INTER ZAKL 2 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER ZAKL 2 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif INTER ZAKL 2 NW der INTER Krankenversicherung vereint ambulante und stationäre Leistungen auf einem hochwertigen Niveau: GOÄ-Erstattungen auch über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, 30 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr und ein strukturiertes Hilfsmittelportfolio mit definierten Kostendeckeln. Mit einem Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr ordnet sich der Tarif im mittleren Bereich ein und kombiniert breite Leistungsdeckung mit moderater Eigenbeteiligung.
Als geschlossener Bestandstarif steht die ZAKL 2 NW neuen, externen Kunden nicht mehr zur Verfügung; das Versichertenkollektiv schrumpft schrittweise, was zu beschleunigtem Beitragswachstum führt. Bestehende Versicherte derselben INTER können jedoch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen, um sich Alternativen mit stabilerem Beitragsverlauf zu sichern. Ein solcher Wechsel ist oft mit Beitragsersparnissen und erhaltenen oder verbesserten Leistungen verbunden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, das Optimierungspotenzial Ihres INTER PKV-Tarifs gezielt auszuschöpfen.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Arm- und Beinprothesen, Krankenfahrstuhl bis 1.030,-EUR Rechnungsbetrag, orthopädische Schuheinlagen, Sprechhilfen, Orthesen und Korsette, Liegeschalen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Strümpfe, Leibbinde, Einlagen, Mehrkosten für Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag, Inhalationsgeräte, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Nach vorheriger Zusage Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungs- und Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, Antidecubitus-Systeme, Absauggeräte und CoaguCheck-Geräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




