Inter
PKV-Anbieter Inter
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

INTER ZAK V 1, ZHN100 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ZAK V 1, ZHN100 AW der INTER kombiniert eine hervorragende zahnmedizinische Versorgung mit umfassenden ambulanten und stationären Leistungen. Der Tarif richtet sich an Bestandsversicherte desselben Versicherers, die Wert auf Zahnersatzdeckung und Privatarztbehandlung legen. Mit einer GOÄ über Höchstsatz, 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz und einem Selbstbehalt von 300 Euro jährlich bietet dieser Tarif der Alten Welt ein hochwertig ausgestattetes Leistungspaket.

Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen tendenziell stärkeren Beitragssteigerungen, da die schrumpfende Risikogemeinschaft die Kosten trägt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der INTER kann hier häufig Entlastung bringen: Viele Bestandsversicherte finden günstigere Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen und können ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen mitnehmen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche INTER PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation am besten geeignet sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ZAK V 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

ZAK V 1: Erstattet werden

  • max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

ZAK V 1: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ZAK V 1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Arm- und Beinprothesen, Krankenfahrstuhl bis 1.030,-EUR Rechnungsbetrag, orthopädische Schuheinlagen, Sprechhilfen, Orthesen und Korsette, Liegeschalen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Strümpfe, Leibbinde, Einlagen, Mehrkosten für Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag, Inhalationsgeräte, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Nach vorheriger Zusage Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungs- und Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, Antidecubitus-Systeme, Absauggeräte und CoaguCheck-Geräte.

Ärztliche Behandlung

ZAK V 1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

ZAK V 1: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

ZAK V 1: Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.

Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ZAK V 1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ZAK V 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

ZAK V 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZHN100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZHN100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

ZHN100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZHN100: Bei Zahnersatz über 2.600,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 40% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im INTER: ZAK V 1, ZHN100 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Inter-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den ZAK V 1, ZHN100 AW?

Der Tarif ist seit längerer Zeit nicht mehr für Neukunden außerhalb der INTER zugänglich, nur Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG einsteigen. Dieser geschlossene Status hat Auswirkungen: Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich durch natürliche Fluktuation, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Wer diesen Tarif hält, trägt diese Dynamik mit.

Ältere Bestandstarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv bewirtschaftet oder öffentlich beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife der INTER und kann prüfen, ob ein interner Wechsel zu besseren Konditionen und erhaltenen oder gestiegenen Leistungen möglich ist.

Tarifwechsel innerhalb der INTER: So funktioniert es

Als Bestandsversicherter der INTER haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen anderen INTER-Tarif - ohne zwingend zu einem anderen Versicherer wechseln zu müssen. Bei solchen Tarifwechseln können in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden, und in der Regel ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre INTER-Tarife und zeigt auf, welche Wechseloptionen für Sie konkret machbar sind und wie sich Ihre Beiträge entwickeln würden. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im ZAK V 1, ZHN100 AW: Was Sie wissen müssen

Der ZAK V 1, ZHN100 AW steht unter Druck, weil die geschlossene Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft und die verbleibenden Versicherten die medizinischen Kostensteigerungen tragen müssen. Diese Dynamik führt typischerweise zu Erhöhungen, die deutlich über dem Durchschnitt offener Tarife liegen. Für Versicherte in diesem Tarif ist eine regelmäßige Überprüfung der Wechseloptionen besonders relevant.

Der Weg führt direkt zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG: In vielen Fällen lässt sich ein günstigerer INTER-Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen realisieren, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der INTER, um die Entwicklung dieser und alternativer Tarife nachzuvollziehen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse schaffen Sie Klarheit über Ihre persönlichen Sparpotenziale: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum INTER ZAK V 1, ZHN100 AW

Der Tarif bietet eine GOÄ über Höchstsatz für ambulante und stationäre ärztliche Behandlung, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 310 Euro alle 2 Jahre, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung und stationärer Psychotherapie. Die Zahnversicherung ist besonders stark: Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 100% - alle über GOZ/GOÄ-Höchstsätze hinaus. Zahnersatz erfordert bei über 2.600 Euro einen Kostenplan. Der Selbstbehalt beträgt 300 Euro pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, er nimmt keine neuen Kunden von außerhalb an - nur INTER-Bestandsversicherte können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG einsteigen. Geschlossene Tarife erleben typischerweise sinkende Versichertenzahlen, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Diese Dynamik macht für viele Versicherte einen Wechsel in einen neueren, offenen Tarif interessant.
Der Selbstbehalt beträgt 300 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser mittlere Selbstbehalt wird bei jedem Versicherungsfall fällig, also für jede Behandlungsepisode neu - unabhängig davon, ob ambulant, stationär oder zahnmedizinisch. Der Tarif gilt als Alten-Welt-Tarif und bietet damit eine klassische Kostenstruktur mit festem Jahresselbstbehalt.
Ja, als INTER-Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen INTER-Tarif. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse prüfen wir konkrete Alternativen für Sie. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Wer hohe Beitragssprünge im geschlossenen Tarif beobachtet, sollte aktiv nach Alternativen suchen - besonders wenn Sie noch jung sind und eine gute Gesundheitsprognose haben. Bei älteren Versicherten können zwar Altersrückstellungen das Beitragswachstum bremsen, doch ist auch ein Wechsel mit Übernahme möglich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berät Sie individuell, welcher Weg für Ihre Situation am sinnvollsten ist und welche realistischen Sparpotenziale Sie haben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert