INTER ZAK V 1 U, ZAZ U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER ZAK V 1 U, ZAZ U im Profil
Der offene Unisex-Tarif ZAK V 1 U und ZAZ U der INTER Krankenversicherung AG kombiniert ein modernes Leistungsprofil aus der Neuen Welt mit Kostenerstattung über GOÄ-Höchstsätze. Der 300-Euro-Selbstbehalt ist ausgewogen: nicht so hoch wie bei Premium-Tarifen, aber aktiv genug, um die Beitragsprämie moderater zu halten. Besonders hervorzuheben sind die Einbettzimmerabsicherung beim stationären Aufenthalt, die Privatarztbehandlung, die 80%-Erstattung für Zahnersatz und der offene Hilfsmittelkatalog mit gestufter Kostenerstattung.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der INTER kann für viele Versicherte eine Chance sein, die Prämie zu senken oder bessere Leistungen zu bekommen. Geschlossene oder ältere INTER-Tarife zeigen oft höhere Kostenentwicklungen; ein Wechsel in diesen offenen Tarif oder in spezialisierte Leistungsvarianten führt in vielen Fällen zu Einsparungen, häufig ohne Leistungsverlust oder sogar mit verbessertem Leistungsumfang. Altersrückstellungen werden in der Regel komplett mitgenommen, Gesundheitsfragen sind bei Wechsel innerhalb des gleichen Versicherers oft nicht erforderlich oder deutlich gemäßigter.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen für den INTER PKV-Tarif und kann aufzeigen, wie Sie Ihre aktuelle Prämie senken.
Basismerkmale
ZAK V 1 U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAK V 1 U: Erstattet werden max.
- 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erneuter Anspruch nach 5 Jahren.
ZAK V 1 U: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAK V 1 U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 300,-EUR kostet oder
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- nach vorheriger Zusage.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 520,-EUR Rechnungsbetrag für orthopädische Schuhe.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.
ZAK V 1 U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
ZAK V 1 U: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAK V 1 U: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs).
Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ZAK V 1 U: Privatarztbehandlung.
ZAK V 1 U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAK V 1 U: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZAZ U: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZAZ U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZAZ U: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ZAZ U: Bei Zahnersatz über 2.600,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 40% der Leistung.




