Inter
PKV-Anbieter Inter
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

INTER ZAKL V 1, ZAZ NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ZAKL V 1, ZAZ NW der INTER Krankenversicherung AG kombiniert Premium-Leistungen mit moderaten Eigenanteilen. Der Tarif bietet GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, unbegrenzte stationäre Behandlung mit Privatarzt und Einbettzimmer sowie umfassende Zahnversorgung: Zahnbehandlungen zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie ebenfalls zu 100%. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 300 Euro und 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr positioniert sich dieser Neue-Welt-Tarif als solide Vollversicherung für Versicherte mit Augenmerk auf Zahnersatz und Facharztbehandlung.

Die geschlossene Risikogemeinschaft dieses Tarifs unterliegt einer schrumpfenden Versichertenbasis, was typischerweise zu stärkeren Beitragsanpassungen führt als bei offenen Tarifen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der INTER kann in vielen Fällen Prämien senken und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren. Die Altersrückstellungen werden häufig bei einem solchen Wechsel mitgenommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft, wenn ein Tarifwechsel innerhalb derselben Versichertengruppe stattfindet.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm identifiziert, ob für Ihren INTER PKV-Tarif ein Wechsel zu niedrigeren Beiträgen möglich ist, ohne dass Sie auf Leistungsqualität verzichten müssen.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ZAKL V 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

ZAKL V 1: Erstattet werden

  • max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

ZAKL V 1: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ZAKL V 1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Arm- und Beinprothesen, Krankenfahrstuhl bis 1.030,-EUR Rechnungsbetrag, orthopädische Schuheinlagen, Sprechhilfen, Orthesen und Korsette, Liegeschalen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Strümpfe, Leibbinde, Einlagen, Mehrkosten für Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag, Inhalationsgeräte, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Nach vorheriger Zusage Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungs- und Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, Antidecubitus-Systeme, Absauggeräte und CoaguCheck-Geräte.

Ärztliche Behandlung

ZAKL V 1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

ZAKL V 1: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

ZAKL V 1: Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.

Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ZAKL V 1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ZAKL V 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

ZAKL V 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZAZ: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZAZ: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

ZAZ: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZAZ: Bei Zahnersatz über 2.600,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 40% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Inter-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den ZAKL V 1, ZAZ NW?

Der Tarif nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf, ist aber bestehenden Versicherten der INTER offen: Sie können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Bestandstarif wechseln. Die schrumpfende Versichertenbasis führt zu einer überalterten Altersstruktur, was Beitragserhöhungen tendenziell früher und stärker auslöst als bei offenen Tarifen mit aktiver Neukundenakquisition.

Geschlossene Bestandstarife wie dieser werden oft nicht öffentlich beworben oder sind schwer auffindbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Datenbestand und kann Sie gezielt beraten, ob ein Wechsel in diesen oder einen anderen INTER-Tarif zu Ihrer individuellen Situation passt und finanziell sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der INTER: Ihre Rechte nach §204 VVG

Als Bestandsversicherter der INTER haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden, und oft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Der Umfang hängt vom Einzelfall und dem Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und vergleicht ihn mit verfügbaren Alternativen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, wie Sie durch einen gezielten Wechsel sparen und dabei Ihre Leistungsqualität erhalten oder sogar verbessern können. Lassen Sie sich jetzt registrieren und erhalten Sie eine personalisierte Empfehlung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im geschlossenen ZAKL V 1, ZAZ NW: Handlungsoptionen

Der geschlossene Charakter dieses Tarifs mit seiner schrumpfenden Risikogemeinschaft führt dazu, dass Beitragserhöhungen regelmäßiger und mit höheren Prozentsätzen ausfallen als bei offenen Tarifen. Der Neue-Welt-Status sorgt zwar für aktuelle Leistungsstandards, kann aber die medizinische Kostendynamik nicht vollständig abfedern, wenn die Versichertenzahl sinkt.

Der §204-VVG-Tarifwechsel ist eine bewährte Antwort auf steigende Prämien: Häufig finden sich Alternativen innerhalb der INTER mit gleichwertigen oder besseren Leistungen zu niedrigeren Beiträgen. Den detaillierten Verlauf der Beitragsanpassungen in diesem Tarif können Sie in unserem Beitragserhöhungs-Chart nachvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei, die für Sie beste Wechseloption zu finden: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum INTER ZAKL V 1, ZAZ NW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung zu GOÄ-Sätzen, die auch über die Höchstsätze hinausgehen. Sehhilfen werden bis zu 310 Euro alle 2 Jahre erstattet. Psychotherapie umfasst maximal 30 Sitzungen pro Kalenderjahr. Stationär sind Privatarztbehandlung und Einbettzimmer enthalten, ebenso stationäre Psychotherapie. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie vollständig. Der geschlossene Hilfsmittelkatalog deckt Hörhilfen, Prothesen, orthopädische Einlagen und weitere Geräte ab. Jährlicher Selbstbehalt: 300 Euro.
Es ist ein geschlossener Bestandstarif: Neue, externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Bestehende Versicherte der INTER können aber durch einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) in diesen Tarif wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Allerdings profitieren Inhaber eines geschlossenen Tarifs oft von etablierten, bewährten Leistungsstandards, die nicht so häufig angepasst werden wie in offenen Tarifen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 300 Euro pro Versicherungsjahr und ist Bestandteil aller Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung und Vorsorge). Diese moderate Höhe positioniert den Tarif im Standard-SB-Segment und ermöglicht kostenbewusstes Versichern ohne Vollkaskogedanken. Der Selbstbehalt muss pro Versicherungsjahr vollständig aufgebraucht werden, um volle Erstattung zu erreichen.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der INTER ist über §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Alternativen für Sie günstiger sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Zieloptionen ab. Da dieser Tarif geschlossen ist und eine schrumpfende Risikogemeinschaft hat, können regelmäßige Beitragserhöhungen zu Kostendruck führen. Ein Wechsel ist besonders sinnvoll, wenn Sie auf gleichwertige Leistungen nicht verzichten wollen, aber niedrigere Prämien anstreben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und identifiziert das beste Wechselszenario für Sie persönlich.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert