INTER ZAK V 1, ZHN100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER ZAK V 1, ZHN100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ZAK V 1, ZHN100 AW der INTER kombiniert eine hervorragende zahnmedizinische Versorgung mit umfassenden ambulanten und stationären Leistungen. Der Tarif richtet sich an Bestandsversicherte desselben Versicherers, die Wert auf Zahnersatzdeckung und Privatarztbehandlung legen. Mit einer GOÄ über Höchstsatz, 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz und einem Selbstbehalt von 300 Euro jährlich bietet dieser Tarif der Alten Welt ein hochwertig ausgestattetes Leistungspaket.
Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen tendenziell stärkeren Beitragssteigerungen, da die schrumpfende Risikogemeinschaft die Kosten trägt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der INTER kann hier häufig Entlastung bringen: Viele Bestandsversicherte finden günstigere Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen und können ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen mitnehmen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche INTER PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation am besten geeignet sind.
Basismerkmale
ZAK V 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAK V 1: Erstattet werden
- max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
ZAK V 1: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAK V 1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Arm- und Beinprothesen, Krankenfahrstuhl bis 1.030,-EUR Rechnungsbetrag, orthopädische Schuheinlagen, Sprechhilfen, Orthesen und Korsette, Liegeschalen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Strümpfe, Leibbinde, Einlagen, Mehrkosten für Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag, Inhalationsgeräte, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Nach vorheriger Zusage Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungs- und Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, Antidecubitus-Systeme, Absauggeräte und CoaguCheck-Geräte.
ZAK V 1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ZAK V 1: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAK V 1: Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ZAK V 1: Privatarztbehandlung.
ZAK V 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAK V 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZHN100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZHN100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZHN100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ZHN100: Bei Zahnersatz über 2.600,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 40% der Leistung.




