INTER ZAK V 1, ZHN90 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER ZAK V 1, ZHN90 AW: Tarifprofil
Der geschlossene Bisex-Tarif ZAK V 1 der INTER Krankenversicherung richtet sich an Versicherte, die bereits in diesem Premium-Segment versichert sind. Er kombiniert eine GOÄ-Erstattung über den Höchstsatz hinaus mit Einbettzimmer-Versorgung und Privatarztbehandlung im stationären Bereich. Die Zahnversicherung ZHN90 bietet mit 90% Erstattung für Zahnbehandlung und 70% für Zahnersatz solide Dentaldeckung ohne Jahresobergrenzen, sondern mit Vier-Jahres-Limits von bis zu 5.200 Euro. Der Selbstbehalt liegt bei 300 Euro pro Jahr.
Tarifwechsel nach §204 VVG sind innerhalb der INTER möglich und können in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen. Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt wächst das Versichertenkollektiv nicht; die Risikogemeinschaft schrumpft demografisch, was zu erhöhten Beitragsanpassungen beiträgt. Bestehende Versicherte der INTER können dennoch evaluieren, ob ein Wechsel zu neueren Tarifen mit besserer Beitragsgeometrie rentabel ist, wobei die Altersrückstellungen häufig erhalten bleiben.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, das Optimierungspotenzial dieses INTER PKV-Tarifs zu prüfen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überprüft Ihren individuellen Status.
Basismerkmale
ZAK V 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAK V 1: Erstattet werden
- max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
ZAK V 1: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAK V 1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Arm- und Beinprothesen, Krankenfahrstuhl bis 1.030,-EUR Rechnungsbetrag, orthopädische Schuheinlagen, Sprechhilfen, Orthesen und Korsette, Liegeschalen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Strümpfe, Leibbinde, Einlagen, Mehrkosten für Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag, Inhalationsgeräte, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Nach vorheriger Zusage Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungs- und Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, Antidecubitus-Systeme, Absauggeräte und CoaguCheck-Geräte.
ZAK V 1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ZAK V 1: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAK V 1: Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ZAK V 1: Privatarztbehandlung.
ZAK V 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAK V 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZHN90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZHN90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZHN90: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ZHN90: Bei Zahnersatz über 2.600,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




