestandstarifen. Für bestehende INTER-Versicherte, deren aktuelle Tarife Beitragserhöhungen erleben, eröffnet sich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG: In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen erhalten bleiben und eine Gesundheitsprüfung entfällt oder wird vereinfacht, was zu günstigeren Prämien führen kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob ein Wechsel zum INTER PKV-Tarif ZAK 2 U für Ihre Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden max.
- 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erneuter Anspruch nach 5 Jahren.
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 300,-EUR kostet oder
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- nach vorheriger Zusage.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 520,-EUR Rechnungsbetrag für orthopädische Schuhe.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs).
Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




