Inter
PKV-Anbieter Inter
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

INTER ZAK V 1, ZHN90 AW: Tarifprofil

Der geschlossene Bisex-Tarif ZAK V 1 der INTER Krankenversicherung richtet sich an Versicherte, die bereits in diesem Premium-Segment versichert sind. Er kombiniert eine GOÄ-Erstattung über den Höchstsatz hinaus mit Einbettzimmer-Versorgung und Privatarztbehandlung im stationären Bereich. Die Zahnversicherung ZHN90 bietet mit 90% Erstattung für Zahnbehandlung und 70% für Zahnersatz solide Dentaldeckung ohne Jahresobergrenzen, sondern mit Vier-Jahres-Limits von bis zu 5.200 Euro. Der Selbstbehalt liegt bei 300 Euro pro Jahr.

Tarifwechsel nach §204 VVG sind innerhalb der INTER möglich und können in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen. Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt wächst das Versichertenkollektiv nicht; die Risikogemeinschaft schrumpft demografisch, was zu erhöhten Beitragsanpassungen beiträgt. Bestehende Versicherte der INTER können dennoch evaluieren, ob ein Wechsel zu neueren Tarifen mit besserer Beitragsgeometrie rentabel ist, wobei die Altersrückstellungen häufig erhalten bleiben.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, das Optimierungspotenzial dieses INTER PKV-Tarifs zu prüfen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überprüft Ihren individuellen Status.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ZAK V 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

ZAK V 1: Erstattet werden

  • max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

ZAK V 1: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ZAK V 1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Arm- und Beinprothesen, Krankenfahrstuhl bis 1.030,-EUR Rechnungsbetrag, orthopädische Schuheinlagen, Sprechhilfen, Orthesen und Korsette, Liegeschalen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Strümpfe, Leibbinde, Einlagen, Mehrkosten für Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag, Inhalationsgeräte, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Nach vorheriger Zusage Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungs- und Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, Antidecubitus-Systeme, Absauggeräte und CoaguCheck-Geräte.

Ärztliche Behandlung

ZAK V 1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

ZAK V 1: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

ZAK V 1: Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.

Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ZAK V 1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ZAK V 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

ZAK V 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZHN90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZHN90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

ZHN90: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZHN90: Bei Zahnersatz über 2.600,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im INTER: ZAK V 1, ZHN90 AW versichert?
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Viele Inter-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene Tarife: Bedeutung für die INTER-Kundenschaft

Der ZAK V 1, ZHN90 AW ist ein geschlossener Tarif, das heißt, die INTER nimmt über diesen Tarif keine neuen Kunden von außen auf. Bestandskunden der INTER können aber nach §204 VVG intern in diesen Tarif wechseln. Dies bedeutet für die Versichertenkollektiv-Dynamik, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und überaltert, da nur noch Bestandskunden hinzustoßen und die jüngeren Neukunden-Kohorten fehlen.

Ältere geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv vermarktet und sind daher in der Öffentlichkeit kaum sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann auch für diesen geschlossenen Tarif eine fundierte Empfehlung zur Optimierung geben, wenn die Situation passt.

Tarifoptimierung durch §204 VVG Wechsel

Sie haben als INTER-Versicherter das Recht, nach §204 VVG in einen anderen Tarif der gleichen INTER zu wechseln. Dies ist ein interner Wechsel, bei dem in vielen Fällen die bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden können. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Altersrückstellungen mitgenommen werden, hängt vom individuellen Wechselfall ab und muss mit der INTER geklärt werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen prüft, welche modernen Tarife der INTER für Sie infrage kommen und ob die Ersparnis attraktiv ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen Sicherheit. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im ZAK V 1: Altersstruktur und Wechselausweg

Ein großer Kostentreiber für diesen geschlossenen Tarif ist die schrumpfende und überalternde Risikogemeinschaft: Neue junge Versicherte kommen nicht hinzu, bestehende Versicherte werden älter, Kosten steigen. Medizinische Kostensteigerungen verschärfen diesen Effekt zusätzlich. Diese Dynamik führt regelmäßig zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt der Neu-Welt-Tarife liegen können.

Der §204 VVG Wechsel zu einem moderneren, offenen INTER-Tarif kann hier Abhilfe schaffen, da neuere Tarife von aktiver Kundenakquisition profitieren und eine bessere Altersstruktur aufweisen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung dieses Tarifs zu überprüfen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen realistische Alternativen auf. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum INTER ZAK V 1, ZHN90 AW

Der ZAK V 1 erstattet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Sehhilfen bis 310 Euro mit 2-Jahres-Rhythmus, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Zahnbehandlung zu 90 Prozent und Zahnersatz zu 70 Prozent. Der Selbstbehalt beträgt 300 Euro pro Jahr. Die Zahnversicherung ZHN90 hat keine Jahresgrenzen, sondern Vier-Jahres-Limits bis 5.200 Euro. Stationär zahlt die INTER für Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und stationäre Psychotherapie.
Es ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet: Neue externe Kunden können nicht in diesen Tarif eintreten. Die bestehende Versichertengemeinschaft schrumpft und überaltert, was zu erhöhten Beitragsanpassungen führt. Bestandskunden der INTER können aber nach §204 VVG zu diesem Tarif oder von ihm zu einem anderen Tarif der INTER wechseln, um das Optimierungspotenzial zu nutzen.
Der Selbstbehalt liegt bei 300 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung und reduziert die Erstattung entsprechend. Mit 300 Euro positioniert sich dieser Tarif im moderaten SB-Segment; Tarife mit höherem oder ohne Selbstbehalt sind seltener in der Alten Welt anzutreffen.
Ja, Sie können nach §204 VVG innerhalb der INTER zu einem anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen können Ihre bisherigen Altersrückstellungen erhalten bleiben, und es ist möglich, dass keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre konkrete Situation. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Zieltarifen ab. Für ältere Versicherte mit stabiler Gesundheit ist ein Wechsel zu einem neueren, offenen Tarif häufig rentabel, da diese bessere Beitragsdynamiken aufweisen. Jüngere Versicherte mit hohem Leistungsanspruch profitieren möglicherweise weniger vom Wechsel. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihre persönliche Situation und die erreichbaren Alternativen detailliert analysieren und eine konkrete Empfehlung geben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert