INTER ZAKL V 2, ZAZ NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER ZAKL V 2, ZAZ NW: Leistungen und Wechseloptionen
Die INTER Krankenversicherung AG bietet mit dem ZAKL V 2, ZAZ NW einen geschlossenen Bisex-Tarif der neuen Welt mit überdurchschnittlichen Leistungen. Der Tarif erstattet ambulante und stationäre Behandlungen auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, garantiert Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer und kombiniert diese Vorteile mit einer umfassenden Zahnversorgung: 100% für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, 80% für Zahnersatz. Der Selbstbehalt liegt bei 550 Euro pro Versicherungsjahr.
Als geschlossener Tarif nimmt der ZAKL V 2, ZAZ NW keine Neukunden auf; die Risikogemeinschaft schrumpft stetig, was den Druck auf die Beitragsentwicklung verstärkt. Dennoch bietet sich bestehenden INTER-Versicherten ein Vorteil: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es häufig, in günstigere Tarife derselben Gesellschaft zu wechseln. Solche Wechsel können in vielen Fällen zu besseren Beitragskombinationen oder erhaltenen Altersrückstellungen führen, tendenziell ohne Leistungsverzicht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche INTER PKV-Tarif-Optionen für Ihre Situation verfügbar sind.
Basismerkmale
ZAKL V 2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAKL V 2: Erstattet werden
- max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
ZAKL V 2: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAKL V 2: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Arm- und Beinprothesen, Krankenfahrstuhl bis 1.030,-EUR Rechnungsbetrag, orthopädische Schuheinlagen, Sprechhilfen, Orthesen und Korsette, Liegeschalen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Strümpfe, Leibbinde, Einlagen, Mehrkosten für Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag, Inhalationsgeräte, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Nach vorheriger Zusage Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungs- und Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, Antidecubitus-Systeme, Absauggeräte und CoaguCheck-Geräte.
ZAKL V 2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
ZAKL V 2: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAKL V 2: Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ZAKL V 2: Privatarztbehandlung.
ZAKL V 2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAKL V 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZAZ: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZAZ: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZAZ: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ZAZ: Bei Zahnersatz über 2.600,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 40% der Leistung.




