INTER ZAKL V 1, ZAZ NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER ZAKL V 1, ZAZ NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ZAKL V 1, ZAZ NW der INTER Krankenversicherung AG kombiniert Premium-Leistungen mit moderaten Eigenanteilen. Der Tarif bietet GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, unbegrenzte stationäre Behandlung mit Privatarzt und Einbettzimmer sowie umfassende Zahnversorgung: Zahnbehandlungen zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie ebenfalls zu 100%. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 300 Euro und 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr positioniert sich dieser Neue-Welt-Tarif als solide Vollversicherung für Versicherte mit Augenmerk auf Zahnersatz und Facharztbehandlung.
Die geschlossene Risikogemeinschaft dieses Tarifs unterliegt einer schrumpfenden Versichertenbasis, was typischerweise zu stärkeren Beitragsanpassungen führt als bei offenen Tarifen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der INTER kann in vielen Fällen Prämien senken und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren. Die Altersrückstellungen werden häufig bei einem solchen Wechsel mitgenommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft, wenn ein Tarifwechsel innerhalb derselben Versichertengruppe stattfindet.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm identifiziert, ob für Ihren INTER PKV-Tarif ein Wechsel zu niedrigeren Beiträgen möglich ist, ohne dass Sie auf Leistungsqualität verzichten müssen.
Basismerkmale
ZAKL V 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAKL V 1: Erstattet werden
- max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
ZAKL V 1: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAKL V 1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Arm- und Beinprothesen, Krankenfahrstuhl bis 1.030,-EUR Rechnungsbetrag, orthopädische Schuheinlagen, Sprechhilfen, Orthesen und Korsette, Liegeschalen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Strümpfe, Leibbinde, Einlagen, Mehrkosten für Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag, Inhalationsgeräte, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Nach vorheriger Zusage Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungs- und Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, Antidecubitus-Systeme, Absauggeräte und CoaguCheck-Geräte.
ZAKL V 1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
ZAKL V 1: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAKL V 1: Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ZAKL V 1: Privatarztbehandlung.
ZAKL V 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAKL V 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZAZ: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZAZ: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZAZ: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ZAZ: Bei Zahnersatz über 2.600,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 40% der Leistung.




